Hausverbot an eine Person erteilt. Mieter lässt dennoch Person rein?

7 Antworten

Der Mieter oder Wohnrechtnehmer hat generell das Hausrecht über seine Wohnung, nicht mehr der Eigentümer. Der Wohnrechtnehmer kann also allein entscheiden, wen er als Besuch in die Wohnung lässt. Man kann also auch nicht den Zutritt zum Treppenhaus verweigern, denn der Wohnrechtnehmer oder Mieter hat dort ein Wegerecht, sonst könnte er ja selber nicht in seine Wohnung gelangen.

Dieses Hausrecht ist ein sehr starkes Recht. Das bedeutet, die Dinge, die mit Person A vorgefallen sind, müssen ganz besonders schwerwiegend sein, um dein Interesse auf das Hausverbot höher stellen zu können als das Hausrecht des Bewohners.

Ich will damit sagen, es lohnt sich schon wenn du zum Anwalt gehst, denn wahrscheinlich klappt es nur, wenn die Situation durch ein Gericht beurteilt wird, welches dann bei Erfolg das Hausverbot anordnen würde.

Hallo. Also wir waren beim Anwalt und das Gericht hat wegen Dringlichkeit dem Hausverbot zugestimmt. Erstmal befristet bis Januar. Dann schauen wir mal weiter. Danke für die Antworten.

@Serafinchen79

Dankeschön für die Rückmeldung. Interessiert mich immer sehr wie die Sache weiter geht. Und für mich natürlich erfreulich, wenn ich mit meiner Einschätzung bei einer Antwort nicht ganz falsch liege.

Wenn Dir das Haus, in dem die Person Wohnrecht hat, gehört, dann geh zum Anwalt und führe dort erstmal ein Informationsgespräch, bevor Du weitere Schritte in Erwägung ziehst.

Erst, wenn Du das getan hast, dann kannst Du eventuell über eine Klage nachdenken.

Vorher würde ich aber die Person, die Wohnrecht hat, darüber informieren, warum Du das tun willst. Vielleicht gibt es ja einen anderen Weg.

Kommt eventuell ein Hausverkauf in Frage?

Oder eine Kündigung der Wohnung?

Warum soll ich das Haus verkaufen für das wir jahrelang geschuftet haben, nur weil Person A meint machen zu können was sie will. Wohnung kann ich nicht kündigen da Wohnrecht für Person B besteht. Person A ist ja von extern und hat mit der Immobilie nichts zu tun

@Serafinchen79

Wohnrecht auf Lebenszeit ohne Miete zu zahlen oder ein normales Mietverhältnis?

Dass Ihr da nicht raus wollt, verstehe ich ja.

Ich frage mich nur, ob es eventuell eine Möglichkeit gibt Eigenbedarf anzumelden oder einen Wohnungsverweis, wie bei Ehepartnern, die gewalttätig werden.

Und wieso war die 12 Jahre nicht da und jetzt überraschend doch wieder???

@IlmMumK

Person B hat Wohnrecht auf Lebenszeit ohne Miete. Er ist ursprünglich aus Italien und ist ohne was zu sagen nach Italien zu seinem Bruder. Das war vor 12 Jahren. Vor 2 Wochen stand er quasi vor der Tür sein Bruder hätte das Haus verloren und er will wieder in seine Wohnung. Also haben wir ihn in seine Wohnung gelassen. Heute ist Person A aufgetaucht und Person B hat ihn reingelassen, obwohl Hausverbot wegen Erpressung und Drohung ausgesprochen wurde.

@Serafinchen79

Lies Dir mal bitte das hier durch.

Wenn keine Grundbucheintragung vorliegt, sondern nur ein Mietvertrag auf Lebenszeit, dann kommt eventuell ein Verkauf innerhalb der Familie in Frage und ihr seid denjenigen mitsamt des Rückkehrers los.

Wenn Euch dann ein Wohnrecht auf Lebenszeit, das im Grundbuch steht eingeräumt würde, dann wäre das Problem gelöst.

Habt Ihr Zugewinngemeinschaft in der Ehe oder Gütertrennung?

Erwachsene Kinder, die die Rolle übernehmen könnten?

Ansonsten müsste der Weg über Anwalt und Gericht erfolgen, wie er bereits geschildert wurde.

Ich weiss ja auch nicht, wie alt Ihr seid - aber das wäre mal der Punkt, wo bei mir eventuell auch mal eine Verkleinerung in Frage käme. - Mit dem Erlös kann man sich Altersgerecht irgendwo einquartieren.

https://rechtsberater.de/mietrecht-ratgeber/mietvertrag/wohnrecht-auf-lebenszeit/

@Serafinchen79

Was haben die 2 eigentlich miteinander zu schaffen?

