Muss ich noch meine anderen Schulden zahlen wenn ich eine EV abgegeben habe?

4 Antworten

Ich kann miboki nur zustimmen. Wenn du die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, gilt diese grundsätzlich für alle. Grundsätzlich heißt es aber nicht, daß bei dir nichts zu holen wäre. Die EV dient dazu festzustellen, ob du Vermögenswerte besitzt, wo sich die Gläubiger dran bedienen könnten. Außerdem mußt du da deinen Arbeitgeber angeben, damit die eventuell direkt von deinem Lohn pfänden können, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

Die Schulden bleiben dir weiterhin erhalten. Du solltest unbedingt eine Schuldenberatungsstelle aufsuchen, die werden dir helfen, wie du mit den Schulden umgehen kannst, bzw. noch besser wäre ein Anwalt, der sich speziell im Schuldenrecht auskennt (Insolvenzrecht). Den kannst du bestimmt auch auf Raten zahlen (die dann aber unbedingt einhalten mußt). Ein Anwalt ist sehr effektiv, wenn es um Schuldenregulierung geht.

Redangel3005 
Fragesteller
 26.03.2010, 17:51

also 2 sagen es gilt für alle und 2 nicht ... naja aber ich bin grade ja in der Ausbildung und da verdiene ich nicht viel und bekomme sonst nur geld vom amt und das die nicht weniger werden weiß ich aber wenn ich ausgelernt habe will ich ja auch alles zahlen

Rosengarten  26.03.2010, 18:09
@Redangel3005

Wenn du genau liest, wirst du feststellen, daß du die EV nur einmal abgeben mußt. Nur ein Gläubiger braucht die zu beantragen, aber alle können sich eine Abschrift holen. Und wenn die sehen, daß bei nichts zu pfänden ist, bzw. du unterhalb der Pfändungsgrenzen liegst, werden sie wohl keine Vollstreckungsversuche mehr starten. Du hast dann praktisch Ruhe vor allen Gläubigern.

Die Schulden gehen dadurch allerdings nicht weg, die bleiben dir trotz EV, Unpfändbarkeit usw. erhalten. Die vermehren sich sogar, weil da noch Zinsen drauf kommen, selbst wenn bei dir zur Zeit nichts zu holen ist. Deshalb wäre es viel sinnvoller, sich an eine Schuldenberatung zu wenden, nachher haben sich die Schulden verdreifacht!! Und du bist dann auch nach deiner Ausbildung nicht in der Lage, die Schulden zurück zu zahlen. Hole dir Hilfe! Wenn du dir jetzt helfen läßt, kannst du nach der Lehre besser leben!!!

Die eidesstattliche Versicherung gilt für alles außer Unterhaltsschulden. Deine Schulden werden dadurch aber nicht weniger. Die Gläubiger werden sich vollstreckbare Schuldtitel holen, die 30 Jahre lang gültig sind. Natürlich kommen dann Gerichtskosten und Zinsen dazu.

Also so, wie ich das von mir kenne, gilt die EV nur für den Gläubiger, der die EV auch beantragt hat. Aber wenn ein anderer Gläubiger etwas wollte, habe ich stets auf die abgegebene EV hingewiesen, dann war Ruhe. Allerdings hatte ich auch kein pfändbares Einkommen. Bei Dir hört sich das etwas anders an. Ich würde daher auch dringend zum Gang zu einer Schuldnerberatung raten.

die ev zählt nur für die eine sache.... ich weiß, der gang ist schwer aber gehe doch bitte mal zu einer schuldnerberatung.... die können dir wirklich helfen, wenn du dir helfen lassen möchtest.......