1und1 lässt Kündigung nicht zu?

6 Antworten

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Hallo Nistressa.

Ich schließe aus bisher geschriebenen, dass du vermutlich eine junge Dame unter oder um die 20 bist und relativ intelligent. Ich bin bereits 63 mit entsprechend reichlich Lebenserfahrung. Die bisherigen Antworten treffen alle nicht den KERN deines Problems und geben teils sogar falsche Ratschläge.

DIE eigentlich schon RICHTIGE Antwort hattest du dir schon längst selbst gegeben, "NUR" und das ist entscheidend, nicht richtig zuende gedacht! Dein Zitat aus den 1&1-AGB's:

"Bitte beachten Sie: Ihre Kündigung ist aktuell nur vorgemerkt, Ihr Vertrag ist also noch nicht gekündigt. Bitte rufen Sie uns innerhalb der nächsten 14 Tage an, um Ihre Kündigungsvormerkung zu bestätigen und Ihren 1&1 Vertrag endgültig zu kündigen."

Du hast deinen Vertrag mit 1&1 geschlossen und dabei auch diese AGB's AKZEPTIERT !!! Jede natürliche Person und auch jede Firma kann (jedenfalls in Deutschland) VERTRÄGE mit Anderen FREI VEREINBAREN (also im Vorfeld auch gestalten), SOLANGE diese nicht sittenwidrig sind und/oder gegen geltende Gesetze verstoßen.

Es ist rechtlich zutreffend, dass dein Vertrag (wie 1&1 sagt) NOCH immer nicht gekündigt ist, da du dich vertragswidrig verhalten hast (rechtlich unerheblich, dass dir dies zunächst vermutlich nicht bewusst war).

Nach meiner FESTEN ÜBERZEUGUNG ist deine eigene schriftliche Kündigung nicht vertragskonform, obwohl du die Kündigungsfrist beachtest hast. Du hättest einfach nur anrufen müssen um die KKündigung zu BESTÄTIGEN ! Du kannst dir vielleicht denken, warum die das so wollen. Ich habe es selber einmal bei 1&1 erlebt. Zweck deines Telefonanrufen: Die wollen dass du die Kündigung doch noch zurücknimmst und bieten dir dafür als Anreiz irgendeine kleine Vergünstigung an. Selbstverständlich braucht man aber einfach nur 'nein, danke' sagen und 'ich möchte zum genannten/bzw. nächstmöglichen Termin kündigen'. Es sollte also nur ein Kundenbindungsversuch sein.

Okay, soviel zur VERGANGENHEIT. Was nun tun, wie rauskommen aus der Nummer, fragst du zu Recht.

Leider hast du schon SEHR lange (glaube über 1 Jahr) teure Zeit verstreichen lassen und stellst erst jetzt deine Frage. Meine Erfahrung sagt mir, dass die ursprüngliche Forderungssumme von 1&1 u.a. durch die Inkassofirma locker auf das Doppelte angestiegen ist.

Einer sagt hier, dass Inkasso schon irgend wann aufgeben wird. Ich sage dir klar meine Überzeugung:

Inkasso informiert sich als nun neuer Gläubiger (Schuldtitel von 1&1 übernommen bzw. eigentlich gekauft) bei dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht, ob du dort im SCHULDNERVERZEICHNIS eingetragen bist. Sollte das -wie ich bei dir als braver junger Lady vermute- NICHT der Fall sein, werden die ihre Forderung weiter bis zur Klage betreiben ...und die Kosten explodieren weiter. Die geben eben nur dann auf (und dann sogar schnell), wenn bei dir Nichts zu holen ist, du also NICHT PFÄNDBAR bist, weil sie dann ja nur weiter eigene Unkosten hätten aber keine Aussicht auf Schuldbegleichung in absehbarem Zeitraum besteht.

Du hast nun 3 Möglichkeiten:

1. "Pokern": Also trotzdem abwarten UND HOFFEN, dass Inkasso irgendwann schon aufgeben wird UND dich NICHT VERKLAGT. -Ist EVENTUELL bei Mini-Summen der Fall (Verhältnismäßigkeit).

