10.000€ Unterhaltsvorschuss - Nachzahlung nach 14 Jahren? Was sollen wir tun?

5 Antworten

  • Also wenn die von Dir angegebenen Zahlen in dem Bereich liegen, braucht Ihr gar nichts zu tun. Bei den Beträgen liegt er im Bereich Selbsbehalt, da ist nicht viel zu holen. 
  • Ihr solltet das Thema mal hier posten www.tacheles-sozialhilfe.de. Die sind super fit und geben erstklassige Auskunft (Erwin Denzler). Kurz anmelden und Frage posten. 
  • Viel Glück 🍀
Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:27

Vielen Dank! :)

Der Fehler war, das er vermutlich einen Unterhaltstitel unterschrieben hat und diesen nicht bedient hat. Hier hilft wohl nur ein Antrag auf Privatinsolvenz. Beachten sie, das nur Ihr Freund insolvent ist und nicht sie.

Kami2015 
Fragesteller
 27.06.2017, 09:37

Er hat bislang gar nichts unterschrieben, für ihn kam der Brief mehr oder weniger überraschend. 

Wenn er nichts hat, kann man auch nichts pfänden.

Sein Problem liegt darin, dass er nicht beweisen kann, dass seine damalige Freundin auf das Geld verzichtet hat. Das kann sie zwar eigentlich überhaupt nicht, aber so ist nun mal die jetzige Lage.

Nur wenn er sich hartnäckig GEWEIGERT hätte, zu zahlen, könnte er auch noch strafrechtlich belangt werden.

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:21

Natürlich, er muss nur eine Vermögensauskunft abgeben und damit ist der Drops gelutscht - er ist quasi Schuldenfrei.
ABER - das Finanzamt wird anschließend dafür sorgen, dass er sein Gewerbe abmelden muss. Seine einzige Einnahmequelle. Was tun danach? Ein Sozialfall für die nächsten 6 Jahre werden? 

Akecheta  26.06.2017, 22:24
@Kami2015

Quatsch, natürlich ist er dann nicht schuldenfrei. Die Titel wirken 30 Jahre. Er gibt nur seine Vermögensverhältnisse an Eides statt ab und sonst passiert gar nichts, außer er gibt bewußt falsche Daten an, dann wird es strafrechtlich relevant und wenn doch pfändbares da wäre, ist das halt mal weg. Aber weder beim Finanzamt noch beim Gewerbeamt passiert etwas, er kann ganz normal weiter machen. Wer setzt dir solche Flöhe ins Ohr? Für eine Schuldenfreiheit müsste er in die Privatinsolvenz gehen und die durchhalten.

DerHans  26.06.2017, 22:25
@Kami2015

Seine selbständige Tätigkeit muss er nicht unbedingt einstellen.

Er muss nur damit rechnen, dass er keinerlei Kredit bekommt.

Aber den bekommt er mit 1000 € Einkommen sowieso nicht

verreisterNutzer  26.06.2017, 22:32
@Akecheta

@Akecheta  -  das ist mal eine Aussage mit Hand & Fuß   👍

Akecheta  26.06.2017, 22:48
@Kami2015

Kann, aber nicht muss und wird auch selten so durchgeführt. Hat er gewerblich mit Geld- oder Kreditvermittlungen zu tun, dann kann das zu so etwas führen. Ansonsten passiert da nichts, im Gegenteil, der Gerichtsvollzieher wird ihm sogar entgegenkommen, er muss halt eine Vereinbarung mit ihm treffen und die dann einhalten und die wird immer so getroffen, dass ein Überleben, insbesondere des Gewerbes, weil hier der Geldbringer, möglich bleibt. Von Pfändungsfreigrenzen reden wir mal gar nicht. Niemand hat etwas davon, wenn er vollständig zahlungsunfähig wird.

Dein Kerl muss endlich kommunikativ werden und zwar an allen Fronten, dann öffnen sich immer Wege. Jedoch keine, wenn man nur die Freundin vorschickt oder einfacht nichts unternimmt.

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:55
@Akecheta

Das gibt natürlich Hoffnung, vielen Dank erstmal.
Sowas ähnliches habe ich mir aber auch gedacht, ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass es im Sinne des Gerichtsvollziehers und des deutschen Staates liegt, so jemandem die Existenzgrundlage zu nehmen.

Und ich kann dich verstehen, aber vorgeschickt hat mich niemand. Das hier war allein meine Initiative. ;) Aber er sucht schon eifrig nach einer Lösung. Nur leider fand er bislang keine zufriedenstellende.

