Wann muss ich anfangen?

5 Antworten

Bei der Formulierung gilt das genannte Datum als Stichtag für die Letztgültigkeit des auslaufenden Vertragsverhältnisses, somit zählt der 15. in Deinem Fall als letzter Arbeitstag in der alten Firma. Analog kündigt man z.B. ja auch einen Mietvertrag zum 30./31. eines Monats, um zum 1. des Folgemonats einen neuen Vertrag mit einem anderen Vermieter zu beginnen.

Offiziell ja, allerdings wird es in der Regel so gehandhabt, dass die Rest-Urlaubstage noch genutzt werden. Wegen der neuen Firma, Arbeitsbeginn steht im Arbeitsvertrag

Wenn du zum 15. eines Monats kündigst,ist das auch dein letzter Arbeitstag in dieser Firma.

Beim neuen Arbeitgeber kannst demzufolge erst am 16. anfangen.

der 15. wär dann dein letzter Arbeitstag und du könntest erst am 16. in der neuen Arbeitsstelle anfangen

Der 14. ist dann Dein letzter Arbeitstag.

falsch. der 15 ist der letzte Arbeitstag