1und1 Kündigung durchsetzen?
Hallo, ich habe einen Internetvertrag mit 1und1 fristgerecht gekündigt, jedoch verlangt 1und1 einen telefonischen Rückruf innert 2 Wochen, den ich nicht wahrnehmen konnte.
Daraufhin wurde die Kündigung storniert. Meine Frage: ist das BGB-konform, steht das in den AGB, und was passiert, wenn ich das SEPA-Mandat zurückziehe um auf der Kündigung bestehen? Wird dann die Inkasso-Maschine in Gang gesetzt?
6 Antworten
Sollte man fristgerecht nach AGB kündigen, kann 1und1 nicht viel dagegen machen. Ich hatte ein ähnliches Problem mit Vodafone, meine Kündigung habe ich durch Vodafone direkt gemacht. Anschließend wurde von mir ein Telefonat verlangt, dessen ich nicht nach gegangen bin. Nach einer Drohung das ich den Anwalt einschalte hat auch Vodafone gesagt es ist in Ordnung und haben mich damit nicht mehr belangt.
Welcher Grund wurde denn angeben wegen einem Telefontermin?
Ist bei online abschlüssen..sie wollen gewissheit dass das rechtsmäßig und bekommt das schreiben mit Tel nummee per emai
Hast du bei 1und1 angerufen u nachgefragt?
Ich hatte auch die 2 wochen frist versäumt, hab dort angerufen u im PC war bis Ende des Monats eingetragen u meine Kündigung ist wirksam.
Du hast es online gekündigt?
ist das BGB-konform,
NEIN. Die Rechtslage ist eindeutig. Allerdings musst Du beweisen, dass Du rechtzeitig gekündigt hast. Wenn Du das außschließlich über die Web-Seite gemacht hast, dann wird das schwierig, weil Du dann ja doch die Hilfe von 1&1 brauchst.
Aber: Es könnte sein, dass 1&1 das erst von einem Richter hören will.
https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/kuendigungsprobleme-bei-1und1/
den ich nicht wahrnehmen konnte
Das steht aber genauso auch auf der Webseite zu lesen. Das soll nämlich Missbrauch verhindern. Außerdem: Wer passt den auf Deine Wohnung auf, wenn Du nicht zuhause bist ? Diejenige Person hätte auch die Kündigung bestätigen können ...
Wird dann die Inkasso-Maschine in Gang gesetzt?
Vermutlich JA. Weil für 1&1 läuft der Vertrag ja weiter. Schlussendlich wirst Du zwar Recht bekommen, aber das kann dauern und Nerven kosten
Der rechtzeitige Zugang der Kuendigung reicht voellig aus. Damit ist die Kuendigung wirksam geworden. Dein Vertragapartner kann dann die Wirksamkeit nicht davon abhaengig machen, dass du noch irgend welche Schritte unternehmen sollst. Eine wirksame Kuendigung ist wirksam und fertig.
Kannst du den rechtzeitigen Kuendigungszugang beweisen?
Auf jedenfall solltest du nicht mehr zahlen sonst erklährst du dich mit der Kündigungsstornierung einverstanden ! War bei mir mal so !