Gerichtsvollzieher? Kommt nachhause

7 Antworten

Gestern bekomme ich ein Brief von einem Gerichtsvollzieher der 403€ verlangt

Was steht auf dem Brief? Die korrekte Bezeichnung des Schreibens?

Muss ich das Zahlen obwohl ich nichts bestellt habe ?

Hier sind viel zu wenig Informationen.

  • War es ein Mahnbescheid?
  • War es ein Vollstreckungsbescheid?
  • Wenn es ein VB war, wo ist der Mahnbescheid?

Hier kann dir keiner helfen aufgrund der Informationen, die du vorlegst.

Also auf dem Brief steht Zwangsvollstreckungsbescheid Und dann vertreten durch Gothia Deutschland GmbH Schuldtitel Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht mayen 10.2.2014 Und dann steht : ich werde sie deshalb in ihrer Wohnung aufsuchen und dann steht Amtsgericht meines Bezirkes aber die Adresse ist falsch also das Amtsgericht meines Bezirkes liegt wo anders aber hier ist ein Berliner Stempel !! Hmmm hab auch davor nichts bekommen außer diesen Brief

@Glitzerfee18

Wie gesagt, begib dich bitte zu dem für dich zuständigen Amtsgericht, schildere, was da alles falsch ist und bitte um Prüfung, ob es sich hier um eine gefälschte Urkunde handelt, ob es den Gerichtsvollzieher gibt oder nicht. Sage denen ruhig, dass du, falls es eine Fälschung ist, direkt im Anschluss zur Polizei gehst.

Die Offiziellen Formulare für Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid sieht du hier: http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/index.php (etwas weiter unten die grauen)

Ein Formular "Zwangsvollstreckungsbescheid" gibt es eigentlich gar nicht. Kannst du deines mal einscannen, die personenbezogenen Daten und Aktenzeichen entfernen und hier verlinken? Würde das gerne mal sehen.

Hallo erst mal vielen Dank und hab mal eine rein interessliche Frage sind sie Anwalt oder so in der Art ?

@Glitzerfee18

Weder Kevin noch ich sind Anwälte. Wir sind lediglich Laien, haben uns das entsprechend angelesen. So kompliziert ist es aber auch nicht, denn glücklicherweise ist das ganze Vorgehen samt Formularen relativ standardisiert. Die Rechtsgrundlage kann zwar in manchen Fällen knifflig sein, weswegen man dann einen Anwalt fragen sollte. Das betrifft aber dann eher die Frage, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Hier in deinem Fall sagst du: "Ich habe nichts bestellt und sowieso auch kein Paket bekommen". Die zumeist schwierigste Frage hast du also für dich beantwortet. Blöd wäre es halt, wenn beispielsweise ein anderes Familienmitglied bestellt hätte und es verschwiegen hätte... Aber dann sind wir in einer anderen Baustelle.

Davon ausgehend, dass es sich um Nepper handelt, ist das alles mit dem gerichtsvollzieher natürlich Blödsinn und wenn man dann ganz genau auf die Formulare u.ä. schaut und gravierende Unstimmigkeiten entdeckt, dann handelt man entsprechend... Das Hauptkriterium ist denke ich der Zeitablauf.

Ein Inkasso fordert also 200€ rund. In den letzten Wochen mehrfach. Nun muss also zwischen der letzten Forderung des Inkassos und dem Auftreten des vermeintlichen Gerichtsvollziehers ein gerichtlicher Mahnbescheid bei dir eingegangen sein. Gelbe Briefchen mit amtlichen Formularen. Ich habe sie dir ja verlinkt. Da liegt dann zwischen letzter Inkassobüro-Forderung Minimum (!) 5 bis 6 Wochen bis die einen rechtskräftigen Titel haben samt zwei Schreiben des Gerichtes an dich. Dann liegen nochmal so eine bis 4 Wochen (je nachdem, wie viel der Gerichtsvollzieher zu tun hat) bis er bei dir vorstellig wird... Tja.

Hi,

wenn das wirklich ein richtiger Gerichtsvollzieher wäre, hättest du vorher mehrere gelbe Briefe von einem richtigen Gericht erhalten.

Das sind dann richtige Briefe.

Erst wäre ein Mahnbescheid, dann ein Vollstreckungsbescheid gekommen.

.... aber auf den Brief ist auch nicht mein Name drauf ....

Das ist schon seehr komisch.

Wenn du die o.a. richtigen Briefe nicht bekommen hast und wenn Name und Adresse auch nicht korrekt sind, solltest du die Sachen, die du hast nehmen und zum örtlichen Amtsgericht gehen.

Der Rechtspflegen (das ist nicht der Gerichtsvollzieher)beim Gericht kann dann gucken, ob ne "richtige" Vollstreckung gegen dich vorliegt.

Wenn eine vorliegt, dann kann der Rechtspfleger vom Gericht gleich n Beratungshilfeschein ausstellen, mit dem du zum Anwalt gehen kannst.

Der Anwalt kann die Angelegenheit dann au dem richtigen Rechtsweg kläre.

