2 Arbeitgeber - Muessen sie voneinander wissen?
Hallo miteinander, ich führe derzeit einen Minijob aus, bei dem kommen so knappe 200 Euro im Monat rum. Jetzt habe ich ein Jobangebot erhalten, bei dem ich in Teilzeit 664 Euro verdienen wuerde.
Ich wuerde diese Jobs gerne parallel laufen lassen, ohne dass die beiden Arbeitgeber davon wissen (der aktuelle würde das schlicht nicht begrüßen). Die Koordination beider Stellen krieg ich schon gebacken, mir geht es nur darum ob das möglich ist, ob die beiden aus steuerlichen Gründen sowieso voneinander erfahren würden, oder sonst irgendwie eine Möglichkeit besteht dass das nicht funktioniert.
MfG
5 Antworten
Der Hauptarbeitgeber muss darüber informiert werden. Allerdings wüsste ich nicht, was dageben sprechen würde, wenn du neben deinem 200 Euro Job noch was richtiges machen würdest. Eigentlich sind Minijobs ja genau dazu da, dass man sich sein Hauptgehalt noch bissi aufpeppen kann.
Das deine Arbeitgeber mit den 664 Euros informiert sein muss haben schon mehrere geschrieben. Vergessen sollte man aber nicht, dass die Frage ist ob dein Minijob wirklich als Minijob abgerechnet wird. Sollte dein Minijob über Steuerklasse abgerechnet werden, dann hast du en Problem. Dieses Problem siehst du dann auf der ersten Lohnabrechnung deines Aurbeitgebers mit den 664 Euros.Der rechnet dann mit Steuerklasse 6 ab.
du musst deinen Hauptarbeitgeber informieren. normalerweise sind sie sehr kulant, was nebenjobs angeht. es sei denn, die jobs haben in irgendeinerweise etwas miteinander zu tun (bspw, gleiche Gewerbe/gleiche Branche), dann kann der Hauptarbeitgeber es verweigern.
Natürlich muss der Hauptarbeitgeber,hier der AG ,bei dem du einen Teilzeitjob bekommen könntest,über das Bestehen eines Minijob informiert werden.Er kann auch nichts dagegen haben,es sei denn,der Minijob wäre bei einem Konkurrenzunternehmen.
....und es muß darauf geachtet werden, daß die Arbeitsfähigkeit im Hauptjob durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt wird.
Es ging mir eher darum, ob der AG des Minijobs, also meines derzeitigen Jobs, ueber das Annehmen der Teilzeitstelle informiert werden muss, oder vielleicht aus steuerrechtlichen Gründen ohnehin darueber informiert wird.
Nebenjobs müssen vom Haupt-AG erlaubt werden.