Zusammenhang Vorabpauschale und Verlustverrechnungstopf?

1 Antwort

Ich stelle mir das Vorgehen bei einem Fondsverkauf so vor: Verkaufskurs minus Verkaufstransaktionskosten minus Kaufkurs minus Kauftransaktionskosten = zu besteuernder Gewinn. Dieser Gewinn multipliziert mit der Abgeltungsteuer = Steuerschuld. Mit dieser Steuerschuld werden alle Vorabpauschalen der Vorjahre verrechnet; der Steuersaldo wird mit dem Gewinn verrechnet und der Saldo wird Dir zusammen mit dem Verkaufskurs abzügl. Verkaufstransaktionskosten gutgeschrieben bzw. belastet.

Ist der "zu besteuernde Gewinn" bereits ein Verlust, dann wird der Verlust um die Summe der Vorabpauschalen erhöht.

Sofern Du einen höheren Verlustvortrag hast, dann wird der kleinere zu besteuernde Gewinn aus dem Fondsverkauf mit diesem Vortrag verrechnet. In diesem Fall fällt keine Abgeltungsteuer an. Und natürlich werden die aufsummierten Vorabpauschalen dem Konto gutgeschrieben.

Wenn Du mehr wissen willst, siehe z. B.: https://www.comdirect.de/cms/vorabpauschale.html#information

LittleArrow  01.01.2019, 13:12

Die oben geschilderte Rechnerei ist bei thesaurierenden Fonds nötig. Bei ausschüttenden Fonds wird bereits jede Ausschüttung mit Kapitalertragsteuer belastet. Hierzu verweise ich auf die Antwort von gandalf https://www.finanzfrage.net/frage/ausl-thesaurierende-fonds-erst-verkaufen-wenn-die-ertraege-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht-wurden-gilt-dies-immer-noch

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