100% Kulanz Zusage vom Seat Händler und nach Reparatur Anzweiflungen von diesem da letzte Inspektion bei freier Werkstatt war?

4 Antworten

Wichtig ist es an dieser Stelle Kulanz und Garantie auseinanderzuhalten. Eine Garantie, die dir der Hersteller irgendwann gegeben hat, muss er einhalten. Kulanz ist aber eine ein freiwilliges Entgegenkommen, das dein Hersteller nicht geben muss.

Wenn jedoch der Hersteller beziehungsweise der Händler 100 % Kulanz zugesagt hat vor der Reparatur, muss er die selbstverständlich einhalten! 100 % Kulanz heißt, dass dir keine Kosten entstehen. Ansonsten könnte ja jeder Händler erstmal behaupten, dass ein Schaden zu 100 % auf Kulanz behoben würde, um dir dann im Nachhinein doch eine Rechnung zu schreiben. Wenn Händler oder Hersteller vor einer Kulanz-Zusage nicht adäquat prüfen, ob ihre persönlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt sind, ist es ihr Problem. Wenn du die Kulanz-Zusage hast und unter dieser Zusage die Reparatur hast durchführen lassen, hast du entsprechend natürlich einen Anspruch auf die dir zugesagte Kulanz! Schwierig könnte in diesem Zusammenhang höchstens eine Beweisbarkeit sein. Hast du etwas Schriftliches in der Hand vom Hersteller oder vom Händler? Oder wenigstens einen Zeugen, der die Aussagen des Händlers bestätigen kann? Vielleicht deine Frau/Freundin oder ein Bekannter, der dich von der Werkstatt nach Hause gefahren hat oder Ähnliches?

Deine Vermutung, dass der Schaden auf die anderweitige Umrüstung zurückzuführen ist, ist schwer haltbar… Ich weiß jetzt nicht wie alt dein Wagen ist und wie viel er gelaufen hat, aber da wirst du schlechte Karten haben. Selbst wenn du vor Gericht ziehen wollen würdest, lässt sich letztenendes nicht mit letzter Gewissheit sagen, dass der Schaden von der Umrüstung her kommt, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist… Dieser Schiene zu fahren bedeutet für dich ein hohes Risiko bei – aus meiner Sicht – geringen Erfolgschancen. Deutlich höhere Erfolgschancen hast du in Bezug auf das Durchsetzen der Kulanz-Zusage. Soweit du es denn beweisen kannst…

T3Fahrer

Ist das rechtens wenn er erst mein Auto auf Kulanz repariert und jetzt auf einmal so tut als könnte es sein, dass Seat die Reparatur doch nicht übernimmt?

Er hat nicht so getan als ob. Bei Seat wurde eine Anfrage auf Kulanz gestellt und diese wurde bewilligt. Er ist nicht verpflichtet zuvor zu überprüfen, ob du den Service bei einer Vertragswerkstatt gemacht hast. Das ist bei einem Kulanzantrag selbstverständlich. Du hättest es im voraus angeben müssen.

Wird der Antrag abgelehnt wirst du die Kosten bezahlen müssen. Der Händler kann nichts dafür.

Patrick1987113 
Fragesteller
 23.01.2018, 20:44

Hallo @Klaudrian, vielen Dank für deine Info. Meinst du aber nicht, dass der Defekt was mit der Umrüstung zu tun hat? Hab den Händler auch darauf hingewiesen, dass ich das im Internet auf einer Verbraucherseite auch gelesen und dem Händler als Link gesendet, da dies laut dieser Seite massig bei den Autos nach dieser Umrüstung auftritt. Die Service Eintragungen haben wohl kaum was mit dem AGR Ventil zu tun oder? Habe auch heute beim Abholen des Autos nichts unterschrieben das ich dieses abgeholt habe und das der Fehler behoben wurde oder ähnliches...

Klaudrian  23.01.2018, 20:45
@Patrick1987113

Das hat sicher etwas mit der Umrüstung zu tun. Das AGR-Ventil verstopft, da es nach dem Update mehr Abgase zurückleitet. Früher oder später wird noch mehr kaputt gehen.

Das Update kostet den Motor an Lebensdauer und bringt erst nicht den gewünschten Effekt für die Umwelt.

Patrick1987113 
Fragesteller
 23.01.2018, 20:48
@Klaudrian

@Klaudrian genau so sehe ich es auch. Aber dann hat doch Seat kein Recht meinen Fall abzulehnen oder also die Kulanz, da die ja sicher Wissen das es davon kommt oder was denkst du so? Meinst die lehnen den Fall ab?

Klaudrian  23.01.2018, 21:08
@Patrick1987113

Das Problem ist, eine Kulanz ist freiwillig. Der Antrag kann auch nachträglich abgelehnt werden. Das Problem hatte ich letztens leider auch. Renault hat den Antrag den wir für einen Kunden gestellt haben im nachhinein abgelehnt. Da sind wir gerade eifrig dran mit Renault zu verhandeln.

Die Werkstatt kannst du dafür echt nicht in die Verantwortung ziehen. Die trifft keine Schuld. Wir Mechatroniker sind nur die, welche die Arbeit durchführen und versuchen zu vermitteln. Wir sind keine Magier.

Fakt ist dass die defekten AGR Ventile durch die Umrüstung kommen und viele Kunden darauf sitzen bleiben.

Das VAG viel Schrott verkauft ist schon lange bekannt. Wer sich da noch freiwillig ein Auto kauft ist selber schuld und brauch sich im Nachhinein nicht wundern. Für deren Kulanzabsagen sind die auch bekannt, erinnert euch mal an die Steuerketten defekte die häufig vor der 100.000km Marke waren.

Es gibt genug Fahrzeug hersteller auf dem Markt die vernünftige Fahrzeuge verkaufen, warum man sich dann Immer noch ein VAG zulegt ist für mich unverständlich.

und später heulen sie alle rum

T3Fahrer  24.01.2018, 15:33

Diese Antwort hilft doch dem Fragesteller nicht weiter. Es ist nur eine Rumgehacke auf Fahrzeugen des VW-Konzerns. Ich persönlich konnte bisher sehr gute Erfahrungen mit den Fahrzeugen machen - die meisten sind bei uns über 200.000 km geblieben und liefen problemloser als etwa BMW, Volvo oder Opel.

Eine freie Werkstatt zu nutzen ist kein Grund, einen Kulanzantrag abzulehnen.Es gibt ein BGH-Urteil im Zusammenhang mit der Garantie. Die juristische Kausalkette ist bei einer Kulanzzusage dieselbe.

Patrick1987113 
Fragesteller
 23.01.2018, 20:53

@archibaldesel danke für deine Antwort. Könntest du mir in diesem Zusammenhang also meinem aktuell beschriebenen Fall einen Tipp geben, wie ich das anzugehen habe falls die von mir die Kosten erstattet haben wollen? Also was ich sagen soll oder dagegen machen kann? Habe heute bei der Abholung des Autos auch nichts unterschrieben sondern nur damals als die Werkstatt die Anfrage mit der 100% Kostenübernahme gestellt haben. Haben die dann überhaupt ein Recht was zu Verlagen, da ich ja nichts unterschrieben habe das dieses Ventil ausgetauscht wurde. Habe heute ohne was zu unterzeichnen meine Schlüssel und meinen Fahrzeugschein erhalten.

Grüße

Patrick

archibaldesel  23.01.2018, 21:23
@Patrick1987113

Verweise auf das Urteil des BGH vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12. Voraussetzung ist, dass die Inspektion in der freien Werkstatt nach Herstellervorgaben ausgeführt wurde.