2 Millionen Kredit für Unternehmensgründung?

Guten Abend,

Meine Frage ist, ob es möglich ist (unter unten beschriebenen Umständen) einen Bankkredit über 1.5€ milionen - 2€ milionen zu bekommen?

Situation:

Ich brauche das Kapital um damit ein Campingplatz zu gründen resp. aufzubauen. Mit den Kosten (1.5 bis 2 milionen €) würde sowohl der Grundstückpreis als auch die gesamten Baukosten gedeckt. Das Camping hätte einen fokus auf Wohnmobil/Wohnwagenstellplätze und keine Saison/Langzeitstellplätze. Angepeilter Jahresumsatz beläuft sich auf 15'230'000€ Brutto. Der Umsatz generiert sich aus der Vermietung der Stellplätze sowie üblichen Campinginternen Wirtschaftsstätten wie Campingshop, Schwimmbad, Fahrradverleih, etc.

Zu mir: Eigenkapital ist in höhe von 250'000€ vorhanden. Einkommen wäre zur Zeit des Projekts natürlich 0€ fix resp. nach dem Bau des Camping abhängig vom Umsatz.

Der Kredit wäre Idealerweise über eine Laufzeit von 20 Jahren, könnte nach Plan aber auch über 10 Jahre getilgt werden.

Businessplan, Bauplan ist alles bereits vorhanden.

Ist es möglich/üblich dass einem eine Bank unter solchen Voraussetzungen einen Kredit in dieser Höhe (~1.5 - 2 Mio €) ausstellt? Falls nicht, welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

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Gründungskosten und BGA bzw. Vorweggenommene Betriebsausgaben?

Hallo Leute,

eine UG wurde 2019 mit 500 € Stammkapital gegründet. Einnahmen gab es bisher keine.

Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.

Von 2017 bis 2019 wurden Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) für 2500,00 € gekauft. Diese sollen als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich rückwirkend geltend gemacht werden.

Als Beispiel: Ein Bürostuhl wurde am 22.12.2017 für 279,00 € gekauft. Dieser kann über 13 Jahre abgeschrieben werden. Also 21,46 € pro Jahr. Für 2017 nur für den Monat Dezember? Also 1,79 €.

Wie werden die BGA und die Gründungskosten in der Bilanz, im Inventar und im GuV aufgelistet?

Ich wollte das folgend machen, aber das ist nicht ganz richtig, so wie ich das erfahren habe. Im Inventar alle BGA auflisten, die zwischen 2017 und 2019 gekauft wurden. Die Summe in der Bilanz auf der Passiva-Seite als Kapitalrücklage angeben und die gleiche Summe als BGA auf der Aktiva-Seite auflisten.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Steuern/Beteiligungen-Rechtsform/UG-Gruendung-privates-Vermoegen-auf-Geschaeftskonto-einzahlen.html

Kurz, es geht einfach darum wie ich die BGA auch vorweggenommene Betriebsausgaben und die Gründungskosten richtig im Jahresabschluss angebe und steuerlich rückwirkend geltend machen kann.

Vielen Dank schon mal!

Bilanz, Finanzamt, Jahresabschluss, Rechnungswesen, Steuern, Steuerrecht
Istversteuerung bei freiwilliger Bilanzierung

Hallo,

laut einem Urteil des BFH vom 22.7.2010 (Aktenzeichen: V R 4/09) soll eine Istbesteuerung für Freiberufler nicht mehr möglich sein, wenn diese freiwillig bilanzieren. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen (Aktenzeichen: 1 BvR 3063/10) wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Inwiefern betrifft dies jetzt aber nur Freiberufler oder auch normale Gewerbetreibende wie mich, die ansonsten die Bedingungen für die Istbesteuerung erfüllen? Spielt es nur eine Rolle, welche Gewinnermittlungsart man ggü dem FA meldet, oder welche man tatsächlich "intern" verwendet? (Das Ergebnis ist ja für das FA dasselbe).

Andererseits wäre die Bilanz ja falsch und unbrauchbar, wenn sie der Rechtsprechung nach garnicht existieren dürfte... Bin hier etwas ratlos.

Zu den Hintergründen:

  • Ich war bisher Kleinunternehmer mit EÜR, ab diesem Jahr bin ich USt-Pflichtig und wenn alles glatt läuft in 2-3 Jahren ggf. bilanzierungspflichtig. Zudem plane ich die Ausgründung eines Projektes als GmbH für einen evtl. späteren Verkauf. Daher und auch für eventuelle Investoren möchte ich gerne von Anfang an doppelte Buchführung betreiben.
  • Zunächst jedoch ohne StB und nur "intern", d.h. dem FA ggü. würde ich offiziell erstmal weiterhin eine normale EÜR vorlegen.
  • Besteuerung nach vereinnahmten Engelten ist beantragt und (vorläufig) genehmigt.
  • Einem Buchprüfer würde ich natürlich alle Unterlagen vorlegen, zur Vereinfachung. (Ich habe relativ komplexe Umsätze, hauptsächlich aus dem Ausland).
  • Investoren wären natürlich an der Bilanz interessiert, da ja hier durchaus Ertragsneutrale Werte enthalten sind, die in der EÜR nicht auftauchen.
  • Mir gilt es unter anderem zu vermeiden, plötzlich ggf. nachtraglich zur Sollbesteuerung wechseln zu müssen, weil die Liquidität im moment (noch) stark eingeschränkt ist.

lg, mcjoey

Bilanz, Bilanzierung
internationaler Zahlungsverkehr zwischen Banken?

Einen schönen guten abend,

 ich hätte eine Frage als Anfänger und würde mich über jede Antwort freuen.

 Und zwar folgendes:

Mich würde einmal interessieren, wie der Verkehr/Transfer von "Geld" zwischen Banken funktioniert, vor allem im Bezug auf den internationalen Zahlungsverkehr, dessen Besonderheiten.

Also grob gasagt, was passiert in den Bilanzen von 2 Geldinstituten bei vorliegendem Fall:

Person A aus Deutschland bei Bank B überweist 100€ an eine andere Person C bei Bank D. (hierbei die Anmerkung, das Bank D einmal in Deutschland seinen Sitz hat, weshalb der Wert in Euro bestehen bleibt und ein anderes Mal in den USA sitzt und die Währung am Ende in US-Dollar bestehen soll).

 

Ich bedanke micht freundlichst für jeden Nutzer, der sich die Mühe macht, mir zu helfen, um ein Verständnis für den vorliegenden Fall zu bekommen. Denn momentan verstehe ich nur Bahnhof, wenn ich ehrlich bin.

Ergänzende Fragen: Wie funktionieren Korrespondenzbanken? Sind die Zentralbanken der beiden Währungen mit involviert? Gibt es mehrere Verrechnungsmöglichkeiten/Systeme? Kann eine heimische Bank/Zentralbank bei einer fremden Zentralbank in Fremdwährung ein Konto haben? Können Betriebstätten das? Was passiert bei Kauf von Wertpapieren in Fremdwährung?...usw.

P.s. Die Frage dient nicht dem Studium oder ähnlichem, sondern nur der Allgemeinbildung.

Bilanz, Finanzen, Fremdwährung