Fristlose Kündigung zum nächstmöglichen Termin

5 Antworten

Das wäre ein Widerspruch in sich. Der Arbeitgeber will vorbeugen. Selbst wenn seine fristlose Kündigung keinen Bestand hat, bist du draußen.

Gegen die fristlose Kündigung musst du innerhalb von 3 Wochen klagen. Das verlangt schon die Arbeitsagentur von dir. Sonst bekommst du auf jeden Fall 12 Wochen Sperre.

Außerdem musst du dich UMGEHEND arbeitslos melden.

Du bist Deinen Arbeitsplatz los!

Solltest du gegen diese sofortige Kündigung klagen, dann würdest Du immer noch eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin in den Händen haben.

Solltest du gegen diese sofortige Kündigung klagen, dann würdest Du immer noch eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin in den Händen haben.

Und sehr wahrscheinlich keine Sperre bei ALG I.

@johnnymcmuff

Und sehr wahrscheinlich keine Sperre bei ALG I.

Ohne jetzt die konkreten Verhältnisse zu kennen:

Die bekommt er aber mit Sicherheit, weil eine solche Kündigung - als Folge von 4 Abmahnungen (wenn es sich wenigstens zum Teil um identische handelt) - eine verhaltensbedingte Kündigung ist! Und verhaltensbedingte Kündigungen bedeuten, dass man seine Kündigung selbst zu verantworten hat, und das hat immer eine Sperre zur Konsequenz!

@Familiengerd

Die bekommt er aber mit Sicherheit, weil eine solche Kündigung - als Folge von 4 Abmahnungen (wenn es sich wenigstens zum Teil um identische handelt) - eine verhaltensbedingte Kündigung ist! Und verhaltensbedingte Kündigungen bedeuten, dass man seine Kündigung selbst zu verantworten hat, und das hat immer eine Sperre zur Konsequenz!

Ja Du bist allwissend, ein Richter usw.

Ich weiß was mir mein Anwalt gesagt hat.

Außerdem habe ich geschrieben, sehr wahrscheinlich.

Und Du hast selbst eingeräumt:

(wenn es sich wenigstens zum Teil um identische handelt)

Außerdem kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch in eine betreibsbedingte Kündigung umgewandelt werden.

Die Richter wissen von der möglichen Sperre und das versuchen Sie zu verhindern.

Meine fristlose Kündigung hätte ja auch zu einer Sperre führen müssen, hat dsie aber nicht.

Also erzähle mir nicht:

das hat immer eine Sperre zur Konsequenz!

@johnnymcmuff

Die Versuche, verhaltensbedingte Kündigungen in betreibsbedingte Umzuwandeln, hat es gegeben - allerdings ohne die erhofften "positiven" Konsequenzen bezüglich einer Sperre; das nimmt die Arbeitagentur nämlich nicht so einfach hin!

Und eine verhaltensbedingte Kündigung hat immer eine Sperre zur Folge - da will ich dir nichts "erzählen"!

Und was meinst Du mit

Ja Du bist allwissend, ein Richter usw.

Ich bin so wenig "allwissend" wie Dein Anwalt - und etwas weniger Aggressivität im Ton ist auch nicht schädlich!

Ich habe auch nicht gesagt, dass eine "fristlose" Kündigung zu einer Sperre führt, sondern eine "verhaltensbedingte"!

@Familiengerd

Die Versuche, verhaltensbedingte Kündigungen in betreibsbedingte Umzuwandeln, hat es gegeben - allerdings ohne die erhofften "positiven" Konsequenzen bezüglich einer Sperre; das nimmt die Arbeitagentur nämlich nicht so einfach hin!

Komisch ich habe das aber gerade erlebt, das es die Agentur für Arbeit akzeptiert. Ich habe denen die verhaltensbedingte fristlose Kündigung ja gegeben, und dann haben Sie später das Schreiben mit dem Vergleich bekommen. in dem dann die betriebsbedingte Kündigung stand.

Muss wohl an meinem netten Sachbearbeiter gelegen haben?

Und eine verhaltensbedingte Kündigung hat immer eine Sperre zur Folge - da will ich dir nichts "erzählen"!

