16 Jähriger zieht in wg müssen beide Eltern Unterhalt Zahlen??

3 Antworten

Der Vater muss mindestens den regulären Unterhalt zahlen.

Die Mutter muss dann ebenfalls extra Unterhalt zahlen.

Dieser orientiert sich nicht an der Düsseldorfer Tabelle. Da kann wesentlich mehr Geld verlangt werden.

Der 16-jährige bekommt MAXIMAL 70€ Taschengeld! Unter 18 ist es nun mal so, dass man noch minderjährig ist und nicht den vollen Unterhalt bekommt falls man auszieht.

Die WG kostet ja Miete, Nebenkosten und Lebensmittel werden die Betreuer dort auch kaufen müssen. Der Unterhalt wird so berechnet, dass jeder Elternteil gerecht viel zahlen muss und das ist individuell vom Gehalt abhängig.

Wenn er schon 18 wäre, wäre das wieder etwas anderes. Erst ab 18 sind die Eltern barunterhaltspflichtig.

Falls er mit 18 eine eigene Wohnung hätte und in Ausbildung oder noch in der Schule wäre, müssten seine Eltern ihm etwa 530€ zahlen. Dazu kommt noch das Kindergeld von 195€. Insgesamt hätte er dann etwas mehr als 700€ zur Verfügung. Das müsste dann für Miete und alle andere Kosten ausreichen.

Hallo, erst mal Danke, also der Sohn hat eine Ausbildung, verdient ca, 550 .- bislang wohnte er bei  der Mutter, die hat wie gesagt ihn beköstigt,  ich bin der Papa, verdiene nicht ganz so viel, nur 1200 netto, Zahle derzeit 125 .- Unterhalt, natürlich zu wenig, wird jetzt die Mutter dann aber auch nach Ihrem Einkommen Unterhalt Zahlen, oder nicht?  oder zahlt sie die Differenz zur Düsseldorfer tabele?  Betreuer gibt es keinen, er will jetzt bab beantragenSorry aber das lese ich nicht raus bei deiner Antwort DANKE

@netwibke

Soweit ich weiß, stehen ihm insgesamt 735€ zu.

Er verdient 550€ und bekommt 195€ Kindegeld. Insgesamt hat er also 745€.

Das Geld was er verdient, wird er wohl den Betreuern für die Miete geben müssen. 70€ darf er behalten.

Ob ihr Unterhalt zahlen müsst, solltet ihr gerichtlich regeln lassen.

Wenn er 18 ist, kann er sich eine eigene Wohnung nehmen und da wird sich dann einiges ändern. Eventuell müsstet ihr dann Unterhalt zahlen.

@regenbrause19

zu den 745.- kommt ja noch meine 125.- oder wo bleiben die?  Mutter braucht also nichts zu Zahlen ?sorry das ich noch mal frage.

@netwibke

Das solltet ihr unter euch klären.

unter 18 wird das Einkommen des Kindes zur Hälfte angerechnet

Die Unterbringung geht ja wohl am Ende über das Jugendamt. Die werden auch die entsprechenden Kosten geltend machen. Beide Elternteile werden nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Ob der bisherige Anteil der Mutter zum Unterhalt in Form von Unterkunft und Verpflegung in Geldwert umgerechnet wird und überhaupt werden kann, wird wahrscheinlich ein Richter oder ein Amt mit Verfügungsgewalt klären.