Gehört der Kaminofen beim Auszug dem Vermieter?

10 Antworten

Ihr müsst die Wohnung so hinterlassen, wie ihr sie übernommen habt, deshalb werdet ihr wohl die Löcher wieder zumachen müssen. Aber vielleicht möchte euer Vermieter den Ofen ja abkaufen und die Wohnung dann mit Ofen vermieten. Umsonst braucht ihr ihn nicht dazulassen. Redet einfach mal mit ihm!

Es gibt auch ein Urteil indem eine an die Wand montierte Küchenzeile plötzlich zum Haus gehörte (verkauf), weil die "Schraube ihre Seele verliert" und so'n Quatsch. Also, möglich ist alles...klingt nach Potential für einen langwierigen lustigen Prozess. Wobei der gesunde Menschenverstand sagt: Es ist Deiner!

Wenn Du den Ofen selbst bezahlt hast ist es auch Dein Ofen. Anders ist es, wenn der Vermieter sich an die Kosten für den Ofen beteiligt hat.

Der Holzkaminofen ist euer Eigentum und kann mitgenommen werden.

Er ist ja nicht mit dem Gebäude verbunden.

Ob die Pflicht besteht, dass das Loch wieder geschlossen werden muss, kann hier stark bezweifelt werden. Der VM hat dies wohl von Anfang an nie zur Bedingung gemacht, allerdings wahrscheinlich nur deshalb, weil er stets auf die kostenlose Übernahme des Holzkaminofen reflektiert hat.

Nimmt den Ofen mit. Ansonsten kann ihn der VM ja abkaufen.

Natürlich bleibt der Ofen Dein Eigentum !!! Er kann ihn von Dir kaufen wenn er mag.