2. RA: Doch noch an RechtsAnwalt wenden. -Aber nach MEINER Meinung nur geringe Prozessgewinnaussichten und würde daher letztlich noch teurer.

3. Inkasso(=meinRat): In den TEUREN sauren Apfel beißen und RATEN-ZAHLUNGSPLAN von Inkasso akzeptieren bzw. noch über Ratenhöhe VERHANDELN. -Damit ist aber gleich Mal deine Schuldanerkenntnis (vermutlich auch gerichtsfest) verbunden. Den Plan müsstest du genau einhalten, DA sonst die gesamte REST-Summe auf einmal vollstreckbar wäre, das meint eine gerichtliche Zwangsvollstreckung eingeklagt werden kann.

Wie du schon sagtest (leider!): Teures Lehrgeld :-( !

...(schwacher) Trost: Positiv sehen; der Fehler mit dem Kleingedruckten (gemeint AGB's) passiert dir "nur" 1x !!!

Falls noch Nachfrage/n: Gerne, soweit ich helfen kann!

FG aus Kassel pool56

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
asdundab  10.05.2019, 17:25

In den AGB von 1&1 steht aber nur folgendes zur Kündigung: "3.6. Kündigungen haben stets in Textform oder alternativ den im Kundenportal angegebenen Weg zu erfolgen, wobei Textform immer als ausreichend gilhttps://mein.1und1.de.de)"

Nistressa 
Fragesteller
 11.05.2019, 08:33
@asdundab

Wurde ja so erledigt. Das Control-Center ist das Kundenportal. Zudem hier meines Wissens nach wieder gillt; auch 1und1 muss sich an geltendes Vertragsrecht halten. Der Vertrag wurde online abgeschlossen.

asdundab  11.05.2019, 22:55
@Nistressa

Das war nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen den Antwortenden. Denn laut AGB ist lediglich Textform erforderlich (dazu gehört auch Email), in der Antwort wird aber etwas anderes behauptet.

asdundab  16.05.2019, 18:02
@Nistressa

Und übrigens ist die Antwort falsch.

pool56  18.05.2019, 21:16

@asdundab

...Kündigungen haben stets in Textform oder alternativ den im Kundenportal  angegebenen Weg zu erfolgen, wobei Textform immer als ausreichend gilt...

asdundab aus den AGB's vonn1&1 hast du richtig zitiert, ABER dann DU weiter:

Das war nicht gegen dich (gemeint Nistressa) gerichtet, sondern gegen den Antwortenden. Denn laut AGB ist lediglich Textform erforderlich (dazu gehört auch Email), in der Antwort wird aber etwas anderes behauptet.

asdundab in den AGB's steht NICHTS von "ist LEDIGLICH Textform ERFORDERLICH", DAS ist gelogen! Es steht hingegen: "...Textform IMMER als AUSREICHEND..."

Die 1&1-Online-Kündigung (von Nistressa gewählt) sieht 2 Schritte vor:

1. Die schriftliche KündigungsVormerkung zum xx.xx.2018 im Formular des Kundenportals und

2. den KündigungsBestätigungsAnruf bei der von 1&1 angegebenen Servicenummer innerhalb von 14 Tagen (damit die Vormerkung, bzw. Kündigungsabsicht nicht verfällt) !

asdundab Nistressa war lediglich Schritt 1 die Vormerkung schriftlich gegangen! Also stimmt es in soweit, dass die Textform eingehalten wurde und diese für Schritt 1 ausreichend war. Aber die eigentliche Kündigung mittels Bestätigungsanruf wurde jedoch nichtvollzogen. Und daher ist die Forderungssumme noch immer offen und einklagbar/pfändbar.

