Zoll auf Spendengeschenke?
Liebe Fachleute für Zoll-geschichten, ich habe 2 Puppen geschenkt bekommen, die einen Einkaufswert von 59 ca$ (umgerechnet 40€) haben. Somit ist die Freimenge von 45€ Produktwarenwert überschritten. Jedoch ist der Warenwert lediglich bei höchstens 20€, da die besagten Puppen im Einkaufsland eine üppige Spende enthielten. (.....) Nun muss man auf diese Spende Zoll bezahlen. Geht mir etwas gegen den Strich, da der Einkaufswert des Produktes weitaus geringer ausfällt und die Kosten der Spenden nachweislich in das Spenderland. Ich möchte Einspruch auf die schon bezahlten Zollgebühren (ging leider nicht anders) einlegen. Können in diesem Sachverhalt die geleisteten Spenden vom Gesamtwert der Ware abgezogen werden?
1 Antwort
Nein.
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert.
Wie der ermittelt wird, kann man hier lesen:
Kurz gesagt: Der Preis ist nur dann heranzuziehen, wenn und soweit es kein Geschenk ist. Und nichts anderes ist das, was du "Spende" nennst, ja.
In deinem Fall ist es also wohl eine Art gemischte Schenkung. Der Teil, der zu zahlen war, wird herangezogen und der Teil der geschenkt wurde, ebenfalls.
Nicht gelesen, nicht verstanden oder missfällt dir lediglich das Ergebnis?
Dann würde ich es gerne nochmal mit einem extremeren Beispiel verdeutlichen. Denn logisch ist es immer noch nicht. Online gibt es Spendenportale, die als Beispiel einen Sticker zurück schicken, als kleines Dankeschön an den Spender. Die Sticker kosten je nach Spendenübergabe unterschiedlich viel. Blau = 50€, Gelb= 100€ und Rot= 500€. Weil der Spender jedoch nicht den Sticker braucht, verschenkt er diesen und schickt diesen dann Übersee an einen guten Freund. Nun öffnet der Zoll das Paket und sieht, dass der rote Sticker 500€ kostet. Dies muss verzollt werden. Obwohl überall mit einem Label gekennzeichnet ist "vielen Dank für ihre Spende". Doch die 500€ ist der ermittelte Wert nach den Richtlinien des Zolls. Aber logisch ist es nicht. Denn der eigentliche Warenwert des Stickers ist wohlmöglich 0,10€ und 499,90€ sind eine Spende, die niemals in diesem Paket enthalten waren. Jetzt verstanden? Man muss einfach den logischen Menschenverstand einsetzen und sehen, dass man in diesem Fall nicht einfach den Warenwert mit dem im online ersichtlichen Preis gleichsetzen kann, aufgrund dieser inne liegenden Kosten. Da müssten Extraklauseln existieren. Oder den ersten Schritt überspringen und dann auf die Methode "Transaktion gleicher Waren" nutzen. Denn eine Puppe, die man hier im dritte Welt Laden käuflich erwerben kann, kostet nicht mehr als 20€. Ich hoffe ich konnte diesen Konflikt nun deutlicher darstellen.
Langer Rede kurzer Sinn. Es ist keine "Spende", sondern ein Geschenk.
Ich verweise auf meine erste Antwort.
Und da wir jetzt die dritte Runde im Kreis drehen, bin ich hier jetzt raus.
Leider immer noch ohne Menschenverstand, sehr unlogisch . Denn auf das Geschenk, musste ich Zoll zahlen.
Vielleicht hilft es Dir, wenn ich das Wort S p e n d e so schreibe. Es gibt hier keine Spenden !!
Bei der Zollwertermittlung wurde dennoch nicht der Faktor mit eingerechnet, dass der Spendenpreis abgezogen werden müsste. Dieser "Wert" ist nicht im Paket enthalten. Sondern lediglich das symbolische Produkt, dass eine Spende getätigt wurde. Meine Freundin wollte mit mit dem Produkt eine Freude bereiten, da sie selber mit den Puppen nichts anfangen konnte und nun musste ich immer noch unverständlicherweise diese Zollgebühr auf die Spende bezahlen.