Ehepaar, Steuererklärung, Elterngeld - trotzdem Rückerstattung?

Hallo, ich bin bisschen verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir kurz helfen. (Sorry für Sprachfehler, bin seit 7 Jahren da, also gibt es leider immer noch welche :-)).

Also mein Mann arbeitet vollzeit. Sein Jahresgehalt war ca. 29000€. Ich war das ganze letzte Jahr in der Elternzeit, insgesamt 6.990 € Elterngeld bezogen.

Dazu Kindergeld natürlich.

Ich habe erstmal Seine 2 Lohmsteuerbescheinigungen im Wiso eingegeben, und kam gleich eine Erstattung raus. Gegen 2000€ obwohl im Rechner in Internet stand mehr zahlende Steuer für das Einkommen. Er hat laut Lohnsteuerbescheinigungen einmal 1527 und einmal 1827 € Lohnsteuer bezahlt.

Auf sein Einkommen kommt ja mein Elterngeld, dann sind wir beim 36.014€ Einkommen fürs Jahr.

Es zeigte aber immer noch Rückerstattung an, nur weniger, sobald ich mein Elterngeld eingegeben habe.

Kinderfreibetrag lohnt sich nach meiner Berechnung nicht, da 2388€ Kindergeld bezahlt wurde.

Nachher habe ich meine Kfz Haftpflicht noch eingegeben, und seine auch. Meine ist über 1000€ fürs Jahr gewesen, da ich noch in der Probezeit gewesen bin, erste Versicherung, etc.

Am Ende zeigte das Programm also immer noch 2000€ Rückerstattung an. Kann es möglich sein?

Also wir waren beide in Steuerklasse 4. Er hat ein Einkommen 29.324 € gehabt, und 3348€ Lohnsteuer bezahlt. Ich war in der Elternzeit, 6990€ Elterngeld bezogen. Für das Kind 2388 € Kindergeld. Kinderfreibetrag sollte also nicht greifen.

Woran kann die Rückerstattung liegen? Oder ist es falsch? Ohne mich und das Kind einzugeben, hat das Programm schon eine 2100€ Rückerstattung angezeigt. Durch mich wurde es weniger, mit der Haftpflicht wieder mehr. Bin total verwirrt. Vielen Dank für eure Hilfe. Liebe Grüße

Elterngeld, elternzeit, Steuern, Rückerstattung
Welche Steuerklassen, wenn ein Partner Elterngeld bezieht?

Mein Mann und ich sind aktuell auf der Suche nach einem Haus, möchten aber auch in den kommenden Jahren ein Kind bekommen. Damit das finanzielle Gerüst für so eine Investition stabil steht, rechnen wir gerade durch, wie viel Einkommen wir noch haben werden, wenn ich in Elternzeit bin.

Wir verdienen beide fast gleich viel, daher haben wir aktuell die Steuerklassen 4/4. Wir wissen, dass es für die Höhe meines Elterngeldes sinnvoll ist, rechtzeitig zur Kombination 5/3 zu wechseln.

Meine Frage an einem Beispiel:

Wir wechseln im Januar die Steuerklassen zu 5/3, damit ich mehr netto und dementsprechend mehr Elterngeld bekomme. Das Kind kommt im Oktober, ich gehe in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Dadurch habe ich ab dem Zeitpunkt ja kein eigenes Einkommen mehr im klassischen Sinne, sondern bekomme eben nur noch die Lohnersatzleistung in Form des Elterngeldes.

In welcher Steuerklasse ist dann mein Mann?

Ist er nach wie vor in Steuerklasse 5, wechselt dies automatisch oder liese sie sich von uns durch einen Antrag wieder wechseln? Und wenn ja, in welche Steuerklasse? Wieder die Kombination 3/5, nur diesmal andersrum, so dass er in Steuerklasse 3 und ich in Steuerklasse 5 bin?

Und zu welchem Zeitpunkt müssten wir diesen Wechsel beantragen, damit dieser möglichst zeitnah greift, sich aber nicht negativ auf das Elterngeld auswirkt?

Fragen über Fragen :D

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Nicole

Elterngeld, elternzeit, Steuerklasse, Steuern