Im Unrecht: asdundab

Im Recht: 1&1, pool56 und auch aboalarm (mit nachfolgendem Link):

https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/1und1-mobilfunk-kuendigen/

Nistressa 
Fragesteller
 20.05.2019, 15:45
@pool56

Also, folgendes kam bei der Verbraucherschutzzentrale raus:

Zuerst habe ich dort (1&1) angerufen und gekündigt. Das geht aus einer Mail hervor. Besagte Mail erwähnt das Telefonat und dem ungefähren Inhalt. Da danach noch eine weiter Mail bei 1&1 einging, in der klar hervorgeht, dass es sich um eine Kündigung handelt und die Kündigung zudem noch ein Mal im besagten Controlcenter des Unternehmens "vorgemerkt" wurde habe ich scheinbar alle Vorraussetzungen für eine "Einseitige Willenserklärung" auf dem Onlineweg erfüllt. Die Verbraucherzentrale hat mir ein Schreiben mitgegeben, das auch an 1&1 versendet wurde. Daraufhin hat 1&1 aufgehört auf meine Mails und Forderungen zu antworten. Schicken aber weiterhin Rechnungen... Des weiteren wurde mir in einem Telefonat mit 1&1 durch die Blumen mitgeteilt, dass ich ja sowieso keine Chance hätte da raus zu kommen.

Der nächste Schritt geht wohl zum Anwalt, da meinerseits auch Rückforderungen von wiederrechtlichen Zahlungen an 1&1 im Spiel sind. Der Anwalt mit dem ich telefoniert habe hat mir viel Hoffnung gemacht. Da ich das ganze protokolliert habe und zudem noch das Schreiben der VSZ habe sieht es scheinbar ziemlich gut für mich aus.

pool56  20.05.2019, 23:53
@Nistressa

Hallo Nistressa,

ich wünsche dir und natürlich damit auch deinem RA viel Erfolg, dass du eventuell doch noch ohne Draufzuzahlen aus der 1&1-Nummer rauskommst. Auch ein Vergleich im möglichen Gerichtsverfahren wäre denkbar, bei dem jede Partei ihre Unkosten selber trägt, allerdings wären in diesem späten Stadium neben RA-Kosten auch die eigenen Gerichtskosten zu tragen.

Eventuell, aber eben nur eventuell gelingt es ja noch vor Klage-Antrag (dem vom Amtsgericht auch nicht stattgegeben werden muss) deinem RA mit ein oder zwei Schreiben an die Inkassofirma als derzeitiger Forderungs-Inhaber dass ihr außergerichtlich eine relativ günstige Einigung findet.

Ich bin ja nur ein relativ Unwissender, weil ich deine genauen Daten- und Zeit-Angaben deines Protokollierten nicht kenne, dennoch wegen meiner großen (auch) Rechtserfahrung, im Gegensatz zur Meinung deines RA (im Moment !), mach dir bitte keine zu großen Hoffnungen auf Erfolg.

Der Riesen-Schwachpunkt bezüglich eures Klageerfolgs ist nach meiner Überzeugung, dass du vermutlich deine weitere/n schriftlichen Kündigung/en an 1&1 erst nach der 14-Tage-Frist zur telefonischen Kündigungsbestätigung nach der schriftlichen Kündigungs-Vormerkung zum xx.xx.2018 getätigt hast. Damit war die Kündigungsfrist aber verfallen und zeitgleich hatte 1&1 damit eine offene Forderung gegen dich !

Eure Gegenpartei wird spätestens vor Gericht klarmachen können, dass sie nicht mehrere Kündigungen annehmen muss, sondern das Recht auf die Einhaltung/Durchführung der genau vorgegebenen, von der Kundin eingegangenen, Online-Kündigung hatte.

...und zur "einseitigen Willenserklärung":

Die war es eben nicht ! Damit ist die Kündigung gemeint, - keine bloße Kündigungs-Vormerkung! Die telefonische Kündigungsbestätigung hat nicht nur den (vermutlich hauptsächlichen) Zweck dass 1&1 damit versuchen will, den Kunden weiter zu halten, sondern es dient 1&1auch der Absicherung (eventuell mit Sicherheitsfrage) dass du du bist und niemand anderes kündigt. Mit dem Einwand wird 1&1 zusätzlich gerichtlich punkten können!

Liebe 'unbekannte' Nistressa, du solltest dich

a) von deinen (mit Verlaub) Scheuklappen befreien, damit die Kosten nicht weiter steigen und

b) nicht jedem "Rat"Geber vertrauen (gilt manchmal auch hinsichtlich RA).

