Haftbefehl Gerichtsvollzieher - kann mir jemand helfen?

8 Antworten

Ruhig Blut.

Sie sollte zu dem Termin beim Gerichtsvollzieher erscheinen und dort eine Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung, davor Offenbarungseid) abgeben. Tut sie das passiert weiter nichts, tut sie es nicht kann der Erzwingungshaftbefehl zum Tragen kommen.

Mit dem Gerichtsvollzieher kann sie eine Ratenzahlung vereinbaren die aber längstens 6 Monate dauern darf. Alle anderen Regelungen muß sie mit dem Gläubiger treffen.

Am Besten ist natürlich sofort zu zahlen.

Suche dir da unbedingt Rechtbeistand. Es ist selbst mit wehnig Geld möglich sich vom Sozialamt  eine Prozesskostenhilfe zu hohlen, aber ich würde nicht einfach so irgend etwas zahlen.

Melde dich auch in demensprechenden Foren an. Je schneller du da reagierst, desto besser (es dauert ja auch, bis die Leute reagieren).

Für was soll hier bitte PKH bewilligt werden? Und selbstverständlich muss sie bezahlen, da mittlerweile Titel bestehen. Ob die Forderungen damals begründet waren, spielt daher fast keine Rolle mehr.

Wenn das wegen einer Verkehrssünde ist, dann geht das!

Lesen hilft gegen unbegründete Ängste. Der Haftbefehl bezieht sich auf die Abgabe der Vermögensauskunft. Das steht aber auch im Schreiben.

Wir wissen ja nicht, um was es geht. Und was weiter passiert entscheidet der Richter und nicht wir oder Du. Wenn es um Geld geht, sag ihr, dass Du ihr die Summe leihst (mit Vertrag) dann weiß sie Bescheid.

Schulden bei der Stadt

@moenchen1992

OK, dann sag ihr, Du leihst ihr das Geld, aber sei bitte vernünftig und mache das nur schriftlich. Bei Geld hört bekanntermaßen die Freundschaft auf.

@Alsterstern

Du leihst ihr das Geld

Das sollte man auf keinen Fall tun. Das macht auch keinen Sinn. Die Haftstrafe lässt sich anders abwenden

Gerne mache ich das auch nicht.  Aber wegen 400 Euro, will ich nicht das sie ihrer Tochter mal erzählen muss das sie dafür in den knast musste.

@moenchen1992

Biete ihr kleine Raten an, wenn Du das Geld momentan nicht brauchst, vielleicht € 50 im Monat. Ist auch schon viel für einen der nicht viel hat.

@moenchen1992

Auch sie kann der Stadt heute noch Ratenzahlung anbieten. Die Stadt muss dann dem Gericht mitteilen, das Ratenzahlung vereinbart ist - und das setzt den Haftbefehl aus...

Aber die Stadt muss nicht auf Ratenzahlung eingehen, wird dies aber in 99% der Fälle tun...

Frage ist nur kann damit die Haftstrafe abgewendet werden ?

@moenchen1992

Das weiß hier keiner. Man kann es nur hoffen.

@Alsterstern

Das weiß hier keiner.

Nur weil du es nicht weißt, heißt es ja nicht, dass das für alle gilt.

Fakt ist: Eine Erzwingungshaft kann durch Abgabe der Vermögensauskunft abgewendet werden. Das ist nicht von der Bezahlung der offenen Forderung abhängig

@franneck1989

Na, dann ist es ja gut, dass wir hier einen Professor Allwissend haben :-)