@IlmMumK

Habs mit Grundbucheintrag gekauft, als er noch in Italien war. Person B war ein Lebenspartner der Mutter von Person A

@IlmMumK

Wir haben die Immobilie damit unsere Kinder 15 und 3 und wir durch die Mieteinnahmen im alter noch was davon haben... Und das Grundstück ist auch toll. Ich liebe es.

@Serafinchen79

Und diese Person B steht als Lebenspartner auch mit im Grundbuch oder nur die Mutter?

Läuft da was mit Erbrecht?

@IlmMumK

nein. Hat nichts mit Erbrecht zu tun. Es steht nur Person B im Grundbuch. Ich habe mit allen anderen Personen auch nichts zu tun.

@Serafinchen79

Glaub ich Dir.

Bedenke aber bitte, dass Ihr das Grundstück irgendwann mal nicht mehr selbst bewirtschaften könnt

und auch die Wohnung, wenn Ihr sie später vermietet, von Euch in Schuss gehalten werden muss,

Reparaturen kommen

und die Gefahr von Miet-Nomaden besteht.

Ausserdem gibt es keine Garantie, dass Eure Kinder später bei Euch in der Nähe bleiben. Stichwort Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Mit einer kleineren, behindertengerechten Wohnung könnte es durchaus auf lange Sicht besser für Euch sein.

Ausserdem kann man so eine Wohnung immer an den Mann / die Frau bringen.

Ein Haus mit Grundbucheintrag wird man nur schwer wieder los. - Und wenn dann die Zeit unter den Nägeln brennt...

Es gibt auch günstigere 1-Parteien-Häuser (Reihe) zu kaufen oder ganz kleine frei stehende (ältere).

@IlmMumK

ja aber da sind wir im Vorteil. Die Kinder lieben es auch und Person B ist schon über 70. Wenn er sich nicht mehr selber versorgen kann bekommt er einen Betreuer und muss ins Heim. Dann kann ich den Grundbucheintrag auch löschen lassen. Und in Reparaturen haben wir schon Erfahrung. Mein Mann hat schon länger Meister in Beton-und Stahlbetonbauer. Also er kann sowas :-)

@Serafinchen79

Das mit der 70 und Betreuer wünsche ich Euch.

Allerdings gibt es auch noch Sozialstationen und so jemand kann verflixt alt werden.

Für einen Betreuer muss er sich wirklich nicht mehr selbst helfen können und der Pflegeaufwand sehr hoch werden.

Es kann also durchaus noch biszu 20 Jahre gehen, bevor der im Heim landet.

Ja, derzeit habt Ihr einen handwerklichen Vorteil. -Aber auch Ihr werdet älter und keiner von Euch beiden darf ausfallen.

Das mit der Bannmeile könnte tatsächlich eine Lösung sein.

Bitte geht zu einem Beratungsgespräch. - Vielleicht fällt dem Anwalt auch noch was ein.

Falls Ihr Zeugen für die Drohungen und Erpressungen habt, dann nennt ihm bitte die Namen.

@IlmMumK

Die Zeugen liegen dem Anwalt vor. Wir werden denselben von damals nehmen. Danke

@Serafinchen79

Gerne.

Tut mir leid, dass och nicht mehr tun kann.

Das solltest Du mit einem Anwalt klären.

Wenn keine konkrete Bedrohung und Erpressung mehr erfolgte kann man auch als Vermieter die Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht einschränken.

Wenn sich diese Bedrohungen / Erpressungen wiederholen, würde ich klären lassen ob das Mietverhältnis unter diesen (Risiko)Bedingungen die durch den Mieter nicht abgestellt werden, einen Kündigungsgrund darstellen.

Es handelt sich um ein Wohnrecht. Und Person A wohnt nicht im Gebäude

Die Erpressung / Bedrohung wurde, wie es aus den aktuellen Daten hervorgeht nicht Angezeigt.

Von daher können die Vorwürfe aus meiner Sicht nicht ausreichen um ein Hausverbot durchzusetzen da ja Niemand weiß ob dies Tatsache ist oder ein Behauptung vom Vermieter um Jemanden loszuwerden.

Die Polizei kann somit kein Hausverbot durchsetzen da die Polizei lediglich die Exekutive ist .. Für das Durchsetzen eines Hausverbot fehlt ohne bewiesene Umstände die Handhabe.

Polizei macht nicht wirklich viel, weil jeder Mieter selbst bestimmen kann wen er in die Wohnung lässt.

Das ist richtig, aber es gibt halt Ausnahmen.

Das wirst Du wohl wieder nur über einen Anwalt machen können, falls das überhaupt möglich ist.