Vermieter im Ausland, Mieter in Deutschland - Welches Recht greift?

9 Antworten

Du vermietest in Deutschland also gilt das entsprechende Recht. Hier also nach Deutschem. Wenn dies nicht so wäre, würde es heiden ärger geben da man sich alles erlauben könnte. Ich glaube nämlich nicht, dass die tschechiche Gesetzeslage die Mieter so gut schützt wie in Deutschland. (naja net immer so genial aber besser als wo anders)

Vom gesunden Rechtsempfinden her, das deutsche Recht, da die Wohnung in Deutschland ist und nach deutschem Recht erworben wurde.

Ist der Vermieter ein kommerzieller Vermieter mit vielen Wohnungen, kommt es auf den Gerichtsstand an.

Mietrecht von dem Land, wo das Haus steht. Also BRD Recht. In seinem Land sind die günstig, deshalb vermietet er es auch so günstig, der weiss anscheinend nicht wie teuer hier die anderen vermieten.

Hallo, natürlich deutsches Recht, wenn das Mietobjekt in Deutschland ist. MFG H.T.

Nun wollte ich fragen, welches Mietrecht greifen würde, wenn ich diese Wohnung mieten würde?

Dasjenige des Standorts der Wohnung, also das deutsche...