2 Arbeitgeber - Muessen sie voneinander wissen?

5 Antworten

Der Hauptarbeitgeber muss darüber informiert werden. Allerdings wüsste ich nicht, was dageben sprechen würde, wenn du neben deinem 200 Euro Job noch was richtiges machen würdest. Eigentlich sind Minijobs ja genau dazu da, dass man sich sein Hauptgehalt noch bissi aufpeppen kann.

Das deine Arbeitgeber mit den 664 Euros informiert sein muss haben schon mehrere geschrieben. Vergessen sollte man aber nicht, dass die Frage ist ob dein Minijob wirklich als Minijob abgerechnet wird. Sollte dein Minijob über Steuerklasse abgerechnet werden, dann hast du en Problem. Dieses Problem siehst du dann auf der ersten Lohnabrechnung deines Aurbeitgebers mit den 664 Euros.Der rechnet dann mit Steuerklasse 6 ab.

du musst deinen Hauptarbeitgeber informieren. normalerweise sind sie sehr kulant, was nebenjobs angeht. es sei denn, die jobs haben in irgendeinerweise etwas miteinander zu tun (bspw, gleiche Gewerbe/gleiche Branche), dann kann der Hauptarbeitgeber es verweigern.

Natürlich muss der Hauptarbeitgeber,hier der AG ,bei dem du einen Teilzeitjob bekommen könntest,über das Bestehen eines Minijob informiert werden.Er kann auch nichts dagegen haben,es sei denn,der Minijob wäre bei einem Konkurrenzunternehmen.

Deichgoettin  08.05.2014, 13:56

....und es muß darauf geachtet werden, daß die Arbeitsfähigkeit im Hauptjob durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Jeldien 
Fragesteller
 08.05.2014, 14:08

Es ging mir eher darum, ob der AG des Minijobs, also meines derzeitigen Jobs, ueber das Annehmen der Teilzeitstelle informiert werden muss, oder vielleicht aus steuerrechtlichen Gründen ohnehin darueber informiert wird.

Nebenjobs müssen vom Haupt-AG erlaubt werden.