Nistressa du kannst meine Aspekte hier (trotzdem) auch gerne deinem RA zur vielleicht erweiterten Meinungsbildung zeigen/vorlegen bzw. ausdrucken.

Freundliche Grüße pool56

Nistressa 
Fragesteller
 28.05.2019, 13:54
@pool56

Hallo pool56. Ich habe heute rückwirkend die Kündigungsbestätigung und die Benachrichtigung erhalten, dass 1&1 eine Rückzahlung veranlasst hat. Ich denke das spricht für sich. Die Dame beim Verbraucherschutz war sehr deutlich und wie du oben lesen kannst ist die Kündigung nicht ausschließlich über das Control-Center erfolgt. Scheinbar reicht es also völlig eine Email zu schreiben, alle relevanten Daten anzugeben und nachweisen zu können, dass es gelesen wurde. War halt blöd von dem Mitarbeiter, mir das per Mail zu bestätigen.. Ein Nachweis ist im Übrigen auch dann gegeben, wenn das Gegenüber auf die Mail antwortet.

pool56  29.05.2019, 01:13
@Nistressa

Hi Nistressa. Dann meinen herzlichen Glückwunsch zu deinem/eurem Erfolg, - freut auch mich! Und dennoch, Glück gehabt. Die hätten trotz deiner weiteren Mails an sie auch darauf klagen können, dass keine ordentliche Kündigung (nach ihren Vorgaben) durchgeführt wurde und so alles noch offen war. Aber vermutlich liegst du richtig mit deiner Annahme, dass die selber unsicher wurden, wenn tatsächlich das eine Dummerle dir (vermutlich) nicht den Eingang der Kündigungs-Vormerkung SONDERN stattdessen die Kündigung bestätigt hat, - was ich so NICHT glauben wollte/konnte, OBWOHL du gleich davon 'sprachst', DASS er dir die KÜNDIGUNG bestätigte.

Also muss ich hier etwas zurückrudern, weil ich eventuell zu viel Wind gemacht habe. Ist halt nicht so leicht wenn man sich als Ratgeber "aufspielt", DA hier stets die Einsicht bzw. die genaue Kenntnis / die strittigen Texte der Sachverhalte zu den Anfragen fehlt. Es hat ja auch nicht jeder so viel Zeit wie ich sich seeehr lang auszulassen.

Tschüss denn bis man sich Mal wieder "über den Weg läuft"

Nistressa 
Fragesteller
 29.05.2019, 09:51
@pool56

Das ist wahr😊 du hast recht, die Kündigung hat man mir erst gestern offiziell bestätigt! Es ging darum, dass der Mitarbeiter bejaht hat, dass die gesonderte Email mit der Kündigung (sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Nummer xxxxxx zum xx. Xx. Xxxx bei ihnen auf. Ich möchte den Vertrag somit nicht verlängern. MfG xxxxxxx) von 1&1 erhalten wurde. Das hat schon komplett gereicht um nachweisen zu können, dass es gelesen wurde. Somit wurden alle Voraussetzungen für eine einseitige Willenserklärung erfüllt. Klar schreibt 1 und 1 etwas anderes in seine Verträge. Das macht es aber nicht rechtskräftiger. Also selbst wenn geschrieben wurde "Sie dürfen nur über das Controlcenter kündigen und müssen danach den Anruf wahrnehmen." Ist das bestenfalls ein Wunsch von 1&1. Glück war das auf jeden Fall! Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten und Hilfestellungen!

pool56  29.05.2019, 12:08
@Nistressa

Auch dir danke für deine Geduld mit mir! :-)

Hauptsache ""wir"" ;-) habe gewonnen ... und 1&1 hat (noch möglichst lange) einen 'Maulwurf' unter seinen Mitarbeitern der dafür sorgt, dass sie mit ihrer "Nötigung" zum persönlichen "Werbe"-Gespräch trotz klarem Kündigungsbegehren selbst nicht durchkommen. Schätze Mal du wusstest vorab nicht, dass die bei Kündigung über ihr ControlCenter so einen "Aufstand" machen.

