2 Minijob = Midijob. Wer trägt die Kosten?

3 Antworten

Der Arbeitnehmer muss beiden Arbeitgebern angeben, wie viel er beim jeweils anderen Arbeitgeber verdient. Das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt je Arbeitgeber errechnet sich nach einer ganz einfachen Formel:

[F * 450 + ([850/(850-450)] - [450/(850-450)] * F) * (Gesamtarbeitsentgelt - 450)] * Einzelarbeitsentgelt
Gesamtarbeitsentgelt

Die weitere Berechnung erfolgt entsprechend der Gleitzonenregelung für jede Beschäftigung separat.

Von der fiktiven Einnahme berechnet man die Gesamtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dann bestimmt man die Beitragsanteile des Arbeitgebers und zwar vom realen Arbeitsentgelt und unter Anwendung des halben Beitragssatzes.

Von den Gesamt-Beiträgen zieht man die Beitragsanteile des

Arbeitgebers ab und ermittelt so die Beitragsanteile des Arbeitnehmers.

http://www.lohn-info.de/gleitzone_mehrfachbeschaeftigung.html

Beide Arbeitgeber müssen die Dame bei der von ihr gewählten Krankenkasse anmelden und entsprechend des jeweiligen Bruttoverdienstes anteilig SV-Beiträge abführen. Man muss also jeden MOnat wissen, was beim anderen verdient wurde. Die Höhe der Beiträge müsst ihr selbst ermitteln. Ein Arbeitgeber rechnet zudem mit Steuerklasse 1 ab, der andere mit Steuerklasse 6.

Taruko 
Fragesteller
 10.05.2017, 10:06

Wer könnte denn sowas mal vorrechnen? Ich arbeite als Midijob mit 850 Euro Zahle aber meiner Meinung nach keine Lohnsteuer, das wäre erst darüber. Dachte ich zumindest immer ^^

MenschMitPlan  10.05.2017, 10:19
@Taruko

Bei Steuerklasse 6 wird Lohnsteuer einbehalten, da der Grundfreibetrag nur einmal (in STkl.1) gewährt wird. Zuviel bezahlte Lohnsteuer wird über die Einkommensteuerveranlagung zurückerstattet.

Am Endes des Jahres muss sie beide angeben und wird dementsprechend besteuert.