Wohnungsanteil an schuldenfreier Eigentumswohnung kostengünstig übertragen

2 Antworten

Für jedes Grundstücksgeschäft muß man zum Notar und jedes Grundstücksgeschäft muß im Grundbuch eingetragen werden. Die Gebühren entstehen immer und unausweichlich.

Schenkung wäre ein steuerliches Eigentor, denn geschiedene Ehegatten haben nur einen Freibetrag von 20.000,--€.

Beim Verkauf im Zuge der Auseinandersetzung der ehelichen Güter entsteht keine Grunderwerbsteuer:

www.capital.de/steuern-recht/kolumne/:10--Oktober-2011--Immobilienuebernahme-nach-Scheidung-bleibt-ohne-Grunderwerbsteuer/100042188.html

pepe: Beispiel: Bei einer 80 qm grossen ETW mit einem Marktwert von 2 000 €/qm würde sich der Kaufpreis auf 80 000 € stellen. An Notar- und Grundbuchskosten (ohne Auflassungsvormerkung) würden 750 € = 0,94 % anfallen. Ist dir die Sicherheit zu teuer?