Frist Spekulationssteuer bei Neubau?

2 Antworten

Sieh doch mal nach in Paragraph 23 EStG.

In Absatz 1 Nr. 1 Satz 1 wird nur auf den Anschaffungszeitpunkt Bezug genommen. Und der Anschaffungszeitpunkt ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrages.

In Satz 3 wird "oder Fertigstellung" genannt, aber das betrifft Euch nicht, zumindest nicht die Hälfte des Ex-Mannes.

Bzw. betrifft Euch Satz 3 wohl doch (zu Eurem Vorteil), da die Immobilie ja nie vermietet wurde.

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Sieh doch mal nach in Paragraph 23 EStG.

Das hilft nicht viel. Hier muss man schon in die Richtlinien und Hinweise gucken, um darauf zu kommen, dass deine Antwort richtig ist. Im Gesetz steht es jedenfalls nicht.

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Da es diese Steuer nicht gibt, ist es unmöglich dazu was im Netz zu finden.

Einkommensteuer wegen einem Gewinn aus privaten Veräusserungsgeschäften gegoogelt - schon findet man was.