Wenn bei deinem örtlichen Amtsgericht keine Vollstreckung gegen dich vorliegt, dann machst du umgehend ne Strafanzeige, gegen die Inkasonepper.

Ich gehe davon aus, dass wen deine Angaben schlüssig sind, der Rechtspfleger das auch von sich aus macht. - Du machst das dann zusätzlich bei der Polizei.

Wenn du die o.a. richtigen Briefe nicht bekommen hast und wenn Name und Adresse auch nicht korrekt sind, solltest du die Sachen, die du hast nehmen und zum örtlichen Amtsgericht gehen.

Unbedingt. Und nimm den Brief dabei mit.

Das klingt für mich auch nach einem ziemlichen Fake. Vermutlich nimmt dich da jemand hoch. Einen Gerichtsvollzieher interessiert es auch absolut nicht, ob irgendein Paket angenommen wurde oder nicht, ihn interessiert ausschließlich (!) ob es einen vollstreckbaren Titel gibt, also ein Gerichtsdokument. Auch ist der Sprung von zuvor 200€ auf nun 400€ verräterisch. das ist in einer Woche nicht so schnell gemacht. Selbst bei einer offenen Forderung von 200€ wird durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers daraus bestenfalls rund 300€. Die Gebührensätze sind hier fix.

Also: Überzeuge dich zuerst, ob das Schreiben echt ist und ob das für dich zuständige Amtsgericht wirklich einen Titel gegen dich vorliegen hat.

Wenn das Schreiben echt ist und der Gerichtsvollzieher auch, wenn das wirklich die Telefonnummer des Gerichtsvollziehers war, wo du angerufen hast, dann erhebst du beim Rechtspfleger, bei dem du vorsprichst eine sogenannte "Vollstreckungserinnerung". Du weist dafür mittels Personalausweis nach, dass du nicht de korrekte Person bist bzw. dass eine falsche Person auf dem Vollstreckungsauftrag steht und dass damit der Vollstreckungsauftrag Unsinn ist, weil der korrekte Schuldner nicht dort wohnt. Den Gerichtsvollzieher informierst du ggf. telefonisch, dass du diese Erinnerung eingereicht hast.

Wenn das Schreiben aber gefälscht ist, führt dich der Weg DIREKT zur Polizei. Dort gibst du Strafanzeige gegen unbekannt auf. Du schilderst die eMails und das Schreiben und dass du dort angerufen hast. Du schilderst dass das Amtsgericht bestätigt hat, dass das Schreiben unecht ist. Als Tatbestände kommen in Frage: Betrug bzw. absichtliche Personenverwechslung. Ebenso kommt in Frage kommt Amtsanmaßung (§132 StGB) oder was einer Staatsanwaltschaft sonst so einfällt.

Sollte der angebliche Gerichtsvollzieher auftauchen, halte ihn hin. "Warte, ich muss mir kurz was anziehen, dann komme ich kurz raus." Rufe sofort die Polizei, dass sie dir wegen einem merkwürdigen Mann zu Hilfe kommen sollen. Lass dir von ihm dann auf der Straße seinen Dienstausweis zeigen. Tu so als würdest du das mit deinem handy abfotografieren. Lass ihn vorerst nicht in die Wohnung. Verzettel ihn ggf. draußen auf der Straße in ein Gespräch. Worum es denn überhaupt ginge, dass du doch gar nicht die Person seist usw. Sobald die Polizei eintrifft, erstattest du Strafanzeige wegen Amtsanmaßung gegen den falschen Gerichtsvollzieher, sowie wegen Nötigung und Betrugs.

Hintergrund: Manchmal greifen sehr unseriöse Gestalten zu solchen Mitteln. nennen wir sie Trickbetrüger. Auch greifen manchmal Inkassobüros zu solchen Maßnahmen, um Leute zu verunsichern und abzuzocken. Im Grunde ist das aber verboten.

@mepeisen

Hi,

wenn das mit dem gefakten Greichtsvollzieher wirklich ne Masche von unseriösen Inkassoneppern ist, würde ICH den Kerl freudlich hereinbitten.

Und Dann gibt Langholz - aba richtig.

Wenn der ordentlich verdroschene Penner wirklich ne Anzeige machen sollte, hat man von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht.

§ 858, 859 BGB gestattet bei so genannter verbotener Eigenmacht "angemessene" Gewalt um die Störung zu beseitigen.

Wenn so ein unseriöser betrügerischer Inkassonepper aufkreuzt, halte ich alles, bis auf Totschlagen für angemesen.

"Der hat aber auch Anstalten gemacht: Fuß inne Tür, Rumgeschubse usw. auch nach mehrmaliger freundlicher Aufforderung isser nich gegangen...., ich wusste mir nicht anders u helfen" ;-)

@hasenfuss67
Wenn der ordentlich verdroschene Penner wirklich ne Anzeige machen sollte, hat man von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht.

