Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

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Minusstunden bei Minijob bzw.450€ Job?

Hallo, ich habe bei einer Firma einen Minijob.
Leider konnte ich an einem Tag aufgrund eines Bahnstreiks, entgegen der Absprache, nicht zur Arbeit erscheinen. Als ich zwei Tage später (dieselbe Woche) wieder arbeiten war hat mein Chef mir für den gesamten Tag Minusstunden gegeben. (-8 Stunden vom Zeitkonto abgezogen und nicht lediglich 0 Stunden für den Tag aufgeschrieben)

Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob es rechtens ist, an einem Tag wo ich entgegen der Absprache nicht zur Arbeit erscheinen konnte mehr oder weniger Geld an meinen Arbeitgeber zahlen muss?

Fiktiv würde ich ja aufgrund meiner Abwesenheit an einem Tag, 8 Stunden ohne Bezahlung arbeiten damit sich die Minusstunden ausgleichen würden.

In meinem Arbeitsvertrag steht zur Arbeitszeit folgendes:

Die jeweilige Arbeitszeit und Diensteinteilung richtet sich nach Dienstanweisung und Dienstplan und ist im Tag-, Nacht- oder Wochenenddienst möglich. Arbeitsrechtlich festgelegte Pausen zählen nicht zur vergüteten Arbeitszeit. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt mindestens 7 Stunden wöchentlich. Für die Berechnung des Durchschnitts ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. Der Mitarbeitende hat seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen. Der Arbeitgeber behält sich die Möglichkeit der Differenzierung von Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit vor. Der Aufgabenbereich kann durch Arbeitsanweisung näher bestimmt und im Bedarfsfall geändert werden.

Bezüglich Zeitarbeitkonto oder Minusstunden befinden sich keinerlei weiteren Regelungen oder Anmerkungen im Arbeitsvertrag

Vielen Dank bereits vorab für die begründeten Antworten.

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