Spekulationssteuer mit tlw. Untervermietung?

Moin moin aus Berlin,

ich bin in Not geraten und muß mich von meiner ETW trennen. So wie ich die Fakten derzeit sehe, fällt bei mir die 25% Steuer aus Spekulationsgeschäften an.

Chronologie:

2000 ETW gekauft (marktüblich)

2005 verkauf an leibl. Mutter, um einer Verwertung vorzubeugen (deutl. unter Wert/Restschuld)

2015 Rückkauf (ohne Gewinn/Verlust)

Ende 2018 geplanter Verkauf an leibl. Sohn (mit ca. 37.000€ Gewinn, aber unter derzeitigen Wert)(falls die Finanzierung scheitert, Verkauf Anfang 2019 maktüblich mit ca. 65.000€ Gewinn ggü. letzten Kauf)

Seit 2000 bin ich Nutzer der ETW (tlw. als Mieter, bzw. als Selbstnutzer)

Problem: Als es mir gesundh. schlechter ging, habe ich 60% meiner Wohnung seit 09.2017 vermietet um die ausbleibenden Lohn zu kompensieren

Frage1: 10-Jahresfrist entfällt, da letzter Kauf jünger. Oder?

Frage2: 3-Jahresfrist entfällt auf die 60%, da im Jahr des Verkaufs keine Eigennutzung. Oder?

Frage 3: auf die 40% fällt keine Sp-Steuer an, da im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor eigengenutzt. Richtig? Oder hab ich da was durcheinander gebracht?

Frage 4: Wenn ich im Dez. 2018 die ETW wieder 100% selber nutze, zählt das dann für "im Jahr des Verkaufs eigengenutzt"? In den Jahren zuvor war ja Eigennutzung vorhanden.

Bemerkung: Eine verbale Beratung bei Finazamt oder Steuerberater ist derzeit nicht möglich, da inzwischen nahezu gehörlos.

Spekulationsfrist, Spekulationssteuer
Spekulationssteuer bei Mietkauf und Vermietung?

Mietkauf und Vermietung

Wir haben im Oktober 2010 ein Grundstück gekauft, 2011 gebaut und im Oktober 2011 sind wir in das neue Haus eingezogen. Im Juli 2015 ziehen wir in ein größeres Haus und möchten am Liebsten unser kleineres Haus verkaufen. Steuerrechtlich kein Problem, da wir ja über 3 Jahre schon im Haus gewohnt haben. Leider verlangt unsere alte Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 50.000 Euro

Um diese zu entgehen, gibt es die Möglichkeit, dass Haus zu vermieten und nach Ablauf der Zinsbindung der Bank, das Haus zu verkaufen.

1) Frage hierzu: Wann endet die Spekulationsfrist bei Vermietung? Im Januar 2020, weil ich das Grundstück 2010 gekauft hatte? Oder im Januar 2021 wegen der Fertigstellung des Hauses? Oder noch später?

2) Frage: Wie hoch darf eine Mietsicherheit für ein Haus sein? Ist es auch möglich eine sehr hohe Mietsicherheit zu vereinbaren (z.B. 60.000 Euro)? Ich habe einen Interessenten, der unser Haus gerne kaufen möchte. Aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung kann er sich auch vorstellen, das Haus vorab zu mieten und später (mit Vorkaufsrecht) zu kaufen.

3) Weitere Frage zur Vermietung: Mein zukünftiger Käufer zahlt vorab eine Anzahlung (z.B. 50.000 Euro), mietet das Haus und kauft es Jahre später. Wie wird steuerrechtlich über die Anzahlung entschieden, wenn das Haus vor der 10 Jahresfrist und nach der 10 Jahresfrist verkauft wird?

4) Eine andere Möglichkeit wäre der Mietkauf. Beispiel: Im Juli 2015 wird bei einem Notar ein Mietkauf unterschieben. Es folgt eine Anzahlung von z.B. 150.000 Euro im Juli 2015, dann 5 Jahre lang entsprechende Raten und am Ende der restliche Kaufpreis. Frage hierzu: Da wir bis heute das Haus steuerfrei verkaufen könnten, ist die Anzahlung dann auch steuerfrei?