Viel Spass bei der Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und bei der Übernahme der Arztkosten. Angemessene Gewalt rechtfertigt nicht alles. Einfach mir nichts dir nichts jemanden verdreschen funktioniert absolut nicht. Wenn man jemanden hereinbittet, kann man ihn nicht direkt danach mit Verweis auf die Eigenmacht verdreschen. Man hat ihn ja hereingebeten, was man ggf. nicht hätte tun müssen.

Da dann doch am Ende belangt zu halten, das Risiko, egal wie gering es sein mag, würde ich nicht eingehen. Die Polizei das regeln lassen, ihn vom Grundstück durch Polizisten entfernen lassen und Strafanzeigen reichen aus. In der Regel sind das Außendienstmitarbeiter auf 400€ Basis oder so. Die kündigen rasch ihren Job nach ein paar Strafanzeigen. Bei den Anstiftern im Hintergrund dauert es u.U. länger. Da hilft dann nach erfolgreicher Strafanzeige ein Hinweis ans Aufsichtsgericht des Inkassos.

So das ein kompletter Fake ist und es nicht mal das Inkasso gibt, sind die Hinterleute sowieso mit dran irgendwann (so man sie findet). Aber man ist aus der Schusslinie, denn das letzte, was die wollen, ist Ärger. Das sind Trickbetrüger. Die sind allergisch auf alles, was mit Polizei und Anzeige zu tun hat.

Ich hab ständig Emails von zig Firmen mit die den Kontext haben: ihre Bestellung: Rechnung ist offen etc.

Die meisten Emails sind mit einem Anhang eines "Gerichtsbeschlusses", "Rechnung" etc - da soll einfach ein Virus angeklickt werden um an sensible Daten zu gelangen.

Den Vornamen rausbekommen ist oft einfach: wenn Deine Email heißt: Miriam@ichklickaufjedenVirus.de dann gehen sei aus, daß Du Miriam heißt. Da reicht auch irgendwo ein Posting wo Dein Name "Miriam" drinsteht und Deine Emailadresse iwantviren@haumichblau.de

Brief vom Gerichtsvollzieher: solange der nicht Deinen Namen hat : Miriam Haumichblaui sondern nur Miriam Ichzahlgern dann braucht Dich der nicht zu interessieren da Du eben nicht mit Nachnamen "Ichbezahlgern" heißt.

Solltest Du allerdings einen Brief- also per Post - bekommen der auf Deinen korrekten Namen lautet, dann solltest Du umgehend Einspruch erheben.

Wenn jmd in Deinem Namen etwas bestellt hat, solltest Du UMGEHEND die Polizei einschalten.

Mein Bruder hatte vor 2 Jahren Post von der Polizei: an dem Haus meiner Eltern die das Haus noch nicht abgerissen haben welches leersteht, war an der Tür noch der Name meines Bruders dran. Internetbetrüger haben beim Haus meiner Eltern eingebrochen (sie haben ausspioniert daß das Haus leersteht) und haben dann versucht, Sendungen abzupassen die sie auf den Namen meines Bruders getätigt haben. Gibt immer noch genug Firmen die gegen Rechnung liefern - das machen sich Betrüger manchmal gerne zu nutzen indem sie den Anschein erwecken daß sie dort wohnen und den Postboten abfangen bevor er den benachritigen Zettel in den Postkasten wirft...

Brief vom Gerichtsvollzieher: solange der nicht Deinen Namen hat

es ist deutlich anders: Solange der GV nicht den korrekten Namen hat oder wenn er keinen Briefkasten mit diesem Namen auffindet, wird er gar nicht erst tätig bzw. er dokumentiert, dass die Pfändungsmaßnahme nicht erfolgreich war und weist es an den Gläubiger zurück. Dass es sich um einen echten GV handelt, daran kann man nach der Schilderung der TE leise Zweifel haben.

Sehr interessanter Fall. Kannst Du die e-Mail mal im Forum bei antispam-ev.de vorstellen?

Wie heißt dieses Inkassobüro?

Nein ! Wenn du nichts bestellt/ entgegengenommen oder benutzt hast brauchst du auch nicht zahlen. der Gerichtsvollzieher macht auch nur seine Arbeit. er muss überprüfen ob deine Angaben korrekt sind. du müsstest in dieser Sache bereits ein Urteil zugestellt bekommen haben. geht leider aus der Fragestellung nicht hervor. Zeige dem GV deinen Ausweis ! Wenn die Daten nicht übereinstimmen ist da eh Schluss. wenn nicht , was unverständlich wäre dann Berufe dich auf den Vollstreckungsschutz und unterrichte sofort einen Anwalt deiner Wahl. dieser kann dann sofort tätig werden. eine Unschuld deinerseits vorausgesetzt hast du auch keine Kosten. LG Alex

Danke lieber Alex jetzt bin ich beruhigt :-)

@Glitzerfee18

Gern geschehen. Mach dich nicht verrückt. Der GV macht wirklich nur seinen Job. auch dieser kann dir tipps geben. LG

@Alexuwe

Wenn es denn ein Gerichtsvollzieher ist. Ich habe da einige Zweifel...