Können Oma und Opa die Elternzeit übernehmen?

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Der neue Anspruch ist an einige Bedingungen geknüpft: So muss ein Elternteil des Babys minderjährig sein oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befinden, die er vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat. Das Enkelkind muss im Haushalt der Großeltern wohnen. Will beispielsweise die Großmutter bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, muss sie nachweisen, dass sie ihr Enkelkind betreut und erzieht. Zudem dürfen die Eltern des Babys nicht selbst Elternzeit nehmen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/junge-eltern-werden-entlastet-elternzeit-fuer-oma-und-opa-1.707966