Und was meinst Du mitJa Du bist allwissend, ein Richter usw. Ich bin so wenig "allwissend" wie Dein Anwalt - und etwas weniger Aggressivität im Ton ist auch nicht schädlich!

Hats recht, sorry, etwas weniger aggressiv ist natürlich besser, nur wenn man selber etwas erlebt und 100 %ig weiß, das man Recht hat und dann so Worte fallen z.B. wie:

Kann nicht sein, niemals, stimmt nicht , oder entegegen der Anwort von ...

Da gehen auch mal mit mir die Pferde durch.

Natürlich sind es in der Regel Einzelfälle, bei mir ist es halt gut asugeagangen und bei Anderen muss da nicht so sein,

Ich habe auch nicht gesagt, dass eine "fristlose" Kündigung zu einer Sperre führt, sondern eine "verhaltensbedingte"!

Wie Du an meinem Fall siehst, ist es anscheinend doch möglich aus einer verhaltensbedingten Kündigung eine Betriebsbedingte zu machen und das mit Wissen der Agentur für Arbeit..

@johnnymcmuff

Okay!

Muss wohl an meinem netten Sachbearbeiter gelegen haben?

Das ist dann wohl tatsächlich so gewesen!

Ich habe kürzlich noch den Kommentar zu einem Urteil gelesen, bei dem es genau darum ging: Im gerichtlichen Vergleich wurde eine verhaltensbedingte Kündigung in eine betriebsbedingt ausgesprochene Kündigung "umgebastelt".

Dieses Vorgehen wurde auf Betreiben der Arbeitsagentur - die das "Theater" durchschaute - von höheren Instanzen aber "gnadenlos abgeschmettert".

Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an - was aber ncihts an den Aussagen zu den "grundsätzlichen" Regelungen und Bestimmungen ändert.

Du bekommst nicht weil du krnak bist eine Abmahnung. Oder bekommst du sie per post, weil du krank bist.

Und der Schrieb bedeutet, du bist so schnell gekündigt wie die Rechtsabteilung es absegnet. Sie wissen noch nicht ob es ab sofort, ODER nach der normalen Kündigungsfrist ist.

Am einfachsten ist, du rufst bei deinem Arbeitgeber an.

Und der Schrieb bedeutet, du bist so schnell gekündigt wie die Rechtsabteilung es absegnet. Sie wissen noch nicht ob es ab sofort, ODER nach der normalen Kündigungsfrist ist.

Sie wollen die fristlose Kündigung, aber sie vermuten, das es nicht rechtens sein könnte, daher gleichzeitig die Fristgerechte.

Und wenn man nur die fristlose Kündigung schreibt, dann muss der AG den Arbeitnehmer weiter beschäftigen, wenn der erfolgreich gegen die fristlose Kündigung vorgegangen ist, oder er muss dann erneut kündigen aber dann fristgerecht.

Durch gleichzeitige ordentliche Kündigung spart sich der Arbeitgeber Zeit und Geld.

@johnnymcmuff

aber sie vermuten, das es nicht rechtens sein könnte

Das hat mit "Vermutung einer Unrechtmäßigkeit" nichts zu tun: es ist eine rein vorbeugende und zeitsparende Maßnahme, da bei einer erfolgreichen Klage gegen die fristlose Kündigung automatisch die fristgerecht eintritt, nicht noch einmal gekndigt werden muss und Zeit gespart wird!

@Familiengerd

da bei einer erfolgreichen Klage gegen die fristlose Kündigung automatisch die fristgerecht eintritt, nicht noch einmal gekndigt werden muss und Zeit gespart wird!

Habe ich doch geschrieben:

Durch gleichzeitige ordentliche Kündigung spart sich der Arbeitgeber Zeit und Geld.

Die Abmahnung habe ich bekommen, weil ich von der  Änderung des Schichtplans nichts gewusst habe. Wollte Montags morgens gegen 10 Uhr bescheid sagen, dass ich zur Mittagschicht komme .... dies wurde nur während meines Krankenscheins zur Frühschicht geändert.... und ich wusste von nichts.... kein Anruf , nichts.. 

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. "Was bedeutet das genau? Bin ich nun gekündigt oder nicht?

