Hausverbot bei der Polizei?
Hallo. Ich kenne einen der hatte in der Zelle bei der Polizei randaliert. Er hatte sogar seinen Kot an die Wände in der Zelle geschmiert. Dürfte ihm die Polizei eigentlich ein Hausverbot für diese Wache aussprechen? Man kann ja auch zum Beispiel im Krankenhaus, bei der Psychiatrie und glaub auch sogar im Jobcenter Hausverbot bekommen. Falls ja, wie würde so ein Hausverbot ablaufen?
3 Antworten
Der wird erst mal in seiner eigenen Scheiße sitzen gelassen, bis zum Ende des Polizeigewahrsams. Und hinterher gibt es die Rechnung für Reinigung und Reparatur.
Was aber nicht bedeutet, dass er beim nächsten Ausraster nicht wieder dort landen kann.
Ja, die Polizei kann ein solches Hausverbot natürlich aussprechen.
Dies wird aber nicht sehr häufig getan.
Im Falle der Fälle dass er erneut in eine Zelle muss, wird er auf ein anderes Revier gebracht oder das Hausverbot wird kurzfristig, für die Zeit des Gewahrsams, aufgehoben.
Leider muß sich die Polizei ständig als Kanalreinigungstruppe, Abt. menschlicher Abschaum, betätigen. Wenn ein Randalierer vorläufig festgenommen werden muß, kann die Polizei nicht anders handeln, als ihn festzusetzen.
Ein Knastbruder, der in der JVA randaliert, erhält auch kein Hausverbot.
Ein Knastbruder, der in der JVA randaliert, erhält auch kein Hausverbot.
Dann muss er wohl in einigen Haftanstalten randaliert haben