Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

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Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung

Liebe User,

nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.

Vielen Dank

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Erstattungsanspruch bei voller Erwerbsminderungsrente

Ich habe rückwirkend ab Juni 2013 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. In dieser Zeit bis einschließlich November bekomme ich ALG 2. Die Rente wird ab Dezember gezahlt und natürlich erst am Ende des Monats.

Nun habe ich ein Schreiben zur Information bekommen (kein Bescheid), dass das Jobcenter beim Rentenversicherer die kompletten geleisteten Zahlungen geltend macht, inklusive KdU. Sie wollen sogar die Nachzahlung von Betriebskosten für 2012 vom Rentenversicherer (meiner Nachzahlung) erstattet bekommen.

Da ich aber rückwirkend nicht die Möglichkeit habe, Wohngeld zu beantragen, steht dem Jobcenter nach meinem Kenntnisstand doch lediglich nur ein gewisser Prozentsatz der KdU zu? Und die Betriebskostennachzahlung schon mal gar nicht?

Da ich ja keinen Bescheid bekommen habe sondern nur eine Information, was verrechnet werden soll, kann ich nicht in Widerspruch gegen das Jobcenter gehen.

Was aber genau kann ich tun?

Die Rente wird Ende Dezember gezahlt und ab 1. Dezember bekomme ich keine Leistungen mehr, so stehe ich bis Ende Dezember erst einmal komplett ohne Geld da. Ersparnisse, die das kompensieren könnten, habe ich nicht. Ich dachte, von der Rentennachzahlung (nach Abzug der angemessenen Erstattungsansprüche) wenigstens im Dezember leben und die Miete bezahlen zu können.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich verhindern kann, dass diese Summen (Nachzahlung + volle KdU) vom Rentenversicherer eingefordert werden?

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