Polizei hat eine Wohnung geöffnet. Kosten?

7 Antworten

Das wäre schlimm, wenn jeder einen Polizeieinsatz bezahlen müsste, nur weil sich im Nachhinein herausstellt, dass die Befürchtungen, die zum Anruf bei der Polizei geführt haben, nicht zutreffend waren.

Ich denke nicht, dass du den Einsatz bezahlen musst, aber den Schlüsseldienst schon.

Beispiel: Ein guter Freund, mit dem ich täglich Kontakt über das Internet hatte, hat sich plötzlich nicht mehr gemeldet. Ich habe aus dem Ausland die Polizei informiert, die dann angefangen haben zu recherchieren. Dabei waren sie auch an seinem Haus. Ein paar Stunden später hat die Polizei zurückgerufen, und mir mitgeteilt, dass sie ihn gefunden haben. Er wurde an seinem Herzen notoperiert, und war in einer Rehaklinik.

2 Wochen später ist er dann verstorben, an seiner Herzschwäche.

Es ist deine persönliche Einschätzung der Situation, aus der heraus du die Polizei alarmierst. Die darf nicht kostenpflichtig werden.

lorelai382 
Fragesteller
 11.10.2017, 21:45

Oh je. Das tut mir sehr leid! Danke, dass du das mit uns hier teilst.

Der Schlüsseldienst ist auf alle Fälle zu bezahlen. Und eventuell auch den unnötigen Polizeieibsatz. Aber da könntest du Glück haben, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du dir echte Sorgen gemacht hast.

lorelai382 
Fragesteller
 11.10.2017, 03:50

Das konnte ich. Die Polizisten vor Ort haben mich im Vorfeld noch angerufen um zu gucken, ob es wirklich berechtigten Grund zur Sorge gibt. 

Danke. Das beruhigt mich ein bisschen. Der Polizist hat im Nachhinein auch „nur“ vom Schlüsseldienst geredet aber ich war natürlich auch einfach erstmal froh, dass nichts passiert ist. 

Der Polizist vor Ort hat entschieden, dass die Tür geöffnet werden muß. Zuvor wird er auch geklingelt haben. Diese Tatsache und deine Hintergrundinformationen haben die Türöffnung erforderlich gemacht. Eigentlich müßte dein Freund/oder die Polizei den Schlüsseldienst löhnen!

lorelai382 
Fragesteller
 11.10.2017, 21:44

Danke! Es ist echt beruhigend, dass mich nicht jeder für hysterisch hält! 🙂

Hi, ich denke, dass Du Dir keine allzu große Sorgen machen musst. Die Polizei arbeitet grundsätzlich nicht mit irgendwelchen schwindeligen Schlüsseldiensten zusammen. Die Kosten für den Schlüsseldienst dürften also überschaubar bleiben.

Hier ein Kostenbeispiel aus dem Internet:

https://www.schluesseldienst-regel.de/notdienst-preise/

Hier lag eine Anscheinsgefahr vor (wenn der Sachverhalt richtig geschildert wurde), daher würde ich an Deiner Stelle erst einmal davon ausgehen, dass Du weder Rettungsdienst, noch den Polizeieinsatz bezahlen musst. (und vermutlich auch nicht den Schlüsseldienst).

Soweit ich das weiß, werden nur böswillig und überflüssig veranlasste Einsätze in Rechnung gestellt.

lorelai382 
Fragesteller
 11.10.2017, 08:37

Vielen Dank für die Antwort! Die Polizisten sagten, dass ich den Schlüsseldienst definitiv zahlen muss. Da stellt man sich natürlich schon die Frage, ob das gerecht ist. Wäre wirklich etwas gewesen, hätte ich es ja nicht zahlen müssen. Aber wenn es dabei bleibt, dann kann ich damit leben und bin froh, angerufen zu haben. Lieber einmal zu viel als tot. 

Drugdog  11.10.2017, 10:39
@lorelai382

nach dem Gefahrenabwehrrecht muss der Verursacher der Gefahr auch die Gefahr beseitigen. Ist dies nicht möglich, kann die Polizei (oder ein Beauftragter) die Gefahr beseitigen (geregelt nach der Ersatzvornahme http://www.juraforum.de/lexikon/ersatzvornahme bzw. der unmittelbaren Ausführung/Inanspruchnahme Unbeteiligter).

Fraglich bliebe nun, wer der eigentliche Verursacher der Anscheinsgefahr (oder der Störer) ist. Wenn das Verhalten Deines Freundes dazu geführt hat, dass Du denken musstest, dass etwas passiert ist, ist es auch möglich, dass er in Anspruch genommen wird.

Dies würde aber eine tiefergehende Prüfung durch einen Verwaltungsrechtler mit genauer Kenntnis des Einzelfalls bedürfen.


Die Idee mit der Haftplicht könnte allerdings greifen, da müsstest Du im Falle einer Rechnung einfach mal Deine Versicherung ansprechen.

lorelai382 
Fragesteller
 11.10.2017, 21:44
@Drugdog

Danke für die Erläuterung!

Guten Morgen,

so wie ich das lese lag eigentlich kein Berechtigter Verdacht vor, dass es deinem Freund schlecht gehen könnte, bzw. er sich was angetan haben könnte. Ich rufe doch auch nicht gleich die Polizei nur wenn ich weiß das mein Freund zu Hause ist, mir aber nicht zurückschreibst...

Also von daher ist das für mich kein Grund die Polizei zu rufen. Rein vom Sachverhalt her würde ich sagen das du das komplettpaket bezahlen darfst.

Wenn du aber, wie andere schon gesagt haben, den Beamten glaubhaft machst, dass du dir ernsthafte sorgen um deinen Freund gemacht hast, dann dürfest du um die Kosten nochmal rum kommen. Dann fallen auch die Kosten für den Schlüsseldienst nicht an.

Grüße

lorelai382 
Fragesteller
 11.10.2017, 08:35

Ich kann verstehen, dass du das denkst. Allerdings hat er Herzrhythmusstörungen und ein geplatztes Divertikel (=Loch) im Darm und er vergisst nie, mir gute Nacht zu sagen oder ruft nicht zurück wenn ich anrufe. Ich denke, das macht mein Handeln schon nachvollziehbarer. Die Beamten hätten auch nichts getan, wenn ich nicht glaubhaft versichern hätte können, dass eine mögliche Notsituation vor liegt. Kann ja keiner ahnen, dass er bloß ein Ar* gewesen ist gestern.