Du bist fristlos gekündigt.

Der Arbeitgeber kündigt hilfsweise fristgerecht, weil er damit rechnen muss, dass seine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist und Du dagegen eine Kündigungsschutzklage einreichst.

Was Du auch innerhalb von drei Wochen machen solltest. Entweder durch einen Anwalt oder Du gehst alleine zum Arbeitsgericht, dort nimmt amn dann Deine Klage auf.

Zu 90% werden bei einer Klage oder dem Gütetermin fristlose Kündigungen in fristgerechte Kündigungen umgewandelt, was den großen Vorteil hat, das man in der Regel keine Sperre beim ALG bekommt.

Manchmal ist auch noch eine Abfindung drin.

Ach ja, unbedingt morgen zur Agentur für Arbeit und Dich arbeitslos melden, das muss man innerhalb von drei Tagen machen.

Wenn Du noch Fragen hast zur Kündigungschutzklage, schann schicke mir eine Freundschaftsanfrage, ich habe gerade so ein Verfahren hinter mir.


Ach ja, wichtig bei den Abahnungen ist z.B. ob es sich um verschiedene Gründe handelt.

Bei mehrfachen Abmahnungen ist eine fristlose Kündigung durchaus rechtens.

Trotzdem werde selbst in solchen Fällen bei einem Gütetermin erreicht, das man fristgerecht gekündigt wird.

Ich hatte aber nur 2 Abmahnungen... einmal weil ich verschlafen habe und 1 weil ich nach einem Krankenschein nicht wusste, dass mein schichtplan geändert wurde....aber eig  geht es mir um die drohende Sanktion....

@kroschka777

Bei Abmahnungen ist es in der Regel so, dass man im Wiederholungsfall dann gekündigt werden kann, aber es ist zu berücksichtigen, dass vielleicht eine lange Zeit zwischen den Abmahnungen war.

auch bei mehrfachen verschiedenen Abmahnungen kann man gekündigt werden.

Warum man hilfsweise fristgerecht kündigt habe ich Dir ja schon oben geschrieben.

Dieses Schreiben bedeutet, dass Du gekündigt bist, wenn Du nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhebst, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.

Sollte Deine Klage gegen die fristlose Kündigung erfolgreich sein, bleibt dann immer noch die fristgerechte Kündigung wirksam, deren Eintritt sich nach der Frist aus dem Gesetz (BGB § 622) oder einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergibt.

Mit dieser Formulieren (fristlos, hilfsweise fristgerecht) beugt der Arbeitgeber vor und spart Zeit, solltest Du mit einer Klage gegen die fristlose Kündigung erfolgreich sein.

Ob die fristlose Kündigung als Folge der 4 Abmahnungen Bestand hat, lässt sich ohne genaue Kenntnis der Abmahnungsgründe nicht sagen.

Richtig ist, das Du Dich umgehend bei der Arbeitsagentur melden musst.

Entgegen der Antwort von johnnymcmuff wirst Du aber auf jeden Fall damit rechnen müssen, dass Du eine Sperre beim Arbeitslosengeld erhältst, weil es sich offensichtlich - wegen der Abmahnungen - um verhaltensbedingte Kündigungen handelt. Für die Arbeitsagentur bedeutet das, dass Du Deine Kündigung schuldhaft selbst zu verantworten hast, was zwangsläufig zu einer Sperre führt. Darin ändert sich auch nichts, wenn ein Gericht die außerordentliche / fristlose Kündigung in eine ordentliche fristgerechte umwandeln sollte!

Entgegen der Antwort von johnnymcmuff wirst Du aber> auf jeden Fall damit rechnen müssen,

Vielleicht, wie ich Dir schon oben beschrieben habe.

Wie ein Verfahren ausgeht, das entscheidet der Richter und der ist in der Regel arbeitnehmerfreundlich und weiß auch, dass eine verhaltensbedingte Kündigung eine Sperre nach sich ziehen kann.

Ob die fristlose Kündigung als Folge der 4 Abmahnungen Bestand hat, lässt sich ohne genaue Kenntnis der Abmahnungsgründe nicht sagen.

Da bin ich Dir was voraus. :-)