Kündigung nach Vertrag?

5 Antworten

Als Beginn des Beschäftigungsverhältnis, ist das Datum des Arbeitsvertrages ausschlaggebend. Wenn du seit einer Woche arbeitest, dann wirst du wohl auch zum 20.08. angestellt worden sein.

Wenn du im Laufe dieser Woche kündigst, beträgt deine Frist ein Tag.

Kündigst du erst nach dieser Woche, beträgt deine Kündigungsfrist eine Woche.

Abweichend von Satz 3 gilt bei Neueinstellung im Sinne des 9.3 Absatz mtv bap ...

Gemeint ist sicher MTV BAP 9.3. Abs. 3: "Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern, die mindestens drei Monate lang nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber standen."

Wenn du also in den 3 Monaten vor Beginn des Arbeitsverhaeltnisses nicht schon einmal beim gleichen Arbeitgeber angestellt warst, hast du in den ersten 2 Wochen eine eintaegige Kuendigungsfrist, danach bis zum Ablauf des 3. Monats eine einwoechige und danach bis zum Ablauf des 6. Monats eine zweiwoechige.

Neueinstellung heißt, du warst vorher nicht bei dem Unternehmen. Wenn du also erst letzte Woche dort angefangen hast, kannst du jetzt mit eintägiger Kündigungsfrist kündigen (oder gekündigt werden).

Steht ganz genau in dem erwähnten Paragraphen 9.3 beschrieben

Als Neueinstellungen gel

ten Arbeitsvervehältnisse mit Mitarbeitern, die mindestens drei Monate lang nicht in

einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber standen.

Nach 2 Wochen 1 Woche Kündigungsfrist. Davor 1 Tag.