TorDerSchatten  26.06.2017, 23:10
@Kami2015

Warum denn ein Sozialfall? Er kann doch arbeiten gehen, als normaler Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Was spricht denn dagegen? Er könnte auch einen Nebenjob annehmen um die finanzielle Situation zu verbessern

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 23:35
@TorDerSchatten

Er ist gelernter Veranstaltungstechniker, hat diesen Beruf auch einige Jahre ausgeübt, allerdings hat ihm die ewige Schlepperei den Rücken kaputt gemacht. Deshalb (unter anderem) die Selbständigkeit, also zurück kann er nicht.

Natürlich gäbe es da noch die Möglichkeit der Zeitarbeit o.Ä. Aber nichts, worauf man sich ernsthaft eine Zukunft aufbauen kann.

Menuett  26.06.2017, 22:36

Der Unterhaltsverzicht fürs Kind wäre rechtswidrig und nichtig.

Hier wurde laut Freund aber gar kein Unterhalt gefordert und somit auch keiner tituliert. D.h. alle Forderungen die älter als 1.1.13 sind, sind eh verjährt.

Wenn er nicht genug verdient hat, dann muß er auch jetzt nichts zahlen, er hat einen Selbstbehalt von 1080€.

Es sei denn - es stimmt nicht, was der Freund da erzählt. Gepfändet kann er nur werden, wenn ein Titel besteht. Und von dem würde der Freund gesichert wissen...

Ich glaube nicht, dass er sein Gewerbe abmelden muß, denn das ist ja die Quelle, aus der die Zahlung bestritten werden kann.

Sorry, aber es ist schon seeeeeehhhhhhhr naiv ein Kind zu zeugen und zu glauben, es besteht keine Unterhaltspflicht!!! Das Jugendamt leistet nur Unterhaltsvorschuss, was sich eben vom Kindsvater zurückgeholt wird.

Holt euch einen guten Anwalt und lasst euch beraten, wie man vorgeht.

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:19

Das brauchst du mir nicht zu sagen, lach.
Ich hätte auch nicht darauf vertraut, als seine Exfreundin damals sagte, dass sie kein Geld von ihm braucht. Aber gut - einerseits war er damals 19 und andererseits ist ihm mit dieser Erkenntnis, leider Gottes, nun auch nicht geholfen. ;( Er sieht es ja selbst ein.

TorDerSchatten  26.06.2017, 22:21
@Kami2015

Im Grunde geht es nicht um die Ex, sondern um das Kind, dem der Unterhalt zusteht.

In einem Seminar hat mir jemand einen guten Rat gegeben: "Wenn es sehr wichtig ist, um viel Geld geht, oder existenzbedrohend ist: nimm dir einen guten Anwalt"

Notfalls leiht euch das Geld dafür und die Erstberatung ist glaube ich zunächst eine Pauschale.

Andererseits ist es traurig, daß das Kind seinen Vater nicht hatte und nicht kannte, aber vielleicht lässt sich das "heilen"? Das Kind kann ja nichts dafür.

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:25
@TorDerSchatten

Selbstverständlich! Wir beide finden, dass dem Kind das volle Geld zusteht. Er weiß, dass er Verantwortung übernehmen muss und zahlt seinem Kind sogar gerne das Geld. Nur ist es ein Schock, dass er nie die Chance hatte eine humane monatliche Summe zu zahlen, und es jetzt nach 10 Jahren (!) 10.000€ auf einen Schlag sind. Das finde ich ebenfalls nicht ganz fair. Und dann Raten in Höhe von 700€? Welcher Durchschnittsverdiener in Deutschland soll sich das leisten können?

Der fehlende Vater ist natürlich noch einmal ein ganz anderes Thema.

DerHans  26.06.2017, 22:27
@Kami2015

Sie kann gar nicht zu Ungunsten des Kindes auf das Geld verzichten. Genau deswegen ist ja das Jugendamt involviert.

Akecheta  26.06.2017, 22:35
@Kami2015

Wenn er dir weiß machen will, dass diese Forderung aus heiterem Himmel gekommen ist, dann lügt er. Das weiß er schon lange, dass er diese Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse aufgetürmt hat, hat sich aber wohl nie darum gekümmert und jetzt kommt das große Geheule. Mein Mitgefühl hat so einer nicht. Erst ist ihm das Kind egal, der Unterhalt sowieso und nun seine neue Freundin an die Front schicken. Ganz klasse.

Menuett  26.06.2017, 22:38
@Akecheta

Eben. Es muß ein Titel bestehen und von dem weiß der Freund gesichert...

