1. Gehalt nicht bekommen?

12 Antworten

Viele AG behalten sich vor, das Gehalt nicht zum Monatsende auszuzahlen, sondern erst an einem späteren Termin des folgenden Monats. Das hat abrechnungstechnische Gründe. Dann fehlen keine 2 Wochen, denn wenn man das Arbeitsverhältnis beendet, bekommt am am 15. des nächsten Monats noch das letzte Gehalt, obwohl man schon 2 Wochen dort nicht mehr gearbeitet hat.

Wann die Gehaltsauszahlung fällig wird, ist im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag geregelt. Wenn es keine Regelung gibt, wird das Gehalt am Anfang des Folgemonats fällig.

Bekommst Du Mitte des Monats

  1. das Gehalt für den Zeitraum Mitte Vormonat bis Mitte aktueller Monat? (das wäre sehr ungewöhnlich - meistens wird per Kalendermonat ausgezahlt)
  2. das Gehalt für den vergangenen Kalendermonat? (das wäre eine ganz schön späte Auszahlung, aber bei entsprechender Vereinbarung erlaubt, s.o.)
  3. das Gehalt für den aktuellen Kalendermonat? (davon wäre also die Hälfte eine Vorauszahlung, auch das wäre sehr ungewöhnlich)

Da Du Dein erstes Gehalt (für den ganzen September) erst Mitte des Folgemonats (15.Oktober) bekommen hast, scheint bei Euch Variante 2. üblich zu sein.

Dann hättest Du Dein Geld ordnungsgemäß bekommen.

Aber kläre das lieber. Sieh in Deinen Vertrag, frage den Betriebsrat, wenn es einen gibt, oder geh zur Gehaltsabrechnungsstelle in der Firma und frage nach, für wann die Gehaltsauszahlung vereinbart ist..

Ohne Frage gilt: Jeder geleistete Arbeitstag muss auch vergütet werden - da kann kein Zeitraum mal so eben entfallen. Du hast einen Anspruch darauf.

Der könnte aber verjähren. Wenn eine Gehaltszahlung ganz oder teilweise "vergessen wird", verjährt der Anspruch darauf nach zwei bis drei Jahren. Und Achtung: Diese gesetzliche Verjährung kann durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sogar noch deutlich verkürzt werden, z.B. auf drei Monate.

Also kläre es schnell. Wahrscheinlich ist aber alles in Ordnung. Die späte Auszahlung zur Monatsmitte des Folge-Kalendermonats tut am Anfang zwar weh, aber am Ende holst Du es auf. Wenn also das Arbeitsverhältnis im Jahr x Ende Juli endet, wirst Du noch Mitte August ein Gehalt ausgezahlt bekommen (nämlich das für Juli).

Du erhältst Dein Ausbildungsvergütung des Vormonats ! jeweils zum 15. des Folgemonats - und wenn Dir bis dato regelmäßig Entgelt gezahlt wurde - dann fehlt auch nichts.

Doch, es fehlt ganz klar das Geld vom ersten 15. rückwirkend zum Arbeitsbeginn 03.

Sie hat ja nicht erst am 15. agefangen.

@SiViHa72

Nein - derlei Vereinbarungen bedeuten regelmäßig, dass das Entgelt für den kompletten Vormonat ! erst per 15. des Folgemonats gezahlt werden.

@SiViHa72

Käse, sie bekommt am 15okt. den Lohn für dden gesamten Sept. Am 15. Nov den Lohn für den gesamten Oktober usw.... würde sie jetzt am 15. November aus dem unternehmen ausscheiden, bekäme sie am 15. Dezember das Geld von 1.11. bis 15.11.

Das ist üblich in Firmen die diverse Zuschläge zahlen damit sie Zeit für die Berechnung haben.

Ja das weiß ich. Allerdings habe ich Mitte Oktober das Gehalt bekommen das quasi von Mitte September bis Mitte Oktober ging. Also das ganz normale Gehalt für einen Monat, aber ich habe ja schon anderthalb Monate gearbeitet.

@Svenja8399

nein, du hast gehalt für die zeit vom 03.09 bis 31.09 bekommen am 15. oktober

@Svenja8399

Was stand als Überweisungsgrund auf Deinem Kontoauszug ?

@Gandalf89

Stimmt so ist es danke.

Ich kenne es so, dass die Ausbildungsvergütung laut §18 Berufsbildungsgesetz spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen ist.

Sprich bitte mit deiner Personalabteilung oder wende dich in der Berufsschule an die Lehrer. Auf deiner Lohnabrechnung sollten auch alle Berechnungszeiträume aufgeführt sein.

Ich kenne das so, dass man Gehalt für einen vollen Monat bekommt.

Wenn Du Dein Gehalt am 15. bekommst, ist es nicht das Gehalt vom 16. des letzten Monats bis zum aktuellen 15., sondern, das Gehalt für einen Monat (1. -30./31.).

Schau Dir Deine Gehaltsabrechnung an: Hast Du eine für September 2018? Oder erst eine für Oktober 2018?