Ich freu' mich echt für dich, dass du doch noch die bestimmt nicht unerhebliche Forderungssumme endlich vom Tisch hast.

Noch 1 "Spruch" zum Schluss nach meiner Überzeugung:

Das Leben wäre noch schöner, wenn es nicht Menschen gäbe, die es einem unbedingt erschweren wollen!

...aber bei dir muss ich keine Bedenken haben, du wirst dich auch weiterhin "durchboxen", wenn eine Dumpfbacke das herausfordert.

Nun aber ENDE !!! ...Lass es dir gut gehen

schreib das Inkassounternehmen mit Einspruch an, die Müssen sich erstma lmit dem Auftraggeber auseinandersetzen,warscheinlich hörst du dann nichts mehr

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Direkt Anwalt einschalten und gegen klagen!

Nistressa 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:03

Leider befinde ich mich zurzeit in meiner zweiten Ausbildung und kann mir so ohne weiteres keinen Anwalt leisten.

AiranKnight  09.05.2019, 20:03
@Nistressa

ist auch blödsinn

wozu?

lass dich doch besser verklagen, ist erst mal kostenlos

Nistressa 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:06
@AiranKnight

Wo du recht hast..

Ich bin eigentlich niemand, der seine Rechnungen nicht bezahlt und habe ein wenig Angst vor einem Eintrag bei der Schufa. Danke für eure Antworten, ihr habt mein Gewissen definitiv erleichtert.

Sprich ein "Abschlusstelefonat" wurde nicht geführt

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und ist lediglich daran gebunden, dass der andere Vertragspartner sie auch erhält. Darüber liegt dir eine Bestätigungsmil vor, also bist du mit Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus. Sprich mal bei der nächsten Verbraucherberatung vor.

Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall

Nein. Ich war bis zum 1.5. mit meinem festnetz bei 1und1 und hab fristgerecht gekündigt und reibungslos zu einem anderen Anbieter gewechselt.

Nistressa 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:12

Auch nicht, wenn explizit geschrieben wird ;

"(...) Sie haben die Kündigung vorgemerkt. In der Bestätigung finden Sie folgende Information. Hier ein Ausschnitt:

"Bitte beachten Sie: Ihre Kündigung ist aktuell nur vorgemerkt, Ihr Vertrag ist also noch nicht gekündigt. Bitte rufen Sie uns innerhalb der nächsten 14 Tage an, um Ihre Kündigungsvormerkung zu bestätigen und Ihren 1&1 Vertrag endgültig zu kündigen." "

Die Kündigung sah wie folgt aus;

"(...) im Rahmen der Kündigungsfrist kündige ich meinen Vertrag mit der vertragsnummer xxxxx zum xx.xx.xxxx.(...)"

Für mich sind das sehr klare Worte 🤷🏼‍♀️ für 1und1 offensichtlich nicht..?

Stadewaeldchen  09.05.2019, 20:20
@Nistressa

Wie hast du gekündigt? Per Brief? Per Mail?

Nistressa 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:24
@Stadewaeldchen

Per Mail und dazu noch im 1und1 Control center. Die email wurde gesondert mit Verweis auf Name , Vertragsnummer und Kundennummer herausgeschickt.

Stadewaeldchen  09.05.2019, 20:35
@Nistressa

Dann hast du ein Problem. Gemäß AGB der 1und1 ist für eine Kündigung die Schriftform vorgesehen.

Nistressa 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:46
@Stadewaeldchen

Danke für dein Feedback!

In meinem Vertrag steht aber, dass die Kündigung auch auf dem elektronischen Wege erfolgen kann. Ich habe es gerade mal rausgesucht (findet man unter dem Abschnitt für die Onlineverwaltung des Controlcenters). Ist das dann trotzdem nicht über diesen Weg möglich?

Stadewaeldchen  09.05.2019, 20:50
@Nistressa

Wen es wirklich so im Vertrag stehen sollte -> Einzelvereinbarung steht über AGB.

Lass dich bei der Verbraucherberatung schlau machen. Ich hab schon aus lauter Gewohnheit per Einwurfeinschreiben gekündigt.

