ᐅ Darf Ofen in Mietwohnung aufgestellt werden? - Mietrecht ...?

12 Antworten

Wenn der Schornsteinfeger geprüft und zugestimmt hat, darf der Vermieter dir das nicht verweigern. Der Schornstein ist da und der Anschluss auch. Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Betrieb des Kaminofens, dass du diesen aufstellen und betreiben darfst. Verweigert der Vermieter dir das, musst / kannst du die Zustimmung einklagen.

Ja, der Vermieter kann dir das verbieten.

Ja, das musst du mit dem Vermieter besprechen, vor allem muss ja ein geeigneter Schornstein vorhanden sein.

Sofern eine Zentralheizung vorhanden ist und die Wohnung nicht grundsätzlich mit einer Ofenheizung beheizt werden muß, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters, die dieser mit Sicherheit an den späteren, für Sie kostenpflichtigen Rückbau knüpfen dürfte.

Die Unbedenklichkeit seitens des Schornsteinfegers ist da in keiner Wesie ausschlaggebend.

Für Sie ergeben sich zusätzlich Überlegungen der Brennstoffbeschaffung, Lagerung und Entsorgung von Brandrückständen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gerade in älteren Häusern sind noch die sogenannten Notkamine vorhanden, die man theroretisch nutzen kann, erst recht wenn der Kaminkehrer bereits sein ok gegeben hat.

In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen ergeben sich aber immer Probleme und ich schreibe aus Erfahrung. Wir hatten in einem Fall schon mal zugestimmt, lehnen das in dem Haus für die Zukunft aber ab. In einem anderen Fall, RMH, haben wir sogar selbst den Kaminofen für die Mieter beschafft, weil sich durch die Nutzung verschiedene Vorteile für das ganze Haus ergeben.

Im ersten Fall machten wir konkrete Erfahrungen, die sich äußerst nachteilig auf die Hausgemeinschaft auswirkten:

1. Brennholzlagerung: Im Keller? Haben wir nicht erlaubt. In der vorhandenen gemeinschaftlichen Gartengerätehütte? Das wollten die anderen Mieter nicht. Schließlich: In kleinen Mengen auf der Terrasse. Ok, aber auch hier gab es Zoff, weil die anderen Mieter erhöhtes Aufkommen an Spinnen etc. befürchteten.

2. Soweit Brennmaterial durch das Treppenhaus in die Wohnung getragen werden muss, wird es zu mehr Schmutz kommen. Auch hier war wieder Zoff mit den anderen Mietern angesagt.

3. Schließlich die gerechte Verteilung der Heizkosten: Wer als Mieter mit einem eigenen Ofen heizt, muss trotzdem mindestens den Anteil mittragen, der nach Wohnfläche umgelegt wird. Unverständnis, wenn hingegen behauptet wird, dass man ausschließlich mit dem Ofen heizt, was man an den Ablesegeräten bei den Heizkörpern auch erkennen kann. Wer als einziger Mieter also mit dem Ofen heizt und damit auch der Hausgemeinschaft insgesamt Kosten spart, weil z. B. bedeutend weniger Gas oder Öl verbraucht wird, muss dennoch sein Brennmaterial vollständig selbst bezahlen. Spätestens nach der ersten Jahresabrechnung kommt dann das böse Erwachen und zwangsläufig die Frage, ob sich die Arbeit mit dem Kaminofen überhaupt lohnt, wenn finanziell vor allem die anderen Hausbewohner davon profitieren.

Als die betreffende Mieterin wieder ausgezogen war, haben wir das Kapitel ein für allemal beendet. Seitdem gibt es in dem Haus so etwas nicht mehr.

Demgegenüber haben wir bei der Neuvermietung eines modernen Reihenmittelhauses in Absprache mit dem Kaminkehrer festgestellt, dass die regelmäßige Nutzung des Kamins diesen auf Dauer vor größeren Schäden bewahren kann. Da die Mieter bisher auch schon einen Holzofen in der bisherigen Wohnung hatten und Brennholz günstig beschaffen und in ihrem Garten gut lagern können, einigten wir uns darauf, dass wir einen Kaminofen beschaffen. Für die Betriebskosten kommen natürlich die Mieter auf.

Das hat jetzt bereit mehrere Jahre lang gut funktioniert und die Gaskosten sind sensationell niedrig. Da es in dem Haus logischerweise nur eine Mietpartei gibt, ist auch Zoff mit den anderen Mitbewohnern ausgeschlossen den Nachbarn zur linken und zur rechten geht das alles nichts an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LegolasBo 
Fragesteller
 13.08.2018, 09:55

Darf der Vermieter aus Rechtlicher Sicht die Aufstellung und Benutzung verbieten, obwohl eine Gas heizung bei mir in der Wohnung (Therme-Küche) ist?

Für mich hat es den Vorteil das ich kein'e Heizkosten habe, denn habe, denn ich würde für das Holz nicht's bezahle.

bwhoch2  13.08.2018, 10:06
@LegolasBo

Ja! Der Vermieter darf das Aufstellen und Benutzen eines Kaminofens verbieten, weil die Beheizung der Wohnung schon auf andere Weise sicher gestellt ist.

Gründe, die ein Vermieter haben kann, findest Du unter 1. und 2. in meiner Antwort.

In erster Linie also, wo wird das Brennmaterial gelagert und außerdem die berechtigte Befürchtung von bedeutend mehr Schmutz im Treppenhaus.

Aber eine Befürchtung hätte ich als Vermieter auf jeden Fall noch:

Nämlich, dass der Ofen gewissermaßen als Müllverbrennung benutzt wird und alles Mögliche durch den Kamin gejagt wird, wodurch dieser letztlich Schaden nehmen könnte. Von der dadurch verursachten Luftverschmutzung mal ganz abgesehen.

Noch eine wichtige Sache, auf die der Kaminkehrer gewiss schon hingewiesen hat: Beim Betrieb muss man darauf achten, dass kein anderes Gerät in der Wohnung läuft, welches Luft ansaugt. Das wären bspw. Dunstabzugshauben und Wäschetrockner, die die Abluft nach draussen führen. Diese Geräte können dazu führen, dass Rauchgase auch unbemerkt aus dem Kaminofen in die Wohnung gesaugt werden.

Solche Geräte dürfen dann nur betrieben werden, wenn ausreichend Zuluft von anderer Seite ermöglicht wird. (Technische Vorkehrungen!)

Sollte es Dir gelingen, alle diese Befürchtungen auszuräumen, könnte der Vermieter zustimmen. Wenn dieser sich aber aus Prinzip dagegen stellt, darfst Du keinen eigenen Kaminofen aufstellen.