10 Tage lang Hausverbot?

10 Antworten

Soso, du hast "etwas zu stark randaliert".

Was ist bitte etwas zu stark?

Und wieso "egal"?. Das ist nicht egal, wenn man sich antisozial verhält und dann von der Polizei auf Distanz gebracht werden muss. Vielleicht machst dir eher dazu mal Gedanken, bevor Du darüber nachdenkst, wo deine kleine Person die 10 Tage unterkommt.

Und wenn du entfernt wurdest, dann hat nicht nur die Polizei etwas dazu zu sagen, wenn Du wieder einziehst, sondern vielleicht auch die Leute, die es direkt betrifft. oder?

Hallo kevinsongoku,

egal von wem Du das Hausverbot erhalten ist, so interessiert es erst einmal die Polizei nicht, ob Du Dich da dran hälst oder ob Du Dich nicht dran hälst.

Ein Hausverbot ist erst einmal eine Sache zwischen Dir und demjenigen, der Dir das Hausverbot erteilt hast.

Allerdings begehst Du in der Regel eine Straftat nach folgendem Gesetz, wenn Du eine Wohnung trotz bestehenden Hausverbotes betrittst:


§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Die Tat wird aber wie im zweiten von mir fett dagestellten Absatz nur dann verfolgt, wenn der Wohnungsinhaber einen Strafantrag stellt.

Solange aber kein Strafantrag gestellt wird, besteht für die Polizei kein Grund zum Einschreiten. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Polizei vom Wohnungsinhaber informiert wird, dass Du die Wohnung auch nach erneuter Aufforderung nicht verlässt, dann wird Dich die Polizei aus der Wohnung werfen.

Schöne Grüße
TheGrow

Still  18.08.2014, 10:43

So von Gefahrenabwehr, Polizeigesetz und Platzvweisen weißt du nicht viel?

TheGrow  18.08.2014, 12:27
@Still

.

So von Gefahrenabwehr, Polizeigesetz und Platzvweisen weißt du nicht viel?>

Rate mal, warum ich geschrieben habe:

Die einzige Ausnahme ist, wenn die Polizei vom Wohnungsinhaber informiert wird, dass Du die Wohnung auch nach erneuter Aufforderung nicht verlässt, dann wird Dich die Polizei aus der Wohnung werfen.>

Das ist dann zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz und die Maßnahme des aus der Wohnung werfens nennt sich dann Platzverweis

Was meckerst Du also rum, dass ich nichts von Gefahrenabwehr und Polizeigesetz und Platzverweis weiß.

kodi1123  18.08.2014, 14:02
@Still
So von Gefahrenabwehr, Polizeigesetz und Platzvweisen weißt du nicht viel?

Darüber meckert derjenige, der nichts dazu schreibt.

Du hast bei dir zuhause Hausverbot bekommen? Die Polizei war da und hat das erteilt? Dann sind das eigentlich 10 Tage, aber du bist minderjährig.

Dann ruf mal deine Eltern an und frag, ob sie dich trotzdem wieder reinlassen oder gleich wieder die Polizei rufen.

Ansonsten wende dich ans Jugendamt, damit die dich irgendwo unterbringen.

Welche Wohnung, wo hast Du Hausverbot? Du solltest die Frage schon so stellen, dass man sie beantworten kann. Grundsätzlich gilt das Hausverbot für 10 Tage dort, wo Du es erhalten hast. Wenn das Hausverbot für die Wohnung gilt, dann solltest Du Dich davon fern halten. Ich glaube nicht, dass die Polizei da Spaß versteht.

TheGrow  18.08.2014, 09:33

.

Ich glaube nicht, dass die Polizei da Spaß versteht.>

Die Polizei interessiert erst einmal nicht, ob ein Hausverbot besteht oder nicht.

Erst wenn der Wohnungsinhaber einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruches stellt, weil er die Wohnung trotz bestehenden Hausverbotes betreten hat oder wenn er die Wohnung trotz Aufforderung nicht verlässt und der Wohnungsinhaber die Polizei um Unterstützung bittet, wird die Polizei tätig, vorher nicht.

fungolfer  18.08.2014, 10:18
@TheGrow

Ist schon klar, allerdings hatte ich weder die Zeit, noch die Lust, alles so ausführlich zu schreiben, denn am Ende bleibt es ja so wie geschrieben...

Wende dich mal ans Jugendamt. Es wundert mich, dass ein Jugendlicher ein Rückkehrverbot bekommt. Die P olizei hätte sich eigentlich um deine Unterbringung kümmern müssen. Da läuft was schief.