Autoteile (erneut) defekt, aber Werkstatt übernimmt keine Garantie; Rechtslage?

4 Antworten

Eine Garantie ist nach 2 Jahren abgelaufen, also Oktober 2016. Somit muss die Werkstatt nichts auf Kulanz reparieren.

Die andere Werkstatt hat leicht reden, da es sie nicht betrifft, würde aber die Kosten auch nicht auf Kulanz übernehmen, da bin ich mir sicher.

kulanz ist immer eine freiwillige leistung. daher muss die werkstatt garnichts.

wenn das teil 2 jahre garantie/gewährleistung hatte, war diese zeit im oktober 2016 herum.

"Kulanz" und "müssen" schliesst sich schonmal aus.

Bei Kulanz übernimmt die Werkstatt freiwillig! die Kosten der Reparatur.

Nach 2,5 Jahren sehe ich da auch keine Chance auf eine Kulanz.

Rechtlich muss die Werkstatt gar nichts.

2014...? Wir haben 2017! Garantie/Gewährleistung ist um und Du hast auch rechtlich keinerlei Chance....