Nistressa 
Fragesteller
 09.05.2019, 20:53
@Stadewaeldchen

Ich war halt damals auch noch etwas naiver was Verträge angeht🙄 naja, das hier ist mir in jedem Fall eine Lehre. Wird in Zukunft bei mir genauso laufen.

Stadewaeldchen  09.05.2019, 20:57
@Nistressa

Du musst es auch mal so sehen: Ne Mail mit der Kündigung deines Vertrages kann jeder schicken. Auch mit deiner E-Mail als Absender. Auf nem Brief ist im Zweifel deine Unterschrift drauf...oder eben nicht. Das schützt letztenendes auch dich vor ungewollter Kündigung durch irgendwelche Dritte.

kevin1905  09.05.2019, 21:32
@Stadewaeldchen
Gemäß AGB der 1und1 ist für eine Kündigung die Schriftform vorgesehen.

Das ist vollkommen uninteressant, da AGB keine strengere Form als die Textform vorsehen dürfen, welche durch Email erfüllt wäre, wenn der Vertrag nach dem 30.09.2016 geschlossen wurde oder die AGB nach diesem Datum geändert wurde.

Ist der Vertrag davor zustande gekommen kommt es drauf an, wie. Ein online geschlossener Vertag ist immer auch online kündbar.

Alles andere wäre unwirksam.

Stadewaeldchen  09.05.2019, 21:49
@kevin1905

Ah, OK, danke. Da war ich nicht ganz auf dem aktuellen Stand.

pool56  10.05.2019, 11:53

Das ist unzutreffend! Die einseitige Willenserklärung, die schriftliche Kündigung, reicht hier eben NICHT aus! Die rechtlich korrekt verfassten AGB's setzten den TELEFONANRUF als Kündigungsbestätigung VORAUS !!! Die AGB's wurden von der Kundin akzeptiert und sind zu beachten. Solange der Vertrag nicht ORDNUNGSGEMÄSS gekündigt wurde besteht er mindestens so lange fort, wie ursprünglich vereinbart, wenn kein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bestand.

Stadewaeldchen  10.05.2019, 11:58
@pool56
Die einseitige Willenserklärung, die schriftliche Kündigung, reicht hier eben NICHT aus!

Muss ausreichen, mit AGB kann man keine Gesetze aushebeln.

pool56  10.05.2019, 12:06
@Stadewaeldchen

...und du glaubst wirklich, dass die das Gesetz aushebeln wollen, also quasi nicht gesetzeskonforme AGB's haben ...und dann ja auch noch keiner etwas gegen "diese Unrechtsklausel" unternommen hätte? Ich bin überzeugt, dass du Null Ahnung hast, - jedenfalls in diesem Rechtsfall.

Stadewaeldchen  10.05.2019, 19:03
@pool56
..und du glaubst wirklich, dass die das Gesetz aushebeln wollen,

Was 1und1 will kann und will ich nicht beurteilen.

also quasi nicht gesetzeskonforme AGB's haben

Wäre nicht das erste Unternhemen mit nicht gesetzeskonformen AGB.

Ich bin überzeugt, dass du Null Ahnung hast, - jedenfalls in diesem Rechtsfall.

Steht dir frei, alternativ kannst du mich auch gerne mit Fakten überzeugen. Das einzige, was ich nicht wusste ist, dass man per AGB oder Vetrag nicht mehr die Schriftform vereinbaren darf, das hat sich vor knapp 3 Jahren geändert, darauf hat ja kevin hingewiesen. Das ist in der Tat an mir vorbeigegangen. Aber sowohl davor als auch danach bleibt eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, die lediglich Empfangsbedürftig ist. Mehr nicht.

asdundab  10.05.2019, 17:24

In den AGB steht nur "3.6. Kündigungen haben stets in Textform oder alternativ den im Kundenportal angegebenen Weg zu erfolgen, wobei Textform immer als ausreichend gilhttps://mein.1und1.de.de)", somit reicht auch eine Email aus.

einfach warten bis / ob es eine gerichtsverhandlung gibt. nix mehr zahlen. wird nie was kommen.