Loch in Fallrohr gebohrt, zahlt die Versicherung, und wenn ja Haftpflicht oder Hausrat?

6 Antworten

deine privathaftpflicht zahlt so etwas normalerweise

du beschädigst etwas, sie haftet für dich

kann aber sein, dass gemietete sachen ausgeschlossen sind, meine hätte mal so ne police gesehen

Die Haftpflichtversicherung "haftet" keineswegs. Sie übernimmt nur die Kosten, bei ausreichendem Versicherungsschutz.

Die Gebäudeschäden müssen zunächst durch die Gebäudeversicherung reguliert werden. Hausratschäden reguliert die jeweilige Hausratversicherung der betroffenen Mieter.

Im zweiten Schritt können die beiden vorgenannten Versicherungen ggfs. versuchen, den Verursacher (also Dich) in Regreß zu nehmen. Und erst hier kommt dann Deine Privathaftpflichtversicherung ins Spiel und wird diese Forderungen prüfen und ggfs. regulieren.

Es ist in jedem Fall ein Haftpflichtschaden gem. § 823 BGB. also zahlt Deine Haftpflichtversicherung.

Hast Du grob fahrlässig, also "die im Verkehr gebotene Sorgfalt in groben Maße außer Acht gelassen" machen manchen Versicherer einen Teil-Regreß bei Dir geltend, heißt Du zahlst einen Teil des Schadens aus eigener Tasche. Die meisten Gesellschaften haben aber heute schon eine Klausel, die diese grobe Fahrlässigkeit ausschließt, Dir also eine solche zugesteht und nicht berücksichtigt.

Gezahlt wir aber in der Regel dem Geschädigten auf jeden Fall, dafür ist die Versicherung da.

Was hat der Verkehr mit der Sache zu tun??

Die Firma, die den Schaden behoben hat, hat die Rechnung auf mich ausgestellt. Muss die dann umgeschrieben werden? Ich hatte nicht mit so einem hohen Betrag gerechnet und dachte, ich könnte es aus eigener Tasche bezahlen. Hätte ich Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen? Abklopfen, mit Gerät testen etc.?

... eigentlich gehört dein kommentar zur frage - nicht als eigene antwort :))

Abklopfen ist immer eine gute Maßnahme, jedoch ist ein Rohr deswegen nicht unbedingt zu orten. Leider. Und Kunsstoff kannst du mit einem Messgerät nicht finden.

Problematisch ist es halt, weil du den Schadensfall nicht gemeldet hast. Das hätte VOR Reparatur geschehen müssen. Evtl. blockt sie aus diesem Grund und das ist ihr Recht.

Wenn deine Versicherung jedoch kulanz ist, Mietsachen nicht ausgeschlossen hat und dir das Versehen abnimmt, kann es durchaus sein, daß sie die Rechnung noch übernimmt. Oder einen Teil. Dafür musst du fragen!

Warum sollte die Rechnung umgeschrieben werden????

VG

@cakejane

ich meinte natürlich kulanT :)

@cakejane

Ich wusste nicht, wie ich es der Frage hinzufüge :)

Ich dachte, dass die Versicherung eventuell direkt dem Vermieter als Geschädigtem zahlen will? Oder ist das egal, wenn ich direkt mit der Firma abrechne?

Der Schaden musste ja schnellstmöglich behoben werden, weil die Wand feucht war, da kann ich ja nicht noch lange warten, oder?

@AlwaysTheSun

Die Rechnung für den Haftpflichtschaden läuft schon richtig auf dich. Du bist ja der Schadensverursacher. Trotzdem sind Lw-Schäden über die Schadensversicherer abzuwickeln. Nur evtl. Regress-Ansprüche gehen an den Haftpflichtversicherer.

Haftpflicht, wenn überhaupt. Einfach nachfragen...