Minijob und Ausbildung im gleichen Betrieb erlaubt?

5 Antworten

Da weiß dir die minijob-zentrale.de guten Rat:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Gut zu wissen

Als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt beispielsweise auch:

  • Eine betriebliche Berufsbildung bzw. eine inner- oder außerbetriebliche Berufsausbildung,
  • eine Tätigkeit, die für die Dauer des Bezuges von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld) unterbrochen wird. Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während der Elternzeit Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bezieht, gehören nicht hierzu,
  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bzw. des Bundesfreiwilligendienstes,
  • der Bezug von Vorruhestandsgeld.

Bei mehreren 450-Euro-Minijobs (z.B. bei Schülern oder Studenten möglich) gilt:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei demselben Arbeitgeber
Mehrere 450-Euro Minijobs gelten sozialversicherungsrechtlich als ein einziges Beschäftigungsverhältnis, wenn es sich bei Ihnen als Arbeitgeber um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person handelt. Dies gilt auch, wenn Ihr Minijobber für Sie in verschiedenen Betrieben arbeitet. Die Art der Tätigkeit kann dabei gleich oder völlig unterschiedlich sein.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

warum nicht, die Lehrstelle darf nicht darunter leiden - Jugendschutz - Zeitarbeitsgesetz muss eingehalten werden.

Ja, das ist erlaubt. Die maximalen Arbeitszeiten sind allerdings einzuhalten.

Hier wäre aber darauf zu achten, dass Ausbildung und Nebenjob klar abgegrenzt werden. Heißt: Die Arbeitszeit im Nebenjob, darf der Chef dann nicht aus irgendwelchen Gründen als Ausbildungszeit deklarieren.

Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.

Sie, als zur Berufsausbildung Beschäftigte und können bei demselben Arbeitgeber keinen Minijob ausüben.

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale