Verdienst bei Midijob unter 450,01€?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist kein Problem - der Midijob wird auch unter 450,01 € ganz normal sozialversicherungsrechtlich abgerechnet...

Nur weil ein Midijob unter 450,01 € rutscht wird er nicht automatisch zum Minijob...

Auch bei einem Unterschreiten der 450,01 Euro bleibt der Midijob ein Midijob. Es kommt auf das regelmäßige Arbeitsentgelt an, und wenn dein Arbeitsentgelt regelmäßig in der Gleitzone liegt, ist das einmalige Unterschreiten kein Problem. Erst, wenn du die Grenze voraussehbar dauerhaft unter- oder überschreitest, muss eine neue Beurteilung vorgenommen werden.

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Ist da explizit Vereinbart, das du soviel Arbeitest, das du mindest 450 € verdienst? Dann mußt du diese auch bekommen, auch wenn du mal weniger Arbeitest.

Wenn nicht

Ist das eine einmalige Sache? dann frag doch deinen AG nach einem Überzeitenkonto und dann soll er dir für diesen Monat Minusstunden geben, die du in den nächsten Wochen wieder  reinarbeitest.Und somit kann er dir 450 € auszahlen. Dasselbe auch wenn du mal über 850 € arbeitest, dann kann er die Stunden als Plus im Überzeitkonto eintragen.

Ansonsten sollte es auch kein Problem sein eine Arbeitsleistung unter 450 € einmalig als Midijob abzurechnen, Ausnahmeregelungen gibt es immer.

Hallo berlina,

was ich nicht in die Frage mit reingeschrieben habe, ist, dass mein Arbeitsvertrag auf 1 Monat befristet ist, quasi nur bis 01.08.. Somit fällt die Variante Überzeitenkonto schonmal raus.

Es geht nur um einen Monat und in diesem sollte ich eigentlich im Rahmen eines Midijobs beschäftigt werden. Leider bekomme ich von meinem Arbeitgeber weder Stunden noch Schichten und werde so bei knapp 200€ Verdienst hängen bleiben.

Hoffe das ist irgendwie verständlich...

Dass man ausnahmehalber mal unter die 450€ rutschen kann, hatte ich auch schon mal gelesen, war mir nur nicht sicher...

Wodurch kommt die Unterschreitung zustande? Ist das einmalig?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich Arbeitszeit.