Zoll bei gewerblicher Bestellung aus China bei Warenwert unter 5 €?

2 Antworten

Geringsfügigkeitsgrenze ist Geringsfügigkeitsgrenze.

Es wird nicht erhoben, weil die Erhebungskosten höher sind, als der Zoll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es richtet sich ausschließlich nach dem Warenwert, nicht ob der Besteller ein Gewerbe hat, blonde Haare hat oder Müller heißt.