450- Basis mit Zuschlag versteuert?

4 Antworten

Mir wurde nämlich gesagt das es Steuerfrei wäre und ich somit mehr verdienen würde.

Lieber Davidge123,

du solltest unbedingt drauf achten, dass dein Arb.geber die 2% Pauschalsteuer auf deinen Bruttolohn für dich entrichtet, dann ist dieser Minijob für dich steuerfrei, da du dann diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben mußt ;-))

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Laut der minijob-zentrale.de gilt für die Zulagen folgendes:

Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst

Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Siola, du vergist jedesmal zusagen, dass der AG nicht nur die 2% Pauschalsteuer, sondern auch noch 31% pauschale Abgaben an die Knappschaft zahlen muss.

@Griesuh

Den Arbeitnehmer interessieren doch nur diese 2% Pauschalsteuer...

Der Zuschlag für Sonntagsarbeit ist steuerfrei, wenn er 50 % des Grundentgelts nicht übersteigt und für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird.

Dein Zuschlag ist also steuerfrei!

Steuerfreier Zuschlag bedeutet: Der Zuschlag führt nicht dazu, dass aus Deinem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird, wenn die Einkommensgrenze von 450 € durch den Zuschlag überschritten wird.

Der Zuschlag ist in dieser Hinsicht also "unschädlich", und Dein Minijob bleibt sozialversicherungs-(und steuer-)frei.

Sonntags ist steuerfrei

Und wenn ich ab und zu in der Woche arbeite trotzdem ?

Hier geht es nicht um Steuern sondern um die Sozialversicherungspflicht.

@DerHans

Und in dieser Hinsicht bleibt der Zuschlag "unschädlich"!

@DerHans

Wenn die Zuschläge steuerfrei sind, sind sie auch sozialversicherungsfrei, sofern der zu Grunde liegende Stundenlohn nicht über 25 Euro liegt.

Wenn du durch die Zuschläge über die 450 € kommst, wird der GESAMTE Betrag versicherungspflichtig.

Das ist nur zu lösen, indem du dann entsprechend weniger arbeitest.

Steuern zahlst du in dem Bereich noch lange nicht, da auch für dich der Grundfreibetrag bei 9.000 € liegt plus Werbungskostenpauschale von 1.000 €

Wenn du durch die Zuschläge über die 450 € kommst, wird der GESAMTE Betrag versicherungspflichtig.

Das ist falsch, wenn es durch steuerfrei Zuschläge zu einer Überschreitung der Entgeltgrenze kommt!

Wenn du durch die Zuschläge über die 450 € kommst, wird der GESAMTE Betrag versicherungspflichtig.

Irrtum - laut minijob-zentrale.de glt folgendes:

Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst

Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.