Fitness center Vertrag mündlich gekündigen?
Moin. Mein kleiner Bruder hat seinen Vertrag(12monate) direkt mündlich bei der vertragsschließung gekündigt gehabt, was der ihm gegenüber auch akzeptiert hat. Nun soll sein Vertrag weitere 12 Monate gehen weil die mündliche Kündigung wohl nicht akzeptiert wird, und die Frist für eine schriftliche Kündigung schon vorbei ist.
Meine Frage nun ist das in Ordnung so? Wenn er dem Angestellten seine Kündigung mündlich überreicht der einverstanden ist und am Ende vom Chef was anderes kommt?
Danke schonmal Im voraus
Da ist ZUNÄCHST die Frage nach dem ALTER deines kleinen Bruders, woraus sich dann ergibt, ob er überhaupt vertragsmündig war zum Zeitpunkt des Abschlusses.
15. Wurde mit einem Elternteil zusammen abgeschlossen.
3 Antworten
kündigen nur beim angestellten ist nie gültig, der chef entscheidet und das immer schriftlich
Das ist grundsätzlich falsch.
Eine Kündigung kann zwar mündlich rechtswirksam ausgesprochen werden (Also eine Vertragskündigung), allerdings gibt es dadurch keinerlei Beweise (und fraglich ob der Angestellte überhaupt dazu berechtigt war, die Kündigung in Empfang zu nehmen und ihr zuzustimmen bzw. eine Bestätigung des Kündigungserhalts zu geben)
Und allein deswegen sieht dein Bruder jetzt in die Röhre - hat damit für das nächste Mal gelernt.
Wenn nicht vertraglich die Schriftform festgelegt ist, ist auch eine mündliche Kündigung gültig. Sie dürfte nur schwer beweisbar sein.
Die Schriftform darf nicht festgelegt sein, wenn der Vertrag nach dem 30.09.2016 geschlossen wurde
Ich will das nicht bestreiten, aber woraus ergibt sich das?
Änderungen am BGB, die zum 01.10.2016 wirksam wurden und Urteile zu davor beginnenden Verträgen mit Hinblick auf § 307 BGB.
Von welchen Änderungen sprichst du? Hast du mal ein solches Urteil?
Die Schriftform darf nicht festgelegt sein, wenn der Vertrag nach dem 30.09.2016 geschlossen wurde oder online / am Telefon zustande kam.
Schriftform (Papier mit eigenhändiger Unterschrift) nicht verwechseln mit Textform (Fax, Email, SMS, Whatsapp etc.)