fristlose kündigung in der ausbildung wegen nicht vorlage der berichtshefte?
hallo! ich habe ein problem und zwar habe ich seit zwei wochen einen krankenschein wegen sehnscheid entzündung heute habe ich post bekommen von dem anwalt meines chefes da steht drinne das wenn ich meine berichtshefte nicht bis spätestens zum 6.8.10 abgebe bin ich fristlos gekündigt aber der witz daran ist ich habe die post erst heute am 11.8.10 im briefkasten gehabt. meine frage: kann er mich jetzt fristlos kündigen nur wegen meiner berichtshefte???
8 Antworten
der Poststempel ist Maßgebend! Also hebe den Briefumschlag auf, anahnd dessen kannst Du nachweisen, dass die Post erst später ankam!
Nein, das geht nicht.
Rufe Deinen Chef an und teile ihm mit, dass Du diese Frist nicht einhalten kannst, da Du erst am 11. den Brief erhalten hast.
Du wirst sie so schnelle wie möglich nachreichen.
Sollte er nicht darauf eingehen, so solltest Du Dich beim Arbeitsgericht erkundigen oder beim Arbeitsamt (Berufsberatung).
nun du bist zum führen von berichtsheften verpflichtet, allerdings kann er nicht so mir nichts dir nichts fristlos kündigen.dazu müste das vertrauen unwiederbringlich geschädigt sein,z.b. wg diebstahl.das was du schilderst kann höchstens ne abmahnung geben. wenn du drei gesammelt hast, dann bist du raus.
Eine fristlose Kündigung muss mit der Kammer abgesprochen werden. IHK HWK etc. gehe da hin und lege das Schreiben des Anwalts vor die helfen
Nein, er müsste dich vorher abmahnen. Auszubildende haben einen besonderen Kündigungsschutz. Wäre aber ein schlechter Arbeitgeber, oder hast du schon mehrfach Tadel eingesteckt?