Meister machen, muss die Firma das erlauben. Immerhin zahlt diese ja dann auch mehr Gehalt wenn einer Meister ist?

8 Antworten

Hallo Philipp1516,

zunächst würde ich mein Vorhaben mit Deinem Chef abklären. Dabei könnte man auch besprechen bzw. fragen, ob eine Meisterstelle im jetzigen Betrieb zu besetzen wäre. Manche Unternehmen sind froh und dankbar, wenn sich Mitarbeiter weiterbilden und zahlen sogar den Meisterbrief. In solchen Fällen hängt aber sicher eine mehrjährige Verpflichtung für das Unternehmen mit dran.

Freiwillig in Abendschule weiterbilden kannst Du Dich immer. Da hat kein Chef der Welt was mitzureden.

Übrigens die umfassenste Auswahl für den Vergleich von Meisterschulen (Handwerk und Industrie) findest Du hier bei uns:

Handwerksmeister: https://www.fortbildung24.com/handwerk-weiterbildung/meisterschule.html

Industriemeister: https://www.fortbildung24.com/industrie-weiterbildung/industriemeister.html

Viel Erfolg und Gruß

Serviceteam FORTBILDUNG24

Nein, Du brauchst keine Erlaubnis des Betriebs, bzw. der Betrieb kann es Dir nicht verbieten, solange Deine Arbeitsleistung nicht darunter leidet.

Und nein, auch wenn Du Meister bist muss Dir Dein Arbeitgeber nicht ehr zahlen. Er hat Dich als Facharbeiter / Gesellen eingestellt, Du machst die Arbeit eines Facharbeiters / Gesellen und bekommst auch nur den Lohn eines Facharbeiters / Gesellen. Wenn Du jetzt den Meister machst, dann ändert sich daran nichts.

Wenn Du auch einen Meister-Lohn haben willst, dann musst Du Dir eine Meister-Stelle suchen.

Verbieten darf es bestimmt nicht. Aber ob es noch einen Meister braucht? Das ist die Frage.

Wie kommst Du darauf, dass Du nach der Meisterprüfung "automatisch" mehr Geld bekommst? Da gibt es keinen Automatismus. Wenn Du den gleichen Job weiter machst, bekommst Du bestimmt kein Meistergehalt.

Ich kenne AN die z.B. trotz Studium keinen Job in ihrem Fachgebiet finden und andere Tätigkeiten ausüben. Die bekommen aber nicht mehr Geld nur weil sie ein abgeschlossenes Studium haben. Sie werden wie ihre Kollegen ohne Studium bezahlt.

Willst Du die Weiterbildung "nebenher" machen? Wenn Du geregelte Arbeitszeiten tagsüber von Montag bis Freitag  hast, braucht die Firma mit der Weiterbildung nicht einverstanden sein. Solltest Du aber Schichten arbeiten und auch am Samstag in den Betrieb müssen, muss die Firma Dir schon entgegenkommen.

 Wenn der AG nicht mitmacht, kannst Du die Ausbildung vergessen. Solltest Du z.B. auch Spätschicht und am Wochenende arbeiten müssen, hat sich das mit der Weiterbildung erledigt. Dann bleibt nur die Vollzeitausbildung oder ein anderer AG bei dem Du nicht schichten musst.

Wenn du ihn nebenbei machst, was hat die Firma dann damit zu tun? Erlauben oder verbieten muss die garnix. Aber bedenke: wenn sie dich nicht als Meister einstellt, nachdem du einer bist, hast du keinen Anspruch auf mehrgehalt und musst ggf. Kündigen, wenn dir das nicht passt.