5) Weitere Frage zum Mietkauf: Wie wird insgesamt der Mietkauf steuerlich betrachtet? Muss hier, wie bei Vermietung, auch die 10 Jahresfrist eingehalten werden? Oder werden unsere eigen genutzten 3 Jahre für eine Steuerbefreiung anerkannt und der Mietkauf wird wie ein Verkauf betrachtet?

Spekulationsfrist, Spekulationssteuer
Aktien verkaufen nach 6 Monaten - Spekulationsfrist / Spekulationssteuer?

Hallo Zusammen, ich habe über meinen Arbeitgeber Aktien erworben. Es handelt sich um ein innerbetriebliches Aktienprogramm, wo man auf die Aktie 15 % Rabatt als Mitarbeiter erhält.

Monatlich 100 € werden vom Lohn einbehalten und dafür werden am Quartalsende Aktien gekauft.

Da es sich um ein amerikanisches Unternehmen handelt, erhalte ich Aktien aus den USA und daher natürlich in USD-Währung.

Die monatlichen 100 € werden auf einem Mitarbeiter-Konto gesammelt und immer am letzten Tag des Quartals, d.h. bisher 31.03.2016 + 30.06.2016, werden dafür Aktien gekauft.

Ich bin dieses Jahr eingestiegen, d.h. ich habe bisher am 31.03.2016 und am 30.06.2016 Aktien erworben.

Aktuell besitze ich 5,6 Aktien und am 30.06.2016 werden wohl auch nochmal identische Anzahl dazukommen, d.h. also habe ich dann ca. 11 Aktien.

Großartige Gewinne habe ich auch nicht gemacht. Ich habe zu einem Kurs von ca. 67 USD gekauft und aktuell steht er bei 73 USD pro Aktie.

Da ich den Arbeitgeber wechseln werde, möchte ich die Aktien im Juli verkaufen, wenn der Kurs gut ist und vor allem wenn der Dollar Kurs passabel ist, da ich ja in USD verkaufen muss und daher die Wechselkurse im Auge haben muss.

Meine Frage ist nun, muss ich Spekulationssteuer bzw. Strafe zahlen, da ich die Aktien wieder innerhalb eines Jahres verkaufe (Spekulationsfrist) oder falle ich in den "Steuerfrei" Bereich, d.h. ich brauche keine zusätzlichen Steuern zahlen??

Was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße,

Spekulationsfrist, Spekulationssteuer, Aktienverkauf
Ist auf eine Neubau-Wohnung Spekulationssteuer zu bezahlen?

Hallo zusammen,

ein Freund von mir baut gerade ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Wohnungen. In eine zieht er selbst ein, zwei weitere werden vermietet und eine soll verkauft werden. Diese möchte ich gerne kaufen. Das Haus ist noch nicht gänzlich fertiggestellt, demnach hat in keiner der Wohnung bisher jemand gewohnt bzw. war bisher jemand gemeldet. So viel zur Ausgangslage.

Die Frage, die uns aktuell beschäftigt ist, ob auf die Wohnung Spekulationssteuer gezahlt werden muss, wenn diese verkauft wird - und wie das geregelt ist.

Wenn ich das richtig sehe, bezieht sich die Spekulationssteuer auf das Grundstück bzw. den Bodenwert, richtig? Heißt das, dass bei vier Wohnungen der Grundstückswert anteilig auf die Wohnung heruntergebrochen wird (also 1/4) und darauf Steuern gezahlt werden müssten?

Wie sieht es aus, wenn der Bauherr selbst in die zu verkaufende Wohnung einzieht, um sie dann zu verkaufen? Ich habe gelesen, dass unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Besteuerung möglich ist. Zum Beispiel, wenn die Immobilie (Wohnung?) zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt worden ist. Würde das gehen? Oder gibt es da Probleme, wenn der Bauherr später in der gleichen Immobilie eine Wohnung bezieht bzw. schließt sich das ganz grundsätzlich aus, da er ja mehrere besitzt und es irrelevant ist, welche er genau bezieht?

Diesen Fall, nur einen Teil der gesamten Immobile bzw. des Neubaus zu verkaufen (und die steuerlichen Aspekte dazu) habe ich so noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus! Alex

Bauen, Immobilienkauf, Spekulationsfrist, Steuern, Wohnungskauf