Midijob und Honorarvertrag

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

1. Ja das darfst Du. es könnte jedoch Probleme geben, wenn beides bei einem Arbeit- bzw. Auftraggeber läuft.

2. Nur Deinen AG und Deine Krankenkasse. Das Finanzamt schaltest Du ein, wenn Du im Folgejahr deine Steuererklärung abgibst.

Gruß

dervagabund




kamasullah 
Fragesteller
 10.03.2015, 22:23

NA ENDLICH !

Das sind Antworten :) Ich wurde ja besser beraten, als von den Arbeitgebern selbst.

Ich danke dir ! Echt hilfreich ;)

"midijob", was ist das? nur der minijob ist ein etablierter begriff, verdient man mehr, ist es immer ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger job; unterschiede macht man höchstens als teil- oder vollzeitjob.

es ist immer ratsam, einen arbeitgeber über andere jobs zu informieren, ggf. kann ein chef das arbeiten bei der konkurrenz untersagen. alles anders, insbesondere bei teilzeitarbeit, darf er nicht verbieten.

es gibt allerdings für lehrkräfte auf honorarbasis ein problem: die finanzbehörden haben durchgesetzt, dass diese art tätigkeit keine selbständige, sondern eine abhängige ist und daher steuer- und sozialversicherungspflicht besteht. einer von den beiden jobs wird daher mit steuerklasse 6 zu versteuern sein.

das arbeitsamt interessiert sich nicht für menschen, die nicht arbeitslos gemeldet sind und sogar mehrere jobs ausüben.

du musst am jahresende sämtliche einkünfte aus allen jobs gemeinsam in die einkommenssteuererklärung packen, die freeware "elster" ist hilfreich.

kamasullah 
Fragesteller
 11.03.2015, 16:30

Der Midijob ist auch ein etablierter Begriff, sonst würde ich es ja nicht aufschreiben und nachfragen :)

Der Job den ich vorhabe auszuüben soll nur an Wochenenden stattfinden. Diese AG geschichte ist in der Woche einmal 90 min.

Ich überlege mir ausserdem alles andere daher liegen zu lassen und den Job am Wochenende in Anspruch zu nehmen. Daher dürfte es ja deswegen keine Probleme geben oder ?

Lg

Kamasullah