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:46
@Akecheta

Nein, nein. Also bitte nicht ganz so voreilig sein. Erstmal war das hier meine Idee, er bat mich nicht um Hilfe, ich versuche einfach zu helfen. 

Aber jetzt frage ich mich, woher magst du wissen dass er das vorher schon wusste? Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass mein Freund einige Jahre ohne festen Wohnsitz war, er ist viel herumgereist bevor wir uns kannten. Jetzt hat er seit kurzem wieder eine feste Anschrift. Vermutlich deshalb so spät dieser Brief. Ich glaube ihm das schon.

Akecheta  26.06.2017, 22:56
@Kami2015

Weil es vorher viele Briefe gibt und dann geht das im Regelfall direkt zum zuständigen Gericht, um sich einen Titel zu sichern, damit die Forderungen nicht verjähren. Das bekommst du als Schuldner immer mit, denn der Gerichtsvollzieher bringt die letzten "Briefe" persönlich vorbei. Aber gut, wenn er natürlich jahrelang untergetaucht war und sie ihn erst jetzt "wieder" gefunden haben, dann ist natürlich einiges möglich. Auch ein Urteil bei Abwesenheit.

Wurde der Unterhalt denn überhaupt tituliert?

Um wirksam Unterhalt für die letzten drei Jahre pfänden zu können, muß dieser wirksam gefordert werden.

Wurde das nicht getan, dann kann gar kein Unterhalt nachgefordert werden. Der ist schnöde verjährt.

Da passt etwas nicht in der Erzählung Deines Freundes.

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:41

Nunja, es handelt sich hierbei um einen Brief eines Obergerichtsvollziehers. Dieser schrieb in in der Zwangsvollstreckungssache des Landes NRW, welchem mein Freund die 9.170€ schuldig ist. In Anlage der Vollstreckungstitel mit Unterhaltsfestsetzungsbeschluss und der Forderungsaufstellung.

Ist er tituliert? Nunja, da bin ich überfragt. Wie kann man sowas in Erfahrung bringen?

Menuett  26.06.2017, 22:43
@Kami2015

Damit ist es tituliert.

Damit ist aber auch ganz klar, dass Dein Freund die ganze Zeit davon wusste und einfach den Kopf in den Sand gesteckt hat.

Pech.

Bei seinem Gehalt hätte sich die Forderung auf 0 € belaufen.

Kami2015 
Fragesteller
 26.06.2017, 22:48
@Menuett

Das hätte ich vielleicht in der Frage erwähnen sollen - mein Fehler - er ist seit einigen Jahren ohne festen Wohnsitz gewesen und ist viel herumgereist. Erst seit kurzem hat er wieder eine Anschrift. Offenbar deshalb erst so spät der Brief. Obwohl er lange geung vorher wohnhaft war. Ich glaube ihm das schon.

DerHans  27.06.2017, 00:09
@Kami2015

damit hat er sich aktiv den Unterhaltsforderungen entzogen. Das kann dann auch SEHR WOHL strafbar sein.

Kami2015 
Fragesteller
 27.06.2017, 07:12
@DerHans

Naja, ganz so einfach ist das dann denke ich auch nicht. Er ist ja nicht 20 Jahre von der Bildfläche verschwunden. Er war sehr wohl viele Jahre, als sein Kind schon Unterhalt bezog, gemeldet, Angestellter und ansprechbar. Interessanterweise kam da aber nie ein Brief. Er konnte folglich gar nichts davon wissen.

DerHans  27.06.2017, 09:17
@Kami2015

Das wäre schon äußerst seltsam, wenn er vergessen hätte, dass er Vater ist.

Er hat sich den Forderungsansprüchen entzogen. Das ist eine strafbare Handlung. Viele Staatsanwälte und Richter verstehen da überhaupt keinen Spass.

Kami2015 
Fragesteller
 27.06.2017, 09:44
@DerHans

Nein, natürlich hat er nicht vergessen, dass er Vater ist. Aber wie bereits gesagt, besagte Exfreundin brach kurz nach der Entbindung den Kontakt ab und lernte recht schnell einen neuen Mann kennen, der dann "Vaterersatz" war. Die letzte "Absprache" zwischen meinem Freund und ihr war damals, dass sie keine Unterhaltsansprüche geltend machen will. Danach war Funkstille. 14 Jahre später kommt dieser Brief bei uns an. Dazwischen gab es keineInformationen  bezüglich einer Unterhaltszahlug. Wo macht er sich damit strafbar?