Der Gerichtsvollzieher kommt wegen meinem Bruder?

4 Antworten

Hallo,

sollte der Gerichtsvollzieher kommen, dann wird er fragen, in welchem Zimmer dein Bruder lebt. Nur dort darf er pfänden!

Aber es wäre besser, wenn dein Bruder in Begleitung eines Familienmitgliedes zur Schuldnerberatung gehen würde.

Dein Bruder kann auch Raten vereinbaren mit dem Gerichtsvollzieher... Aber dann muß er sich daran halten, sonst ist er reif für den sog. Offenbarungseid/Eidesstattliche Versicherung...

Emmy

In der Regel meldet sich der Vollzieher und/oder macht einen Termin aus.

Dann fragt er Deinen Bruder nach dem Geld und fragt wie/wann er das zurückzahlen kann. Dann bekommt er eine Frist, bis der Vollzieher wiederkommt. Eine Ratenzahlung wäre so zum Beispiel möglich.

Durchsuchen und Pfänden darf er erst mit Richterlichen Beschluss - und dann auch nur die Sachen deines Bruders! Bis dahin dauert das in der Regel aber noch. Das passiert erst, wenn Dein Bruder die Termine nicht wahrnimmt oder sich weigert das Geld zu bezahlen.

Mitnehmen tut er auch nichts. Er klebt höchsten (ersteinmal) ein Siegel drauf - bekannt als "kuckuckskleber".

Wenn dein Bruder ein eigenes Zimmer hat, so ist dies "sein Reich" und der Gerichtsvollzieher darf dort Pfänden. Ihr solltet eventuell einen Untermietsvertrag mit deinem Bruder machen(also deine Eltern)

Der Gerichtsvollzieher darf nicht an eure Sachen, auch wenn ihr kein Nachweis habt, dass die Produkte euch gehören.

Eventuell eine Inventarliste anfertigen, was eure Sachen sind und was die Sachen von deinem Bruder sind.

Als ich damal bei meiner Freundin eingezogen bin, war Sie verschuldet und der Gerichtsvollzieher stand vor der Tür. Fernseher und Co gehörten mir (ICh stand auch mit im Mietvertrag) er durfte meine Sachen nicht mitnehmen.

Falls es doch passiert, können ihr euch mit einer
Drittwiderspruchsklage währen.

mepeisen  19.05.2017, 12:27
Der Gerichtsvollzieher darf nicht an eure Sachen

Doch, das darf er. Ein Gerichtsvollzieher muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Er darf alles pfänden, auf das der Schuldner Zugriff hat.

Der Gerichtsvollzieher wird es in der Regel sein lassen, wenn man seine Eigentumsverhältnisse beweist. Einfach weil er (bzw. das Gericht) keinen Bock hat auf zusätzliche Arbeit im Rahmen der von dir genannten Drittwiderspruchsklage.

Aber wie gesagt: Er darf.

Danke für die schnellen Antworten, mit fällt grade ein Stein vom Herzen