Kann der Vermieter die Miete wegen angeblich erhöhter Heizkosten erhöhen?
Meine Heizkosten werden über den Vermieter abgerechnet. Eben schreibt er mir eine WhatsApp meine Heizkosten wären im vergangenen Jahr erheblich höher gewesen als bei der anderen Wohnung die er vermietet. Ich soll nun 20€ mehr Miete bezahlen, sonst beendet er das Mietverhältnis. Ist das rechtens? Soll ich mir die Abrechnung zeigen lassen oder würde das nur unnötig provozieren? Wie würdet ihr vorgehen?
Wie werden bei euch die nebenkosten umgelegt? Qm, Person, Pauschal?
Pauschal
Hey, zahlst due pauschal miete, oder pauschal Nebenkosten?
Ich zahle die Miete + Nebenkosten pauschal an meinen Vermieter
8 Antworten
Die Miete darf er nicht erhöhen, lediglich die monatlichen Vorauszahlungen um 1/12 des Nachzahlungsbetrages.
Die Frage ist nun: Sind Vorauszahlungen vereinbart oder zahlst du eine Pauschale? Die Pauschale darf nur angepasst werden, wenn das auch optional vereinbart ist.
Wenn nicht, gilt der vereinbarte Pauschalbetrag für die Betriebskosten unverändert fort. Kündigen darf der Vermieter dann den Mietvertrag keinesfalls.
Du schreibst in deiner Frage allerdings:"Meine Heizkosten werden über den Vermieter abgerechnet". An anderer Stelle, dass du eine Pauschale zahlst. Was denn nun ? Kenst du nicht den Unterschied? Bei eine Pauschale gibt es keine Abrechnung!
Wenn es eine Heizkostenpauschale ist und die nicht zu hoch ist, würde ich 20 Euro mehr Heizkostenpauschale akzeptieren, weil die Heizkosten ja eher teurer werden sollen, da bist du mit 20 Euro vermutlich noch gut dabei. Es muss aber auch im Mietvertrag dann wirklich von einer Heizkostenpauschale die Rede sein, nicht dass er hinterher doch eine Abrechnung macht und dann eine Nachzahlung von dir verlangt.
Allerdings würde ich das Mietverhältnis freiwillig möglichst schnell an deiner Stelle kündigen, denn das ist absolut asozial was der Vermieter da treibt.
Bei normalen Mietverträgen (nicht mit Heizkostenpauschale, sondern Abrechnung) muss der Vermieter einem erst die Abrechnung zeigen. Wenn daraus hervorgeht, dass man mehr verbraucht hat und es höhere Kosten gab, wird man aufgefordert, höhere Abschläge künftig zu zahlen. Wenn man das nicht macht, kann man dann gekündigt bekommen, wenn man 3 Monatsmieten (bin mir nicht mehr ganz sicher) im Rückstand ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei Pauschalmietverträgen gekündigt werden kann, wenn man der Heizkostenerhöhung nicht zustimmt. Kenne mich aber mit Pauschalabrechnung nicht wirklich aus.
Jedenfalls ist das doch kein Ton, in dem der Vermieter mit dir schreiben sollte! Der spinnt wohl! Ich würde als allererstes das Wohnungsschloss deiner Wohnungstüre austauschen, damit er nicht indie Wohnung kommt oder die Wohnung räumen lässt. Aufbrechen kann er es zwar immer noch, aber das kommt mir alles sehr merkwürdig vor. Sowas geht überhaupt nicht, wie der Vermieter mit dir schreibt und dir droht.
Wenn du sicher bist, dass es bei den 20 Euro Erhöhung bleibt, könntest du das natürlich auch einfach zahlen, aber der wird ja sonstwas mit dir in Zukunft machen, wenn er denkt, du würdest alles schlucken. Ich würde die 20 Euro monatlich mehr zahlen und mir schleunigst eine neue Wohnung suchen.
soll ich mir die Abrechnung zeigen lassen
Soll das heißen, Du hast keine Nebenkostenabrechnung erhalten?
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/heizkostenabrechnung.html
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/betriebskostenpauschale_idesk_PI9865_HI638477.html
2.1.1 Bestimmbarkeit der von der Pauschale erfassten Betriebskosten
Das Erhöhungsrecht besteht nur, wenn die von der Pauschale erfassten Betriebskosten ermittelt werden können. Sind dem pauschalierten Betrag im Mietvertrag bestimmte Betriebskostenpositionen zugeordnet, ist eine Erhöhung nur möglich, wenn sich diese Kosten erhöhen.
Ist vereinbart, dass für alle Betriebskosten i. S. v. § 2 BetrKV oder Anlage 3 zu § 27 der II. BV ein bestimmter Pauschalbetrag zu zahlen ist, so kommt es auf eine Erhöhung der Gesamtkosten an. Kann nicht ermittelt werden, welche Betriebskostenpositionen durch die Pauschale abgedeckt werden sollen, ist keine Erhöhung möglich.
Richtig
Danke für die Klarstellung.
Ja, das ist eher eine Enzelfall frage. Grundsätzluch wenn etwas abweichendes im Vertrag nich vereinbart ist, gilt das Vereinbarte. Er kann aber eine Mieterhöhung nach 558 BGB fordern. Das müsste er dir aber in Textform begründen 558a bgb. Warte mal ab, was er will. Kündigen kann er dir aber erstmal nicht. Erst wenn er dir die Miete rechtmäßig erhöht und du nicht zahlst und du mit 2 Monatsmieten im Verzug bist.
Das problem ist, dass er nicht pauschale für Nebenkosten zahlt, wenn ich das richtig verstanden habe. Er zahl pauschal fpr die Wohnun alles mit drin. Die nebenkosten werden nicht extra ausgewiesen. Dann ist das nichmal etwas anderes.
Aber er hat doch geschrieben, dass er die Nebenkosten als Pauschale zahlt?
Ich sehe es in Unkenntnis der genauen Umstände so, dass Du eine pauschale Inklusivmiete zahlst, und Dich der Vermieter jederzeit aus irgendeinem Grund, z. B. Eigenbedarf, kündigen kann. Wenn das so ist, dann solltest Du besser auf den Vorschlag eingehen oder gleich was anderes suchen.
Ich soll nun 20€ mehr Miete bezahlen,
Wenn Deine Heizungskosten bei der zurückliegenden NK-Abrechnung gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, so kann der Vermieter seine NK-Abschläge anheben.
Und je nachdem, wann er zuletzt eine Mieterhöhung vorgenommen hat, kann er auch (bei einer Pauschal-)/ die Grundmiete erhöhen.
Wenn ich raten müsste, zahlt er pauschal.