2. Mpu laut Gutachter positiv....aber!

6 Antworten

Sie dürfen alles, wenn sie wollen.

enibas49 
Fragesteller
 26.06.2013, 20:06

Das ist leider so !!! :-(

ginatilan  28.06.2013, 10:21
@enibas49

ist eben nicht so!!

die Gutachter haben sich an die Richt-und Leitlinien der Begutachtung zu richten

Die Abstinenz muss Dein Sohn nachweisen. Also mus so etwas in Absprache mit z.B. dem Hausarzt gemacht werden.

Dein Sohn muss zu jeder zumutbaren Tages- und Nachtzeit für eine Blutprobe oder "Pusten" erreichbar sein und dann dort antreten.

Der Nachweis der Abstinenz ist kein Spaß und richtig Ernst. Mach Dich bitte in den einschlägigen Foren schlau. hier zum Beispiel: http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/showthread.php?t=14857

ginatilan  26.06.2013, 07:25

Die Abstinenz muss Dein Sohn nachweisen.

nach einer MPU nicht mehr

Also mus so etwas in Absprache mit z.B. dem Hausarzt gemacht werden.

Leberwerte vom Hausarzt werden schon lange nicht mehr als Abstinenznachweis anerkannt

Dein Sohn muss zu jeder zumutbaren Tages- und Nachtzeit für eine Blutprobe oder "Pusten" erreichbar sein und dann dort antreten.

Falsch, was du meinst ist das Screening, dabei wird aber kein Blut genommen

enibas49 
Fragesteller
 26.06.2013, 20:13

DAS IST DAS BESTE FORUM DAS ES GIBT....schon lange registriert !! ;-)

Er ist mit 16 besoffen auf dem Roller erwischt worden. Das sind gleich 2 Delikte auf einmal. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Alkohol. Da werden dann sehr strenge Regeln angewendet. Sicherlich haben die Behörden einen Ermessensspielraum, das hängt aber auch davon ab wie man dort auftritt. Grundsätzlich sind die Maßnahmen erlaubt.

ginatilan  26.06.2013, 07:26

essleonardo  26.06.2013, 16:09

Roller ist ab 15/16

ginatilan  26.06.2013, 17:10
@essleonardo

naja, aber hier steht:

Er hat noch keinen Führerschein

ich denke nicht, dass ein Mofa gemeint war

enibas49 
Fragesteller
 26.06.2013, 20:05

Es war ein MOFAROLLER und er hatte eine Fahrerlaubniss, das Problem war dass der Freund mit drauf sass und keinen Helm auf hatte.....erwischt und besoffen !!! Pech gehabt !!

enibas49 
Fragesteller
 26.06.2013, 20:08

STIMMT nicht....hatte eine Fahrerlaubniss für den Mofaroller !! Mit 15 erhalten !!

ginatilan  27.06.2013, 09:55
@enibas49

STIMMT nicht....hatte eine Fahrerlaubniss für den Mofaroller !!

oben schriebst du was anderes, aber egal

Hallo enibas

??? Dürfen die das wirklich ?

es gibt nur drei Möglichkeiten:

Positiv

Negativ

Negativ mit Anordnung eines Kurses nach §70 FeV (nach Beendigung des Kurses wird das Gutachten dann automatisch Positiv)

ein Positiv mit Abstinenznachweisen gibt es nicht!!

wenn der Gutachter das wirklich gesagt hat will er das Gutachten negativ bewerten

enibas49 
Fragesteller
 26.06.2013, 20:03

Er hat Wort wörtlich gesagt....ENTWEDER ein Kurs oder weitere 6 Monate Abstinenz.... aber das ist doch nicht rechtens, weil kein MISSBRAUCH vorlag, sondern eine Gefährdung, und da rechen 6 Monate AB !!!

ginatilan  27.06.2013, 09:54
@enibas49

.ENTWEDER ein Kurs oder weitere 6 Monate Abstinenz....

dann wägt er noch ab ob Negativ mit Kursauflage oder ganz Negativ

, weil kein MISSBRAUCH vorlag,

wer 1,6‰ hatte, und dann noch ein Moped fahren kann, der hat Missbrauch betrieben!

ginatilan  27.06.2013, 09:57
@ginatilan

und da rechen 6 Monate AB !!!

die Länge der AB sind nicht abhängig von der Straftat

Hallo, es ist kein Kurs und auch keine weitere AB gefordert worden!!! GSD Einfach nur POSITIVES GUTACHTEN ! Führerschein bald in den Händen !!

Nur mal so zur Info.

LG