Unterhaltsanspruch Studium?

4 Antworten

Nachdem du deinen BAföG Antrag abgegeben hast und den entsprechenden Bescheid bekommen hast, muss geprüft werden, ob dir darüber hinaus noch Unterhalt zusteht nach BGB und wenn ja: in welcher Höhe und von wem.

Liegt der BAföG Bescheid bereits vor? Wohnst du alleine? Wohnst du noch Zuhause?

Deine Eltern hätten Kindergeldanspruch für max. 6 Monate rückwirkend, falls ein Antrag gestellt wurde...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unterhalts- und Kindergeldanspuch hast du WÄHREND einer Berufs- oder Schulausbildung. Sobald du den Status "Student" hast, kannst du deinen Unterhalt wieder einfordern. Da du ja wohl volljährig bist, musst du das selbst tun.

Unterhaltsanspruch beginnt ab Semesterbeginn..... und das dürfte wohl der 1. Oktober sein.

Übrigens - Unterhalt kann man ( ohne Titulierung ) nie rückwirkend fordern.