2 Minijobs die sich überschneiden?

4 Antworten

firma a soll dich ab dem 31.7. auch abmelden und dir dein bis dato erarbeitetes gehalt ausrechnen und auszahlen. wenn dein arbeitsvertrag OFFIZIELL, das heißt auch schriftlich am 31.7. endet hast du nichts zu befürchten. regel das einfach firmen intern. wenn du bei firma b ab dem 1.8. anfängst bekommst du jedoch schwierigkeiten wenn du mit der anderen firma noch unter vertrag stehst. geldlich müsste es versteuert werden, aber mal auf gut deutsch gesagt.... den einen monat indem du doppelten lohn beziehst kannst du auch einfach als restlohnauszahlung deklarieren. denn hin und wieder gibt es firmen die vorzahlen oder nachzahlen ggf auch mitte des monats so würde sich also sowieso ein gehalt überschneiden und wenn dein monatliches nettoeinkommen NICHT über deinem grundsatz liegt ist es auch nciht verwerflich und du kannst das geld behalten.

bei der 450 euro basis geht es darum, dass ien job ein minijob ist, wenn die bezahlung montatlich 450 euro nicht übersteigt. rein rechtlich gesehen ist die bezahlung von 240 euro für den 7. monat und die 450 euro wäre für den 8. monat. dabei ist es egal, wann sie dir das geld nun geben oder nicht. das wäre dasselbe wie wenn dir der 450 euro job nur jede 3 monate 1350 euro auszahlt anstatt monatlich 450 euro.

aber sicherheitshalber frag mal deine studentengewerkschaft oder ähnliches.

Firma B zahlt zwar erst am 15. des Folgemonats, macht die Meldungen zu möglicher Sozialversicherung und Steuern aber mit Wirkung zum 31.7., wie auch dein Vertrag geht. Damit bist du raus.

Firma B hat recht