Nur ein Freistellungsauftrag für Scalable Capital und Oskar?

Hallo liebe Community,

folgende Situation:

Ich habe ein Depot bei Scalable Capital und dort einen Freistellungsauftrag hinterlegt. Dazu habe ich noch ein VL-Depot beim Anbieter Oskar.

Beide Anbieter arbeiten mit der Baader-Bank zusammen, sodass ich im Hintergrund zwei Depot-Konten bei der Baader Bank habe. Soweit ich mitbekommen habe, muss man nur einen Freistellungsauftrag pro Bank erteilen, unabhängig von der Anzahl der Konten, die man dort hat.

Gilt der Freistellungsauftrag, den ich bei Scalable erteilt habe nun auch für zu versteuernde Erträge (bzw. Vorabpauschalen) bei Oskar? Ich habe dazu leider nichts konkretes im Internet gefunden. Eigentlich müsste es ja so sein, nur steht in meinem Oskar-Account natürlich noch, dass ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe. Daher würde mich interessieren, ob Oskar von meinem Freistellungsauftrag "nichts mitbekommt" und daher doch die Kapitalertragssteuer abführen wird.

Dazu zeigt mir Scalable Capital ja auch an, wieviel von meinem Freistellungsauftrag bereits "verbraucht" wurde. Würde der eine Freistellungsauftrag für beide Depots gelten, müsste die "Verbrauchsanzeige" bei Scalable also eigentlich auch auf freigestellte Kapitalerträge (bzw. Vorabpauschalen) bei Oskar reagieren. Ist das der Fall?

Ich hoffe, jemand kann die Frage(n) beantworten, ist ja vielleicht für auch für andere interessant. :)

VG

Depot, vermögenswirksame Leistungen, Freistellungsauftrag
Vermögenswirksame Leistungen, Abzocke?!

hallo alle zusammen,

bin gerade sehr verwirrt. habe das letztemal schon angefragt, muss aber nochmal sicher gehen.

ich habe vor Jahren einen vertrag über meine vermögenswirksamen leistungen bei der bhw abgeschlossen, war von januar bis juni 2011 bei de rbundeswehr, solange wurden die zahlungen pausiert. anschließend bekam ich einen anruf ob ich wieder anfangen möchte, gesgat getan, antrag zugeschickt bekommen, unterschireben und zurückgesickt. in der jahresabrechnung sehe ich nun das ein zweites konto eröffnet wurde, und nochmals 260€ abschlussgebühr angefallen sind. alle infos von euch lauteten in etwa gleich: zweiter vertrag wurde erstellt, irrtümlich oder absichtlich, aber normalerweise dürfte so etwas nicht vorkommen (bin bei demselben arbeitgeber wie vor der bundeswehr).

habe vor einem monat einen brief an die zentrale der bhw geschickt, und erst vor 2 tagen antwort gekriegt dass dieser fall sehr zeitaufwendig ist und endgültige aufklärung noch dauern wird.

bei der partnerfirma habe ich auch mal angerufen, bei der dame die das eingefädelt hat, und die sagte dass das bei bausparkassen ganz normal wäre, bei jeder pause ein neues unterkonto, neue abschlussgebühr, die angeblich nach 7 jahren erstattet wird.

ist das normal??? und vor allem: beim ersten konto steht, end der sperrfrist 2014, beim zweiten konto 2018!!! wie kann da die rechnung aufgehen???

vielen dank im voraus für eure mühe und freundliche grüße

vermögenswirksame Leistungen
Wie nutze ich VWL am besten?

Hallo liebe Community,

ich bin momentan im 1. Ausbildungsjahr und erhalte von meinem Arbeitgeber 40€ für VWL. Dieses Geld will ich mir natürlich nicht entgehen lassen und ich frage mich welcher Sparplan sich dafür am besten lohnt. Ich tendiere ja zum Bausparvertrag, da ich auch noch Förderung vom Staat erhalten würde aber ich bin mir nicht sicher ob es momentan sinnvoll ist einen so langfristigen Vertrag abzuschließen wegen evtl. kommender Geldentwertung etc... Am liebsten würde ich ja die 40€ beiseite legen und dafür Gold oder Silber kaufen, eben Sachwerte weil diese immer ihren Wert haben werden. Aber wenn ich mich nicht irre zählt sowas natürlich nicht als VWL, außer ich würde in Edelmetallfonds oder so investieren aber dass kann man ja nicht mit richtigen Sachgütern vergleichen, oder? Ist ja nichts weiter als Papier und birgt somit auch Risiken. Falls es irgendeine Möglichkeit gibt mit seinen VWL direkt Edelmetalle zu kaufen, lasst es mich wissen, würde mich interessieren.

Ich dachte auch schon daran evtl. 2 Sparverträge abzuschließen, falls das mein Arbeitgeber gestatten würde oder falls es sich überhaupt lohnen würde, und zwar einmal für 20€ in einen Bausparvertrag und dann für 20€ in Fonds. Wobei ich mir mit den Fonds echt unsicher bin, da ich mich damit noch gar nicht auskenne und evtl. am Ende sogar im Minus bin? Fonds sollen ja hohe Renditen haben aber eben auch ein gewisses Risiko. Ansonsten würde ich vermutlich alles in einen Bausparvertrag stecken.

Was meint Ihr dazu, was würdet Ihr mir raten zu tun? Ich meine die 40€ werde ich natürlich selbstverständlich nutzen, nur frage ich mich halt ob es auch Alternativen zum Bausparvertrag / Fondssparen gibt (aber keine Lebensversicherung, Altersvorsorge usw.), in Form von Edelmetallen o.ä.?

Viele Grüße drush20

Gold, Bausparvertrag, Edelmetalle, Silber, vermögenswirksame Leistungen, Fondssparen
Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend bekommen - AG hat nicht mehr bezahlt

Hallo, mir ist aufgefallen, dass mein AG 2009 anstatt der monatlichen Beiträge nur einmal VL abgeführt hat. Vor 2009 erfolgten die Zahlungen immer regelmäßig, d.h. monatlich, aber durch Änderungen des Vertrages (Diplomand, ....) ist in der Personalabteilung wohl irgendwas schief gelaufen. Ich selbst war dumm genug, nie auf der Abrechnung die Beträge zu überprüfen (die VL-Abbuchung), und nun stelle ich fest, dass das "VL-Fonds-Konto" viel niedriger ist als erwartet. Kann ich zum AG gehen und verlangen, dass er mir für 2009 die 11 "fehlenden" Beträge noch nachzahlt??? Ich bin seit über 14 Jahren in dem Unternehmen, und jeder "Depp" bekommt das monatliche VL-Geschenk, nur ich nicht. Ich möchte das nicht akzeptieren - habe ich hier die Möglichkeit, den AG zur rückwirkenden Auszahlung zu verpflichten? Ich bin zwar so gesehen "selbst schuld", weil ich meine Abrechnungen hätte prüfen müssen, aber andererseits: Nicht ich bin der Personal-Experte, sondern die entsprechende Abteilung, welcher das hätte auffallen müssen. Ich rackere mich Tag für Tag ab und bin trotzdem der Dumme,der "Pech gehabt hat" und nun leer ausgeht??? Hier muss man doch der Personalabteilung den Ball zurückspielen können?!? Kann ich hingehen und die rückwirkende Auszahlung verlangen, oder heißt es hier "Pech gehabt"? - Das fände ich dann aus Arbeitnehmersicht das Allerletzte! Vielen Dank

arbeitgeber, rückwirkend, vermögenswirksame Leistungen, VL