Zoll bei gewerblicher Bestellung aus China bei Warenwert unter 5 €?
Hallo,
bei einem Warenwert von unter 5,20 verzichtet der Zoll ja auf eine Erhebung. Gilt dies auch bei einer gewerblichen Bestellung? (Also Besteller hat ein Gewerbe)?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Steuern
Geringsfügigkeitsgrenze ist Geringsfügigkeitsgrenze.
Es wird nicht erhoben, weil die Erhebungskosten höher sind, als der Zoll.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Es richtet sich ausschließlich nach dem Warenwert, nicht ob der Besteller ein Gewerbe hat, blonde Haare hat oder Müller heißt.