Unterhaltsgeld für Auschlug mit Vater nehmen?

5 Antworten

Der Vater kann den Barunterhalt nicht kürzen wenn er mit den Sohn ins Kino geht, wenn sie das meinen.

Über die Verwendung der Mittel für den alltäglichen Bedarf entscheidet der betreuende Elternteil. Umgekehrt ist ein Kinobesuch natürlich kein Sonderbedarf, d.h. es kann vom Vater nicht verlangt werden dafür extra zu bezahlen. Er muß mit den Kind ja auch nicht ins Kino gehen.






Er muss mit dem Kind nicht ins Kino gehen.

Wenn er geht, muss er das aber zwingend selbst zahlen, da steht ihm vom Unterhalt nichts zu.

Nein, die Kosten und Mühen des Umgangs sind vom Umgangsberechtigten zu zahlen.

Der Unterhalt ist für Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Nahrung, Schulbedarf, Kleidung, Lebensmittel - die Kosten die beim Elternteil entstehen, bei dem das Kind lebt.

Er hat seine Kosten selbst zu tragen. Geht er mit dem Kind ins Kino, dann zahlt er den Eintritt. Gehst Du mit dem Kind ins Kino, zahlst Du den Eintritt.

Der Vater zieht ja vom Unterhalt das halbe Kindergeld ab. Davon kann er den Eintritt zahlen.

Du hast Anspruch auf den vollen Unterhalt für dein Kind laut Düsseldorfer Tabelle. Seine Ausflüge muss er selbst zahlen und zwar komplett, Anfahrt, Eintritt für Vater UND Kind, genau wie Essen und Trinken. So ist es gesetzlich geregelt. 

Erkundige dich beim Jugendamt und lass dich von ihm nicht über den Tisch ziehen. 

Das Unterhaltsgeld steht DIR zu weil du ja schließlich den Unterhalt für das Kind bestreitest. Etwas anderes ist es, wenn das Kind z.B.- 2 Wochen beim Vater verbringt.

Warum solltest du deinen Ex-Mann ins Kino einladen? Er kann seinen Sohn ins kino einladen.