Hausverbot nach Randale
Der geschiedene Mann meiner unteren Mietnachbarin hatte in ihrer Wohnung in der Nacht randaliert, indem er eine Fensterscheibe kaputtgeschlagen hatte. Und bei mir hatte der Mann Sturm geklingelt. Ich ließ ihn aber natürlich nicht rein. Kann der Vermieter diesem Mann Haus- und Grundstücksverbot erteilen? Wenn ja, was ist, wenn der Mann sich nicht daran hält, heimlich das Grundstück betritt und sich heimlich mit seiner Ex-Frau trifft? Wird sie dann abgemahnt oder riskiert sie die fristlose Kündigung?
7 Antworten
Für die Wohnung kann der jeweilige Mieter bestimmen, wer sie betreten darf und wer nicht.
Der Vermieter kann auch ein komplettes Hausverbot erteilen, wenn auch alle Mieter einverstanden sind, denn eventuell möchte ja einer der Mieter, dass der Ex-Mann ihn besuchen kann. Dieses Recht darf der Vermieter nicht aushebeln.
Wenn der Ex-Mann sich an das Hausverbot nicht hält, macht er sich strafbar: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Fraglich ist aber, ob ein Hausverbot überhaupt ausgesprochen werden muss. Wenn seine Frau ihm verbietet, ihn zu besuchen, und er auch sonst kein berechtiges Interesse daran hat, das Haus zu betreten, begeht er auch so schon Hausfriedensbruch.
seine ex kann ihm ein verbot erteilen die wohnung zu betreten... sie sollte ihn anzeigen und schauen dass da eine bannmeile (vom anwalt) verordnet wird, andernfalls kann es (je nach vermieter) sein dass sie für das fenster aufkommen muss und bei weiteren randalevorfällen die wohnung verlassen muss.... sie sollte gegen ihren ex vorgehen, nicht nur wegen wohnung und nachbarn, auch immer ihres eigenen willen...
Der Vermieter nicht , wenn das ein einmalige Sache war , wird da nichts passieren ! Wenn überhaupt kann nur die Frau sowas beantragen , aber nicht nach einer einmaligen Verfehlung !
Der Vermieter kann ihm schon hausverbot geben, allerdings eingeschränkt. Wenn die Ex ihn reinlässt darf der Mann sich nur in den Räumen aushalten in der die Ex das Hausrecht hat, ausgenommen ist der direkte Weg zu diesen Räume, wie der vorflur z.B. oder ein Gemeinschaftsgarten.
War das das erste Mal, dass es nach der Scheidung einen solchen Krach gab? Wenn ja, dann sollte man das gelassen sehen. Wenn nein, dann kann der Vermieter Hausverbot aussprechen. Der Nachbarin kann er deshalb aber nicht kündigen, denn sie ist es ja nicht - sondern ihr Ex würde sich daran nicht halten. Ist er denn noch Mieter?