Praktikum während Teilzeitjob erlaubt?

2 Antworten

Praktikum während Teilzeitjob erlaubt?

Selbstverständlich - unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen:

Firma 1 (Samstags-Teilzeit, mit Gehalt) hat das Arbeiten anderswo nämlich untersagt.

Ein solches generelles Verbot ist rechtswidrig und darum nichtig! Deine Tochter müsste diesen "Arbeitgeber" allenfalls informieren, wenn das vertraglich vereinbart wurde. Verbieten darf der Arbeitgeber nur, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt, die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder Konflikte mit gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Arbeitszeitgesetz ArbZG) entstehen würden - wovon bei allem nach Deiner Schilderung aber überhaupt keine Rede sein kann.

Firma 2: Als Praktikum, Montag bis Mittwoch á 4 Stunden, ohne Bezahlung

Da es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, muss es bezahlt werden, selbst wenn eine Vergütung vertraglich ausgeschlossen worden sein sollte - vorausgesetzt, Deine Tochter muss dort tatsächlich arbeiten und "schnuppert" nicht nur in den Betrieb, um ihn kennenzulernen.

Lange Rede kurzer Sinn: muss die Firma mit Samstags-Teilzeit über das Montag-Mittwoch Praktikum informiert werden?

Nein - es sei denn, es wurde vertraglich so vereinbart. Generell verbieten darf die Firma das Praktikum selbstverständlich sowieso nicht - allenfalls unter den genannten Voraussetzungen!

Ohne Bezahlung sollte sie auf keinen Fall arbeiten.

Die Zeiten sollten vorbei sein, dass junge Leute sich für nichts ausbeuten lassen. Hinterher bekommt dann vielleicht einer von 4 "Praktikanten" die Ausbildungsstelle..

Da muss die Wirtschaft sich in Zukunft wieder daran gewöhnen, das akzeptable Azubis Mangelware sind.